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BVerfG-Urteil soll sich nicht negativ auf Förderungen auswirken

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen der Ampelregierung 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz. Die Förderungen für die Gebäudesanierung und für Heizungen sind laut Regierungsstimmen aber nicht in Gefahr.

Straßenschild des Schlossbezirks in Karlsruhe mit richtungsweisendem Schild zum Bundesverfassungsgericht

Das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Die für die Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehenen, unverbrauchten Mittel dürfen damit nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgeschichtet werden. Die bereits für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen verplanten Gelder hinterlassen eine Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro.

Fördermittel sollen vorerst nicht angetastet werden

Nach dem Urteil aus Karlsruhe kündigte die Bundesregierung an, bestimmte bereits geplante Vorhaben vorerst zurückzustellen. „Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) in einem gemeinsamen Pressestatement mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Habeck betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Neue Verpflichtungen könnten hingegen erst eingegangen werden, wenn ein neuer Wirtschaftsplan aufgestellt wurde. Lindner hatte gestern bereits eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTF für 2024 und 2025 vorgenommen. Der Bundeshaushalt 2024 sei dadurch nicht gefährdet, bekräftigte Scholz.

Fördergelder für Gebäudesanierung größter Ausgabeposten

Mit etwa 19 Milliarden Euro machen die Mittel für die Gebäudesanierung den größten Posten bei den Ausgaben aus dem KTF aus. Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll allerdings auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst werden. Die vorgesehenen höheren Fördergelder würden den Bundeshaushalt stärker als zuvor belasten. Die Finanzierung muss aufgrund der weggefallenen Gelder nun anderweitig gesichert werden.

Deutliche Verringerung der KTF-Gelder

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte der Klima- und Transformationsfonds von 2024 bis 2027 annähernd 212 Milliarden Euro für die Förderung der Energiewende bereitstellen. Im kommenden Jahr waren Ausgaben von etwa 58 Milliarden Euro geplant. In das KTF-Sondervermögen gehen auch die Zahlungen der CO2-Steuer ein: 2024 soll der Emissionshandel 28 Milliarden Euro einbringen. Die übrigen 30 Milliarden sollten ursprünglich aus der nun weggefallenen 60-Milliarden-Euro-Rücklage stammen. Finanzierungsvorhaben aus dem Klimafonds umfassen unter anderem den Ausbau der Fernwärmenetze, die Förderung der E-Mobilität, die Unterstützung von Geothermie-Projekten und die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.