2025 treten in mehreren Bundesländern neue Regelungen zur Solarpflicht in Kraft. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Bayern weiten ihre Vorgaben für private Dächer aus.
Nordrhein-Westfalen: Solarpflicht für Neubauten ab Januar 2025
Ab 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen für private Neubauten, deren Bauantrag ab diesem Datum eingereicht wird. 2026 gilt sie dann auch für gewerbliche und private Bestandsgebäude, wenn deren Dach komplett saniert wird. Die Solarpflicht betrifft in NRW nur Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche. Alternativ ist hier auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.
Niedersachsen: Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen
In Niedersachsen gilt ebenfalls ab Januar 2025 eine Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Ausgenommen von der Pflicht sind Gebäude, bei denen die Installation einer Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder wenn bereits eine solarthermische Anlage auf dem Dach installiert ist.
Bereits seit 2023 müssen alle neu errichteten Gebäude so geplant werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Ebenfalls besteht seitdem eine Solarpflicht für alle neu gebauten gewerblichen Gebäuden mit mehr als 75 Quadratmetern Dachfläche.
Bremen: Einführung der Solarpflicht für Neubauten im Juli 2025
In Bremen wird die Solarpflicht für Neubauten zum 1. Juli 2025 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 50 Prozent der für die Erzeugung von Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Solarpflicht entfällt, wenn die geeignete Dachfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist.
Schon seit dem 1. Juli 2024 gilt in Bremen die Pflicht zur PV-Anlage bei Sanierungen von mindestens 80 Prozent der Dachfläche. Werden solche Dachsanierungen durchgeführt, muss innerhalb von zwei Jahren eine Photovoltaikanlage mit mindestens einem Kilowatt-Peak Leistung installiert werden. Die Pflicht entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.
Bayern: Empfehlung zur Solaranlage bei Neubau und Dachsanierung
Ab Januar 2025 sollen in Bayern neue Wohngebäude und Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird, mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Verpflichtung, sondern lediglich um eine Soll-Vorschrift. Das bedeutet, dass die Installation einer Solaranlage zwar empfohlen wird, aber nicht zwingend erforderlich ist. Die Regelung gilt für Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Für neue Gewerbe- und Industriegebäude gibt es in Bayern bereits seit März 2023 eine Solarpflicht. Auf allen anderen Nichtwohngebäuden muss seit Juli 2023 eine PV-Anlage installiert werden.
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Schleswig-Holstein: Beschluss zur Solarpflicht im Januar 2025?
In Schleswig-Holstein wird die Solarpflicht für Neubauten voraussichtlich erst ab 2026 gelten. Der Landtag könnte dieses Gesetz im Januar 2025 beschließen – die Landesregierung hat es bereits abgesegnet. Bei Bestandsgebäuden soll es keine Anwendung finden. Seit 2023 gilt in Schleswig-Holstein die Pflicht, auf neuen Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Geschäftshäusern eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.