Ende der Gasspeicherumlage bringt Milliarden-Entlastung – aber nicht für alle
Die Bundesregierung streicht die Gasspeicherumlage ab 2026. Experten kritisieren die Finanzierung und langfristige Fehlanreize.
Die Gasspeicherumlage soll zum 1. Januar 2026 entfallen. Das geht aus einem aktuellen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes hervor. Damit setzt die Bundesregierung eine bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme um. Eingeführt wurde die Umlage 2022 als Reaktion auf die Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, um die Befüllung der deutschen Gasspeicher zu sichern. Derzeit zahlen Endkund:innen dafür 0,289 Cent pro Kilowattstunde.
Künftig sollen die Kosten vollständig aus Bundesmitteln getragen werden, finanziert über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bringt der Wegfall der Umlage Privatverbraucher:innen und Unternehmen eine Entlastung von bis zu 3,4 Milliarden Euro. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt entspricht das einer Ersparnis von 30 bis 60 Euro pro Jahr. Etwa die Hälfte der 41 Millionen Haushalte in Deutschland nutzt Gas und profitiert damit direkt von den Plänen der Bundesregierung.
Mögliche Wiedereinführung im Krisenfall
Trotz der geplanten Abschaffung sieht der Gesetzentwurf eine mögliche Wiedereinführung der Umlage in Krisensituationen vor. Demnach wäre eine erneute Erhebung zulässig, „um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten“ und „wenn die Finanzierung in der Krise durch den Bundeshaushalt nicht mehr sichergestellt werden kann“.
Nicht klar definiert ist im Gesetzentwurf, ab wann die bundesweite Versorgungssicherheit als gefährdet gilt. Auch bleibt offen, ob die Mittel zur Finanzierung der Gasspeicherumlage angesichts anderer Haushaltsausgaben ausreichen werden. Für 2027 bis 2029 weist die Finanzplanung eine Haushaltslücke von 172 Milliarden Euro auf.
Branchenvertreter sehen Probleme
Branchenvertreter, darunter Mitglieder des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hatten bereits zuvor auf Mängel im Gesetzentwurf hingewiesen. Unter anderem kritisierten sie die geplante Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der „für investive Ausgaben genutzt“ werden müsse. Nach Ansicht des BDEW sollten die Mittel stattdessen aus dem Kernhaushalt des Bundes bereitgestellt werden. Auch der Paragraf zur möglichen Wiedereinführung in Krisensituationen müsse gestrichen werden.
Dem schloss sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an: „Wenn die Bundesregierung nachhaltige Entlastung und eine langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen möchte, darf sie keine Hintertüren offen lassen“, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks gegenüber dem Handelsblatt. Darüber hinaus sei das Ende der Gasspeicherumlage „eine wichtige Entlastung“ für Unternehmen und Endverbraucher:innen.
Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbarer Energien (BEE), kritisierte die einseitige Entlastung von fossilem Gas: „Die Abschaffung der Gasspeicherumlage stellt zwar eine kurzfristige finanzielle Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher dar, langfristig setzt die Abschaffung aber falsche Anreize und schafft ein Ungleichgewicht zugunsten von fossilem Gas gegenüber Strom.” Die Maßnahme erschwere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien, verstärke die Abhängigkeit von fossilen Importen und widerspreche den Klimazielen der Bundesregierung. Langfristig würde dies zu einer stärkeren Belastung der Verbraucher:innen führen.