Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause." Aroundhome Logo

Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen das Heizungsgesetz ab 2024 möglich

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Ab Januar 2024 soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten. Wer gegen die festgelegten gesetzlichen Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Monteur installiert eine neue Heizung

Wer die Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren missachtet, soll ab 2024 zur Zahlung eines Bußgeldes zwischen 5.000 und 50.000 Euro verpflichtet werden können. Der Höchstbetrag ist auch für schwere Verstöße gegen das GEG – etwa für ungedämmte Geschossdecken und die Nutzung eines umweltschädlichen Heizungssystems – geplant.

Inspektionspflicht für Wärmepumpen

Laut GEG müssen Heizungen regelmäßig und fachkundig gewartet werden. Neu im Gesetz ist die Inspektionspflicht für Wärmepumpen. Eigenheimbesitzer:innen, die noch vor Januar 2024 eine Wärmepumpe einbauen lassen, sollen zu einer Betriebskontrolle bis zum 1. Januar 2029 verpflichtet werden. Für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sollen gesonderte Fristen gelten.

Ab 2024 müssen neu installierte Wärmepumpen nach jeder Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme von einem Fachunternehmen geprüft werden. Das Missachten der Inspektionspflicht für eine Wärmepumpe kann die Besitzer:innen 5.000 Euro kosten.

Bußgelder für nicht fristgerechte Heizungsinspektion

Heizungen, die Wasser als Wärmeträger nutzen und nach Oktober 2009 eingebaut wurden, sollen nach 15 Jahren einer Inspektion unterzogen werden. Dafür haben Eigenheimbesitzer:innen ein Jahr Zeit. Wer die Frist zur Heizungsinspektion nicht einhält, kann mit einer Buße von 10.000 Euro belegt werden.

Verstoß

Bußgeldhöhe

Kein Austausch einer austauschpflichtigen Heizung nach 30 Jahren

5.000 – 50.000 Euro

Keine oder keine rechtzeitige Wärmepumpeninspektion

bis zu 5.000 Euro

Keine oder keine fristgerechte Heizungsinspektion

bis zu 10.000 Euro

Schwere Verstöße, z.B. umweltschädliche Heizung oder Nichtdämmung der Geschossdecke

bis zu 50.000 Euro

Kontrolle durch Schornsteinfeger oder anderes Fachpersonal

Ob das Heizungssystem ausgetauscht werden muss, überprüft in den meisten Fällen der Schornsteinfegerbetrieb bei der nächsten anstehenden Wartung. Wurden Eigentümer:innen auf eine anstehende Austauschpflicht hingewiesen, lehnen diese aber ab, soll der Betrieb beispielsweise die Baubehörde informieren. Die Zuständigkeit unterscheidet sich aber je nach Region. Nicht regelmäßig durchgeführte Inspektionen fallen spätestens dann auf, wenn das Heizungssystem nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und ein Fachbetrieb hinzugezogen werden muss.