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Explosionsgefahr im Keller durch fehlerhafte Stilllegung von Gasheizungen

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Immer mehr Gasheizungen im Saarland werden unsachgemäß stillgelegt. Die Risiken sollten nicht unterschätzt werden.

Nahansicht der Hände eines Monteurs, der an einer Gasheizung arbeitet

Im Saarland kommt es immer häufiger zu fehlerhaft stillgelegten Gasheizungen. Laut dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft Saar (VEW) beauftragen Hausbesitzer:innen zunehmend Anbieter, die nicht für den Rückbau qualifiziert sind – etwa bei der Umstellung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe. Netzbetreiber und Fachbetriebe melden dem Verband, dass unsachgemäß durchgeführte Arbeiten vor Ort oft gefährliche Folgen haben.

Besonders alarmierend sind zwei aktuelle Vorfälle in Kleinblittersdorf, bei denen die Gaszufuhr für die Stilllegung der Heizungsanlage lediglich an der Hauptabsperreinrichtung unterbrochen wurde: „Gleichzeitig stand die Innenleitung vor dem Gaszähler, dessen Demontage offenbar von niemandem in Auftrag gegeben wurde, komplett offen. Das Rohrende war nicht verwahrt. Hier hätte es genügt, wenn ein unbeaufsichtigt im Keller spielendes Kind aus Neugier den Gashahn öffnet, um eine Katastrophe in Gestalt einer Explosion des Hauses auszulösen“, wie der VEW mitteilt.

Solche Vorfälle treten längst nicht vereinzelt auf, betont der Verband. Zwar gebe es keine offiziellen Statistiken, doch die Zahl der unsachgemäß demontierten Gasheizungen habe in diesem Jahr deutlich zugenommen.

Unsachgemäßer Rückbau durch überregionale Firmen

Wurde eine Gasheizung früher meist nur beim Abriss eines Hauses zurückgebaut, ersetzen heute immer mehr Hausbesitzer:innen ihre fossilen Heizungen im Rahmen von Modernisierungen. Dabei greifen sie oft auf deutschlandweit tätige Anbieter statt auf regionale Fachbetriebe zurück. „Immer öfter beauftragen Kunden arglos Anbieter aus dem Internet, die mit preisgünstigen Komplettangeboten werben. Diese führen die Arbeiten dann allem Anschein nach auch vollständig aus, oftmals jedoch ohne Rücksprache mit dem zuständigen Netzbetreiber oder dem Bezirks-Schornsteinfeger“, erklärt ein Sprecher des VEW.

Der Verband betont, die Außerbetriebnahme und der Verschluss der Gasanlage dürften nur durch qualifizierte Installateur:innen aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klimatechnik erfolgen. Hausbesitzer:innen können selbst prüfen, ob die Gasleitung korrekt verschlossen ist – bei Kupferleitungen durch gelötete oder verpresste Verschlusskappen, bei anderen Leitungen durch verschraubte Endstücke.

Darüber hinaus muss der Hausanschluss oder die Hausinstallation bei einer dauerhaften Stilllegung durch eine Manipulationssicherung gegen unbefugte Eingriffe geschützt werden. Diese Sicherungen lassen sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung entfernen.

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