Hamburg dreht den Strom ab: Wie sich das Heizen ab 2026 ändert
Ab 2026 dürfen in Hamburg keine Stromdirektheizungen mehr eingebaut oder ersetzt werden. Auch eine Heizungsart, die als umweltfreundlich gilt, fällt darunter.
Hamburg verschärft seine Klimaschutzvorgaben: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen im Stadtgebiet keine reinen Stromheizungen mehr neu installiert oder bestehende Anlagen durch neue Stromdirektheizungen ersetzt werden. Damit geht die Hansestadt deutlich über die bundesweiten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus. Ab kommendem Jahr ist bereits der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen untersagt.
Die rechtliche Grundlage für das Verbot von Stromdirektheizungen wurde bereits 2020 mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) geschaffen. Im Jahr 2023 erfolgte im Rahmen des sogenannten Klimaschutzstärkungsgesetzes eine Anpassung und Konkretisierung der Regelungen. Mit Beginn des folgenden Jahres gelten sie verbindlich.
Mehrere Heizsysteme betroffen – auch mit PV
Das Hamburger Verbot betrifft alle fest installierten Stromheizungen. Dazu zählen:
elektrische Fußbodenheizungen
strombasierte Konvektionsheizungen
Nachtspeicher- und Elektrospeicherheizungen
Elektro-Zentralheizungen
Infrarotheizungen
Nur in Fällen, in denen eine Alternative technisch nicht realisierbar ist, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Eigentümer:innen müssen schriftlich belegen, dass kein anderes Heizsystem infrage kommt. Der Nachweis ist zehn Jahre lang aufzubewahren.
Auch Infrarotheizungen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage fallen unter die Neuregelung. Der Grund: Obwohl sie in gut gedämmten Gebäuden umweltfreundlich betrieben werden können, erreichen sie nicht die Effizienz moderner Technologien wie Wärmepumpen.
Hamburgs Vorgehen könnte bundesweit Signalwirkung entfalten und als Orientierung für zukünftige Regelungen in anderen Bundesländern dienen.