Bevor Sie sich für einen Betrieb entscheiden, der Ihre Arbeiten ausführt, lassen Sie sich ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag geben. Sind die Handwerker:innen aber an die aufgelisteten Kosten gebunden oder sind Abweichungen möglich?
Das kommt darauf an, was Sie sich ausstellen lassen. Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend, sondern dient nur zur Orientierung. Werden die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten, muss der Betrieb Sie darüber informieren. Das ist etwa bei mehr als 15 bis 20 Prozent der Fall.
Anders sieht es bei einem Angebot aus, das für die Handwerker:innen durchaus verbindlich ist. Der Betrieb kann Ihnen nachträglich nicht mehr in Rechnung stellen, als im Angebotsschreiben vereinbart wurde.
Mitunter stoßen Sie auf Angebote, die „freibleibend“ sind. Handwerker:innen können so eine Klausel bei unsicheren Rahmenbedingungen nutzen und die rechtliche Bindung dadurch aufheben. Das kann sich anbieten, wenn die Preise vorab schwer zu kalkulieren sind, weil der Materialbedarf unklar ist. Formulierungen wie „Preis vorbehalten“ oder „ohne Obligo“ bedeuten das Gleiche. Im Gegenzug können Kostenvoranschläge auch als verbindlich ausgewiesen werden.
Die Preisbindung im Angebot gilt für Handwerker:innen allerdings nur im Fall der vereinbarten und festgeschriebenen Leistungen. Haben Sie nachträglich noch andere Wünsche, muss ein neues Angebot geschrieben werden.
Die Kosten für den Handwerksbetrieb machen oftmals bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten eines Hausprojekts aus. Dabei haben die Firmen unterschiedliche Möglichkeiten, Kosten zu erheben:
Einheitspreis: Je Mengeneinheit wird ein fester Preis veranschlagt. Wird eine Baugrube ausgehoben, erfolgt die Abrechnung zum Beispiel meist pro Kubikmeter Erdaushub und Abtransport. Bei der Bodenverlegung wird oft nach Quadratmetern abgerechnet.
Pauschalpreis: In pauschalen Preisen sind alle Arbeits- und Materialkosten inbegriffen. Dafür müssen alle Leistungen klar definiert sein. Pauschalpreise werden oft bei kleineren Arbeiten angeboten.
Stundenlohn: Die Bezahlung auf Stundenlohnbasis bedeutet, dass erst nach Abschluss der Arbeiten klar ist, wie hoch die Kosten ausfallen. Der Arbeitsaufwand kann zuvor abgeschätzt werden, Abweichungen sind aber möglich.
Für größere Arbeiten am Haus ist es unerlässlich, dass der Handwerksbetrieb sich vor Ort ein Bild macht. Nur so können die notwendigen Maßnahmen und der Umfang der Arbeiten abgeschätzt werden. Pauschalangebote ohne vorherige Besichtigung sind deswegen in solchen Fällen nicht seriös.
Handwerker:innen können Ihnen ein Angebot in Rechnung stellen, in der Praxis wird darauf allerdings oft verzichtet. Kostenvoranschläge sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) „im Zweifel nicht zu vergüten“. Das ist also nur möglich, wenn eine Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Pflichtangaben, die immer in einem Angebot stehen müssen. Handwerker:innen nutzen oftmals Vorlagen oder Muster, die alle wichtigen Punkte umfassen. Die meisten Angebotsschreiben sehen daher ähnlich aus. Nachfolgend finden Sie ein exemplarisches Angebot für einen Heizungsneubau, das Ihnen die Punkte zeigt, die immer aufgeführt sein sollten:
Bevor Sie Arbeiten an Ihrem Haus in Auftrag geben, sollten Sie mehrere Fachfirmen kontaktieren und sich jeweils ein Angebot ausstellen lassen. Damit Sie die Kosten und Leistungen optimal miteinander vergleichen können, bieten sich mindestens zwei, besser noch drei Angebote an.
Vorab können Sie sich ruhig über gängige Kosten und Preise für vergleichbare Vorhaben informieren. Sie sollten allerdings beachten, dass die individuellen Gegebenheiten vor Ort immer eine große Rolle spielen und je nach Aufwand auch die Kosten stark variieren können.
Um den passenden Fachbetrieb zu finden und ein gutes Angebot für Ihr Projekt zu bekommen, können Sie sich an unserer Checkliste zur Beauftragung eines Fachbetriebs orientieren: