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Fördergelder

Heizungsförderung soll erst ab September ausgezahlt werden

15.03.2024, 11:44 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Die Heizungsförderung kann seit Ende Februar beantragt werden, ausgezahlt werden die Zuschüsse erst ab September. Zugesagte Fördermittel werden reserviert.

Luftwärmepumpe im Herbst vor einem Wohnhaus mit hellbrauner Steinfassade

Seit 27. Februar können Eigentümer:innen selbst genutzter Einfamilienhäuser die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Auszahlung der Fördergelder kann voraussichtlich aber erst ab September erfolgen. Darüber informiert ein Hinweis auf der Internetseite der Förderbank zum Verfahren im Kundenportal: „Sie können einen Antrag stellen und voraussichtlich ab September 2024 Ihre Identität nachweisen sowie die notwendigen Nachweise hochladen. Nach positiver Prüfung zahlen wir Ihnen den Zuschuss aus.“

Branchenvertreter warnen

Vor den Folgen der Auszahlungsverzögerung warnten Vertreter der Heizungsbranche: „Dies kommt in der psychologischen Wirkung einem erneuten Förderstopp bis September gleich“, äußerten sich der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Auch Thomas Rebel, CEO von HomeServe Deutschland, äußerte seine Sorge über die Gefahr für das Gelingen einer zügigen Wärmewende.

Wartezeit betrifft nur wenige Haushalte

Das Bundeswirtschaftsministerium widerspricht der Besorgnis der Heizungsbranche. Eine Sprecherin wies dem Handelsblatt gegenüber darauf hin, dass die Bereitstellung der IT für die automatisierte Auszahlung der Fördergelder sehr anspruchsvoll sei. Sobald die technischen Voraussetzungen allerdings bestünden, würden Auszahlungen umso schneller genehmigt, da sie nicht mehr händisch bearbeitet werden müssten. Die Auszahlung ab September sei darüber hinaus von Anfang an klar gewesen. Da die Fördergelder ohnehin erst nach einem abgeschlossenen Heizungstausch ausgezahlt werden, würde sich nur für wenige Menschen eine Wartezeit ergeben.

Wer den Einbau einer förderfähigen Heizung plant, kann bereits einen Antrag auf einen Zuschuss und einen zinsgünstigen Ergänzungskredit stellen. Vollständige Unterlagen vorausgesetzt, werde eine Zusage laut einer Sprecherin der KfW „digital und automatisiert“ in wenigen Minuten erteilt. Damit seien die Fördermittel reserviert.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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