Was Sie bei Handwerkerangeboten und der Beauftragung von Fachfirmen beachten sollten
Claudia Mühlbauer
3. Februar 2022
Wer eine Handwerksfirma beauftragt, sollte sich vor der Auftragsvergabe genau über die anfallenden Kosten informieren. Damit Sie die Firma mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden, lohnt es sich, vorab mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Aber ist ein Handwerkerangebot überhaupt verbindlich oder können die angegebenen Kosten überschritten werden? Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften es gibt und was in einem Angebot stehen muss.
Bevor Sie sich für einen Betrieb entscheiden, der Ihre Arbeiten ausführt, lassen Sie sich ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag geben. Sind die Handwerker:innen aber an die aufgelisteten Kosten gebunden oder sind Abweichungen möglich?
Das kommt darauf an, was Sie sich ausstellen lassen. Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend, sondern dient nur zur Orientierung. Werden die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten, muss der Betrieb Sie darüber informieren. Das ist etwa bei mehr als 15 bis 20 Prozent der Fall.
Anders sieht es bei einem Angebot aus, das für die Handwerker:innen durchaus verbindlich ist. Der Betrieb kann Ihnen nachträglich nicht mehr in Rechnung stellen, als im Angebotsschreiben vereinbart wurde.
Für Handwerker:innen ist ein Angebot bindend – Abweichungen im Preis sind nicht zulässig.
Mitunter stoßen Sie aber auf Angebote, die „freibleibend“ sind. Handwerker:innen können so eine Klausel bei unsicheren Rahmenbedingungen nutzen und die rechtliche Bindung dadurch aufheben. Das kann sich anbieten, wenn die Preise vorab schwer zu kalkulieren sind, weil der Materialbedarf unklar ist. Formulierungen wie „Preis vorbehalten“ oder „ohne Obligo“ bedeuten das Gleiche. Im Gegenzug können Kostenvoranschläge auch als verbindlich ausgewiesen werden.
Wichtig:
Die Preisbindung im Angebot gilt für Handwerker:innen nur im Fall der vereinbarten und festgeschriebenen Leistungen. Haben Sie nachträglich noch andere Wünsche, muss ein neues Angebot geschrieben werden.
Wie werden Handwerksleistungen bezahlt?
Die Kosten für den Handwerksbetrieb machen oftmals bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten eines Hausprojekts aus. Dabei haben die Firmen unterschiedliche Möglichkeiten, Kosten zu erheben:
Einheitspreis: Je Mengeneinheit wird ein fester Preis veranschlagt. Wird eine Baugrube ausgehoben, erfolgt die Abrechnung zum Beispiel meist pro Kubikmeter Erdaushub und Abtransport. Bei der Bodenverlegung wird oft nach Quadratmetern abgerechnet.
Pauschalpreis: In einem pauschalen Preis sind alle Arbeits- und Materialkosten inbegriffen. Dafür müssen alle Leistungen klar definiert sein. Pauschalpreise werden oft bei kleineren Arbeiten angeboten.
Stundenlohn: Die Bezahlung auf Stundenlohnbasis bedeutet, dass erst nach Abschluss der Arbeiten klar ist, wie hoch die Kosten ausfallen. Der Arbeitsaufwand kann zuvor abgeschätzt werden, es können sich aber Abweichungen ergeben.
Wird kein Pauschalpreis festgelegt, steigen die Arbeitskosten bei höherem Aufwand.
Unser Tipp:
Für größere Arbeiten am Haus ist es unerlässlich, dass der Handwerksbetrieb sich vor Ort ein Bild macht. Nur so können die notwendigen Maßnahmen und der Umfang der Arbeiten abgeschätzt werden. Pauschalangebote ohne vorherige Besichtigung sind deswegen in solchen Fällen nicht seriös.
Was muss im Angebot stehen?
Es gibt einige Pflichtangaben, die im Angebot stehen müssen. Handwerker:innen nutzen oftmals Vorlagen oder Muster, die alle wichtigen Punkte umfassen. Die meisten Angebotsschreiben sehen daher ähnlich aus. Folgendes sollte immer aufgeführt sein:
Angebotskopf mit Firmenname und Anschrift
eindeutiger Adressat
Angebotsnummer und -datum
Zeitraum, in dem die anstehenden Arbeiten ausgeführt werden sollen
Gültigkeitsdauer des Angebots von meist zwei bis drei Monaten
Lohnkosten mit Auflistung der Arbeitsschritte, bestenfalls inkl. Stundensätzen und veranschlagtem Zeitaufwand sowie Fahrtkosten
Benötigte Materialien mit Mengen- und Preisangaben
Umsatzsteuer
Exemplarisches Angebot für einen Heizungsneubau.
Gut zu wissen:
Handwerker:innen können Ihnen ein Angebot in Rechnung stellen, in der Praxis wird darauf allerdings oft verzichtet. Kostenvoranschläge sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) „im Zweifel nicht zu vergüten“. Das ist also nur möglich, wenn eine Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Checkliste für die Beauftragung eines Fachbetriebs
Bevor Sie Arbeiten an Ihrem Haus in Auftrag geben, sollten Sie mehrere Fachfirmen kontaktieren und sich jeweils ein Angebot ausstellen lassen. Damit Sie die Kosten und Leistungen optimal miteinander vergleichen können, bieten sich mindestens zwei, besser noch drei Angebote an. Orientieren Sie sich dabei an unserer Checkliste:
Die passende Handwerksfirma finden
Wir empfehlen Ihnen für Ihr nächstes Projekt bis zu drei Handwerksbetriebe aus Ihrer Umgebung, die Ihnen jeweils ein Angebot ausstellen. Geben Sie dazu einfach Ihre Wünsche in den Online-Fragebogen zum entsprechenden Produkt ein. Unser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.*