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Gasheizung ohne Beratungsprotokoll? Abnahme verweigert!

Lesezeit: 1 min Claudia Mühlbauer

Wer eine neue Gasheizung installiert, muss laut GEG ein Beratungsprotokoll vorlegen. Ohne Dokument verzögern sich Abnahme und Inbetriebnahme.

Moderne Gastherme mit weißer Küchenzeile im Hintergrund

Wer eine neue Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen installiert, muss laut Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Beratungsprotokoll vorlegen. In der Praxis bedeutet das: Ohne das Dokument erfolgt keine Abnahme und keine Betriebsfreigabe der Heizung.

Hintergrund der Regelung ist, dass fossile Brennstoffe wie Gas in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. Daher muss vor dem Heizungseinbau eine fachkundige Beratung stattfinden, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage hinweist. Insbesondere gilt das wegen steigender CO₂-Kosten und Brennstoffpreise.

In der Beratung sollen außerdem die ab 2029 schrittweise steigende Biogas-Quote und alternative Heizsysteme vorgestellt werden, die für das Gebäude geeignet sein könnten. Durchführbar ist die Maßnahme von folgenden Personen:

  • Schornsteinfeger

  • Installateure und Heizungsbauer

  • Ofen- und Luftheizungsbauer

  • Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

  • Personen, die Energieausweise ausstellen dürfen

Das ausgefüllte und unterschriebene Beratungsprotokoll wird vom Heizungsbauer bei der Montage geprüft. Das entsprechende Formular steht auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Download bereit.

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