Heizungsgesetz auf Eis: Einigung lässt auf sich warten
Die Bundesregierung arbeitet weiter am neuen Heizungsgesetz. Dabei bleibt sie aber hinter ihrem Zeitplan zurück.
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verzögert sich. Statt wie ursprünglich geplant bis Ende 2025 einen vollständigen Gesetzentwurf vorzulegen, will die Bundesregierung bis Jahresende lediglich Eckpunkte präsentieren. Ein endgültiges Gesetz ist damit weiterhin nicht in Sicht. Stefan Rouenhoff, parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärte kürzlich auf einer Branchenveranstaltung: „Sie werden nicht mehr viele Monate warten müssen.“ Die zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium, Stephanie von Ahlefeldt, rechnet damit, dass bis Jahresende zentrale Leitlinien zur Reform vorliegen.
Auf der Branchenkonferenz machten die Regierungsvertreter deutlich, dass zwar intensiv über die Reform diskutiert wird, eine Einigung innerhalb der Koalition bisher aber fehlt. SPD-Fraktionsvize Armand Zorn betonte, dass ein Gesetzentwurf erst vorgelegt werde, wenn sicher sei, dass er auch innerhalb der Koalition befürwortet wird. Ausufernde öffentliche Debatten zum Heizungsgesetz sollen damit vermieden werden. Zorn wies darauf hin, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eine Einigung spätestens für das erste Quartal 2026 angekündigt hat.
Die GEG-Novelle soll gemeinsam mit der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden, die bis Mai 2026 in deutsches Recht übernommen werden muss. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.
Förderung bleibt bestehen, aber Streit um 65-Prozent-Regel
Rouenhoff betonte, dass die Förderung für den Austausch alter Heizungen grundsätzlich auch weiterhin bestehen soll. Umfang und Dauer bleiben jedoch offen. In CDU-Kreisen wird zudem diskutiert, künftig stärker auf steuerliche Anreize statt auf direkte Zuschüsse beim Heizungstausch zu setzen.
Ein besonders umstrittenes Thema ist die 65‑Prozent-Regel. Sie schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Viele Systeme sind dadurch von vornherein ausgeschlossen. Bei Gasheizungen muss etwa der Nachweis erbracht werden, dass Biogase genutzt werden. Während die Union die Regel abschaffen will, hält die SPD bislang daran fest.