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Entwarnung beim Pflegegrad 1 – aber was bringen die Reformen?

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Der Pflegegrad 1 soll bestehen bleiben. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung der Pflege eine Herausforderung.

Seniorin hält einen Gehstock fest, der Fokus liegt auf ihren Händen

Bund und Länder wollen die bestehenden Pflegegrade beibehalten und die Strukturen der Pflegeversicherung zugleich „möglichst vereinfacht und fokussiert“ gestalten. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach einer digitalen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ mit. Die zuletzt diskutierte Abschaffung des Pflegegrads 1 dürfte damit vom Tisch sein. Künftig sollen die Leistungen der Pflegeversicherung stärker auf vorbeugende Maßnahmen ausgerichtet werden, etwa durch intensivere pflegefachliche Begleitung und gezielte Präventionsangebote für Pflegebedürftige.

Gesundheitsministerin und Länder betonen Reformbedarf

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, eine gute pflegerische Versorgung sei „Versprechen und Verpflichtung zugleich“. Das System der sozialen Pflegeversicherung müsse nachhaltig aufgestellt werden und die bisherigen Leistungen bedürften einer Überprüfung.

Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, es sei wichtig, die Leistungen der Pflegeversicherung „noch einmal genau in den Blick zu nehmen“. Zudem wies er auf die Komplexität des aktuellen Leistungsrechts hin, in dem sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft nur schwer zurechtfänden. Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach sich für eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger aus.

Die Facharbeitsgruppe „Versorgung“ soll konkrete Vorschläge für eine verbesserte pflegerische Versorgung in Akutsituationen erarbeiten, etwa bei kurzfristigem Ausfall der Hauptpflegeperson oder gesundheitlichen Krisen. Weitere Schwerpunkte sind Prävention, Digitalisierung, KI-Nutzung, Datengrundlagen und Entbürokratisierung.

Finanzierungsfragen weiter offen

Laut Schlotzhauer werde auch die Finanzierung der Pflege im Rahmen der Reform eine zentrale Rolle spielen. In den Zwischenergebnissen von Bund und Ländern heißt es dazu, versicherungsfremde Leistungen müssten konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Nur unter dieser Voraussetzung sähen die Länder eine kurzfristig mögliche Stabilisierung der Finanzlage der Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung selbst soll als Umlage- und Teilleistungssystem bestehen bleiben. Zugleich müssten Lösungen gefunden werden, um die steigenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen oder abzufedern. Die Facharbeitsgruppe „Finanzierung“ soll dazu konkrete Optionen entwickeln und den Finanzierungsbedarf klären. Bis zur Abschlusssitzung im Dezember 2025 sollen konkrete Reformvorschläge vorliegen. Zur Stabilisierung der Beitragssätze ist außerdem eine Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds (PVF) vorgesehen.

Kritik von Arbeitgeberverband und Grünen

Kritik an den bisherigen Ankündigungen kam vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP): „Paragrafen sortieren und Begutachtungen umschreiben – so wird der Zukunftspakt Pflege die Versorgung nicht sichern“, mahnte Präsident Thomas Greiner. Unklar bleibe, wie zusätzliche Pflegeplätze geschaffen werden sollen. Konkrete finanzielle Entlastungen für die Pflegeversicherung würden bislang nur vage angedeutet.

Simone Fischer (Grüne), Pflegepolitische Sprecherin, bemängelte zudem die fehlende Planung zur langfristigen Stabilisierung des Systems: „Ein entscheidender Punkt ist die Einnahmenseite: Um eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen, müssen alle Einnahmequellen transparent geprüft und ausgestaltet werden.“

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