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KfW setzt Förderprogramm zur Barrierereduzierung aus

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stoppt mit sofortiger Wirkung die Antragstellung und Genehmigung vorliegender Anträge für das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)". Sie reagiert damit auf die Haushaltssperre der Bundesregierung.

Nahaufnahme einer Rollstuhlfahrerin in ihrem Zuhause

Die KfW hat einen Antrags- und Zusagestopp für mehrere Förderprogramme beschlossen. Davon ist auch das Programm „Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)“ betroffen. Bis auf Weiteres können damit keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge können laut KfW ebenfalls nicht mehr genehmigt werden. Die schon zugesagten Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und werden weiterhin planmäßig ausgezahlt. Ob weitere Förderprodukte betroffen sein könnten, werde laut Angaben auf der Internetseite der KfW aktuell geprüft:

„Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist.“

60-Milliarden-Euro-Finanzierungslücke durch BVerfG-Urteil

Hintergrund des Förderstopps ist das vergangene Woche ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dadurch war die Umwidmung von Corona-Geldern in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärt worden - in der Folge fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft. In Folge des BVerfG-Urteils hat das Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) eine Haushaltssperre nach § 41 BHO erlassen. Auch die KfW-Förderprodukte werden mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausgestattet.

Von dem Antrags- und Zusagestopp der KfW sind außerdem die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 und das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ betroffen.