Weniger Geld für Pflegebedürftige: Bayern halbiert das Landespflegegeld ab 2026. Die Kürzung sorgt für gemischte Reaktionen.
Pflegebedürftige in Bayern müssen sich auf finanzielle Einschnitte einstellen: Das Landespflegegeld soll ab dem Jahr 2026 von bislang 1.000 Euro auf 500 Euro pro Jahr halbiert werden. Das hat die bayerische Staatsregierung auf ihrer Haushaltklausur im vergangenen Jahr beschlossen. Die Kürzung erfolgt im Rahmen einer Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG).
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, die seit 2018 an Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 gezahlt wird, sofern ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt. Es ist steuerfrei, einkommensunabhängig und kann frei verwendet werden. Da es sich um eine Fürsorgeleistung handelt, wird das Landespflegegeld nicht als Einkommen gewertet. Es wird weder auf Sozialleistungen angerechnet noch versteuert. Auch ist es unpfändbar und kann weder abgetreten noch vererbt werden.
Die geplante Kürzung sorgte für gemischte Reaktionen. Der Bayerische Städtetag begrüßte die Entscheidung, da die eingesparten Mittel unter anderem direkt in neue Pflegeplätze fließen könnten. Markus Pannermayr (CSU), Vorsitzender des Städtetags, bekräftigte, durch die Maßnahme könne die Qualität der Pflege für die Betroffenen verbessert werden: „Gerade in angespannten Zeiten ist es wichtig und richtig, Strukturen zu stärken.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern bezeichnete die Kürzung hingegen als „harten Schlag“ für Pflegebedürftige und ihre Familien. „Strukturelle Verbesserungen in der Betreuung und der Pflege sind wichtig, aber sie dürfen nicht auf dem Rücken der Menschen finanziert werden, die bereits jetzt auf jede Unterstützung angewiesen sind“, kritisierte Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern.
Auch der Patienten- und Pflegebeauftragte der Staatsregierung, Thomas Zöller, äußerte sich bedauernd, erkannte jedoch die angespannte finanzielle Lage an. Er betonte, dass es wichtig sei, das Landespflegegeld nicht vollständig zu streichen, sondern die eingesparten Mittel gezielt für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung zu nutzen.
Die geplante Kürzung des Landespflegegeldes ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Haushalt des Freistaats zu konsolidieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die pflegebedürftigen Menschen in Bayern auswirken wird und ob die angekündigten Investitionen in die Pflegeinfrastruktur die erwarteten Verbesserungen bringen.