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Förderstopp bei Wärmepumpen? Diese Geräte fallen bald durchs Raster

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Ab 2026 droht das Förder-Aus für viele Wärmepumpen. Grund sind verschärfte technische Anforderungen, die viele ältere Modelle nicht erfüllen.

Weiße Luft-Wärmepumpe auf Sockel steht an modernem, dunklem Wohnhaus

Die Bundesregierung setzt die Förderung für Wärmepumpen auch im kommenden Jahr fort. Ab dem 1. Januar 2026 gelten allerdings verschärfte Anforderungen an den Geräuschpegel von Außenluft-Wärmepumpen. Um eine Förderung von bis zu 70 Prozent zu erhalten, müssen die Geräte künftig 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert bleiben, statt wie bisher 5 dB. Ziel dieser Regelung ist eine geringere Lärmbelastung in Wohngebieten. Je nach Leistungsklasse liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Wärmepumpen-Außengeräte zwischen 65 und 88 dB.

Neue Grenzwerte ab 2026

Anlagen mit 6 kW

  • Gesetzlicher Grenzwert: 65 dB

  • Förderfähig bis 2025: max. 60 dB

  • Förderfähig ab 2026: max. 55 dB

Anlagen mit 6–12 kW

  • Gesetzlicher Grenzwert: 70 dB

  • Förderfähig bis 2025: max. 65 dB

  • Förderfähig ab 2026: max. 60 dB

Anlagen mit 12–30 kW

  • Gesetzlicher Grenzwert: 78 dB

  • Förderfähig bis 2025: max. 73 dB

  • Förderfähig ab 2026: max. 68 dB

Anlagen mit 30–70 kW

  • Gesetzlicher Grenzwert: 88 dB

  • Förderfähig bis 2025: max. 83 dB

  • Förderfähig ab 2026: max. 78 dB

Ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel förderfähig

Hausbesitzer:innen müssen ihre Förderanträge für Wärmepumpen spätestens bis Ende 2025 stellen, um noch von den bisherigen, weniger strengen Förderbedingungen zu profitieren.

Ab dem 1. Januar 2028 ist die Förderung außerdem nur noch für Wärmepumpen vorgesehen, die auf natürliche Kältemittel wie Propan (R290) setzen. Diese Maßnahme soll den Umwelt- und Klimaschutz weiter stärken, indem der Einsatz von ozon- und klimaschädlichen Kältemitteln reduziert wird.

Zwei Wärmepumpen mit wenig Abstand vor einem Reihenhaus
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