Das ändert sich jetzt beim Anschluss von Balkonkraftwerken
Eine DIN-Norm sorgt jetzt für Rechtssicherheit beim Anschluss von Balkon-Solaranlagen. Die neuen Regelungen gelten ab Dezember.
Balkonkraftwerke mit einer Gesamtmodulleistung von bis zu 960 Watt dürfen ab 1. Dezember mit einem haushaltsüblichen Schuko-Stecker angeschlossen werden. Wer höhere Leistungen bis 2.000 Watt nutzen möchte, kann auf einen Wieland- oder SEP-Stecker zurückgreifen. Diese Regelungen sind in der vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE) veröffentlichten Produktnorm DIN VDE V 0126-95 festgelegt worden.
Die Norm enthält zahlreiche Vorgaben für Hersteller, Anbieter und Installateure. Daneben liefert sie aber auch Endverbraucher:innen wichtige Hinweise, welche Anforderungen ein Steckersolarsystem erfüllen muss, um sicher und zuverlässig betrieben werden zu können. „Durch normgerechte und damit produkthaftungssichere Geräte steigt das Vertrauen in Steckersolarsysteme deutlich“, erklärte VDE-Vorstandschef Ansgar Hinz gegenüber pv magazin.
Speicherlösungen nicht in der Norm enthalten
Ausdrücklich nicht erfasst werden von der Norm Steckersolargeräte mit integriertem Energiespeicher. Hier ist üblicherweise die Installation eines zusätzlichen Stromsensors erforderlich, der erkennt, wann überschüssiger Strom gespeichert und wann Energie für den Eigenverbrauch bereitgestellt wird. Die Installation solcher Systeme muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Speicherlösungen müssen nach aktueller Praxis außerdem auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für reine Steckersolargeräte ist dagegen nur die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine eigene Produktnorm für Balkonspeicher wird derzeit von einem Arbeitskreis der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) entwickelt.