Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause."Aroundhome Logo
Fachfirma finden
Ratgeber

Klimafreundliche Heizungen

Antragstellung für Heizungsförderung für weitere Personen möglich

28.05.2024, 14:29 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Ab heute können neben Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern weitere Personengruppen Fördergelder für klimafreundliche Heizungen bei der KfW beantragen.

Heizsystem im Heizraum mit Kessel, Wassererhitzer, Ausdehnungsgefäß und Heizungsrohren

Die Antragstellung für den Heizungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stand seit dem 27. Februar zunächst nur privaten Eigentümer:innen bestehender und selbstbewohnter Einfamilienhäuser offen. Seit heute steht die Antragstellung für die staatliche Unterstützung beim Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen weiteren Gruppen offen, wie die KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten. Anträge stellen können nun auch selbstnutzende Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn die Umbaumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden sollen.

Ab August haben zudem private Vermieter:innen die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Ebenso soll das Verfahren dann Inhaber:innen von Wohnungseigentümergemeinschaften offenstehen, die ihre Heizungen in ihren eigenen Wohnungen erneuern möchten. Gleiches soll für Nichtwohngebäude gelten. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind bisher rund 27.000 Förderanträge eingegangen.

Antragstellung über Kundenportal der KfW

Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ können berechtigte Antragsteller:innen im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“ wird über den Finanzierungspartner beantragt. Wichtig ist hierbei, dass der Ergänzungskredit nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich ist. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Förderhöhe bis zu 70 Prozent

Die maximale Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen. Standardmäßig sind 30 Prozent Förderung für Wohn- und Geschäftsgebäude vorgesehen. Daneben können verschiedene Faktoren die Förderhöhe beeinflussen:

  • Für besonders effiziente Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen, gibt es einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 Prozent.

  • Bis 2028 wird ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den schnellen Austausch alter Heizungen gewährt. Dieser Bonus reduziert sich ab Januar 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

  • Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten.

  • Zusätzlich gibt es für Biomasseheizungen einen Zuschlag von 2.500 Euro, sofern sie bestimmte Staub-Emissionsgrenzwerte einhalten.

Kritik und Lob für das Förderverfahren

Das Förderverfahren stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die komplexe Förderung und bemängelte, dass die gestaffelten Antragsstarts für zusätzliche Unübersichtlichkeit sorgen. Zudem wies der Verband darauf hin, dass Auszahlungen erst ab September erfolgen sollen. Im Gegensatz dazu lobte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Verfahren als schneller und verbraucherfreundlicher.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessierten, schnell aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien überwunden, betonte Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Er warnte davor, auf kommunale Wärmeplanungen zu warten, da dies neue Vorgaben nach sich ziehen könnte. „Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat.“

Sicherung der Fördermittel für die Zukunft

Thomas Engelke vom vzbv fordert, dass die Fördermittel über 2024 hinaus gesichert werden. „Da die Haushaltsmittel dafür jedes Jahr in den Bundeshaushalt neu einzustellen sind, muss der Bundesfinanzminister genau das sichern.“ Er warnte vor Verunsicherung der Verbraucher:innen, sollte es zu einem erneuten Förderstopp oder einer Absenkung der Mittel kommen. Zuschüsse werden nur solange gewährt, wie die Fördermittel verfügbar sind. „Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind“, so eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das laufende Jahr sind rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen, die auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern umfasst.

Energieeffizientes Wohnen
Heizung
Förderung
Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
© ADRIAN ASSALVE | © Getty Images/iStockphoto - in4mal | © Getty Images/iStockphoto - sbayram | © GettyImages - Yliya Zhuravleva