Der Bundestag hat das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und Eigentümer:innen mehr Planungssicherheit bei Heizungsinvestitionen geben.
Das Wärmeplanungsgesetz soll am 1. Januar 2024 zusammen mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, in Kraft treten. Das hat der Bundestag beschlossen, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Im Kern werden Bundesländer dazu verpflichtet, für die fristgerechte Erstellung einer Wärmeplanung zu sorgen. Folgende Fristen gelten:
30.06.2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen
30.06.2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen
Fahrplan für Investitionsentscheidungen
Mit der Wärmeplanung wird ein Fahrplan erstellt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einer Gemeinde am besten gelingen kann. So wird ermittelt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gebiet besonders geeignet ist. Außerdem werden klimafreundliche Fernwärmenetze erzeugt und eine grenzüberschreitende Wärmeplanung ermöglicht, zum Beispiel in deutsch-polnischen oder deutsch-französischen Grenzgebieten.
Eigentümer:innen bekommen dadurch mehr Planungssicherheit, in welche klimafreundliche Heiztechnologie es sich für sie lohnt zu investieren. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz (SPD), betont, dass Eigentümer:innen durch das Gesetz mehr Klarheit erhalten:
„Wird die Wärme aus Geothermie oder Biomasse, aus Windkraft, Photovoltaik oder Abwärme erzeugt, kommt ein Fern- oder Nahwärmenetz in Frage? Auf all diese Fragen gibt es Antworten, wenn Wärmepläne in den Kommunen aufgestellt werden.“
Heizungsgesetz an Wärmeplanung gekoppelt
Das Wärmeplanungsgesetz und das Heizungsgesetz sind miteinander gekoppelt. Eigentümer:innen müssen erst dann darauf achten, dass ihre neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie heizt, wenn die Kommune einen Wärmeplan erstellt hat. Durch den Gesetzesbeschluss gibt es auch für Wärmenetze klare Regelungen: Bis 2030 müssen Wärmenetze aus mindestens 30 Prozent Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bis 2040 muss der Anteil bei 80 Prozent liegen.
Lina Strauss ist seit über einem Jahr bei Aroundhome und hilft unseren Leser:innen mit ihren Artikeln dabei, die wichtigsten Infos zu allen Themen rund ums Haus auf einen Blick zu finden. Ihr Interesse liegt vor allem bei zukunftsweisenden Themen aus dem Energie- und Immobiliensektor.