Bald Geschichte? Diese Heizungsregel steht auf der Kippe
Die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, könnte bald gestrichen werden. Experten warnen vor den Folgen.
Die Bundesregierung hat ihren Klimaschutzbericht gegenüber dem ersten Entwurf geändert. Dabei hat sie eine zentrale Passage zum Heizungsgesetz gestrichen: die 65-Prozent-Regel. Sie legt fest, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Während Neubauten in Neubaugebieten die Vorgabe bereits erfüllen müssen, greift sie in Bestandsgebäuden erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung – spätestens ab 2028.
In einer früheren Entwurfsfassung des Berichts war die 65-Prozent-Regel noch als zentrales Instrument der Wärmewende hervorgehoben worden. Dass sie in der endgültigen Version bei den Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen fehlt, könnte ein Signal dafür sein, dass die Vorgabe bald ganz aus dem Gesetz gestrichen werden könnte.
Experten schlagen Alarm
Der Expertenrat für Klimafragen hatte bereits im Mai betont, dass die 65-Prozent-Regel bis 2030 den größten Beitrag zur Emissionsminderung im Gebäudesektor leisten könne. Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnt eindringlich vor einer Abschwächung. Geschäftsführer Martin Sabel spricht von dem Schritt als „fatal für den Klimaschutz“ und „irreführend für den Verbraucher“. Eine Streichung könne Hauseigentümern den Eindruck vermitteln, fossile Heizungen seien wieder eine Option – was langfristig teuer werden könnte, wenn die CO₂-Bepreisung ab 2027 drastisch steigt.
Auch die Heizungsbranche selbst fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen, statt sich erneut in Debatten über das GEG zu verlieren. Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), betont die Bedeutung der Förderung und deren Verlässlichkeit. Die konkrete Quote von 65 Prozent sei hingegen weniger entscheidend. Wichtiger sei es, die laufenden Heizkosten – etwa durch niedrigere Strompreise – bezahlbar zu halten. Nur so ließen sich Eigentümer für klimafreundliche Heizsysteme gewinnen.
Zukunft des Heizungsgesetzes unklar
Welche Alternativen die Politik anstrebt, bleibt weiterhin offen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag zwar vereinbart, das Heizungsgesetz abzuschaffen, konkrete Vorschläge für eine Nachfolgeregelung gibt es bislang jedoch nicht. Im Wahlkampf brachte die Union die Idee einer CO₂-Minderungsquote ins Gespräch, die Hausbesitzer individuell zur Einsparung verpflichten sollte – umgesetzt wurde sie jedoch nicht.
Dass die Diskussion so heftig geführt wird, liegt auch an den Zahlen: Laut Umweltbundesamt verursacht die Wärmeversorgung von Privathaushalten rund 72 Prozent der CO₂-Emissionen, während Warmwasser nur zwölf Prozent ausmacht. Zwar bekräftigt die Bundesregierung ihr Ziel, Öl- und Gasheizungen langfristig durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen. Ob dies gelingt, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob verlässliche politische Rahmenbedingungen bestehen – und ob Hauseigentümer Vertrauen in die Vorgaben behalten.