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Dürfen Balkonkraftwerke bald nicht mehr verboten werden?

Lesezeit: 2 min Lina Strauss

Mieter:innen und Eigentümer:innen können in Zukunft das Recht bekommen, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren – auch gegen den Willen von Vermieter:innen oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dafür hat die Bundesregierung Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht geplant.

Balkonkraftwerke an Reihenhäusern

Mitspracherecht bleibt

Bislang bedurften bauliche Veränderungen der Zustimmung der Vermieter:innen oder der WEG. Mit den neuen Regelungen kann die Anbringung von Solarmodulen, zum Beispiel aufgrund einer beeinträchtigten Optik des Gebäudes, nicht mehr untersagt werden. Es bliebe lediglich ein Mitspracherecht, wo und wie die Solarmodule am Haus angebracht werden. Zu den privilegierten Maßnahmen gehören bereits der Umbau für Barrierefreiheit, Einbruchschutz, E-Mobilität und Telekommunikation. 

Maßnahmenpaket für mehr Solarstrom

Wenn der Bundestag zustimmt, gelten die neuen Regelungen bereits ab 2024. Sie reihen sich ein in mehrere Gesetzesänderungen, die die Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland beschlossen hat. So wurde bereits die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht und die Einspeisungsgrenze von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. 

Kleine Solaranlagen als Teil des Klimaschutzfahrplans

Solarsteckergeräte sind für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen eine Möglichkeit, auch ohne eigene Solaranlage auf dem Dach Photovoltaik zu nutzen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch mit kleinen Solaranlagen kann zumindest ein Teil des Stromverbrauchs selbst erzeugt werden, wodurch sich die Abhängigkeit von Energieversorgern reduziert. Die Bundesregierung will mit den Erleichterungen bei Balkonkraftwerken die Solarproduktion vorantreiben.