EU-Sanierungsregeln treffen Millionen deutsche Hausbesitzer
Laut EU soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % sinken. Eigentümer:innen in Deutschland müssen sich auf neue Sanierungspflichten einstellen.
Bis Mai 2026 muss die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Bundesregierung bedeutet das, dass nur noch wenig Zeit für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt. Laut dem Verbraucherportal IMMO.info sind rund 30 Millionen Immobilien von den neuen Vorgaben betroffen.
Neue Sanierungspflichten für alte Gebäude
Die Richtlinie schreibt die Senkung des Primärenergieverbrauchs von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent vor. Bis 2035 soll eine Senkung von 20 bis 22 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 erreicht werden.
Über die Hälfte dieser Einsparungen soll durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erzielt werden. Besonders auf Besitzer:innen älterer Immobilien mit fossilen Heizsystemen und schlechter Dämmung dürften daher neue Pflichten zur energetischen Sanierung zukommen.
Förderprogramme sollen finanzielle Belastungen abfedern
Um die Sanierungskosten zu reduzieren, sieht die EU-Richtlinie die Einführung von Förderprogrammen vor. Besonders Haushalte in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz sollen unterstützt werden. Kommunen und Verbände warnen jedoch, dass die geforderten Sanierungsquoten vor dem Hintergrund eingeschränkter finanzieller und personeller Mittel schwer erreichbar sind. Derzeit liegt die Quote in Deutschland deutlich unter dem EU-Ziel von zwei Prozent.
Weitere Änderungen für Hausbesitzer:innen
Neben möglichen Sanierungspflichten durch die EU-Richtlinie kommen in den nächsten Jahren weitere Änderungen auf Hausbesitzer:innen zu.
Seit dem 1. Januar 2025 werden keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr gefördert. Ziel ist, bis 2040 vollständig auf fossile Heizungen zu verzichten.
Ab Mai 2026 werden EU-weit einheitliche Energieausweise mit einer Skala von A bis G und konkreten Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen Pflicht.
Ab 2030 müssen auf allen Neubauten Solaranlagen installiert werden. Für Bestandsgebäude wird die Pflicht schrittweise eingeführt.