Photovoltaik-Förderung Hamburg 2026
In Hamburg besteht eine Photovoltaikpflicht für errichtete Neubauten und für Bestandsgebäude, bei denen eine Dachsanierung vorgenommen wird. Erfahren Sie, inwiefern Eigentümer:innen durch Solaranlagen Förderprogramme in Hamburg finanziell unterstützt werden.
Welche Photovoltaik Förderungen gibt es in Hamburg?
Hamburg unterstützt im Zuge des Zuschusses „Hamburger Gründachförderung“ PV-Anlagen, die auf begrünten Dächern installiert werden. Ergänzt werden diese Programme durch bundesweite Förderungen wie zinsgünstige KfW-Kredite, steuerliche Vorteile und die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Unterkonstruktion von Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) auf begrünten Dächern. Die eigentlichen Anlagentechnik wie PV-Module oder Solarthermie-Kollektoren werden jedoch nicht bezuschusst. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die baulichen Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Solaranlage auf einem Gründach zu installieren.
Für bestehende Gründächer ist eine Förderung der Unterkonstruktion als Solitärmaßnahme ab einer Bruttomodul-/Kollektorfläche von 50 m² möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Unterkonstruktion der Solaranlage auf einem begrünten Dach werden zwischen 40 und 60 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten gefördert, jedoch maximal 50 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektor- oder Modulfläche. Die genaue Förderquote hängt von der Art des Antragstellers ab (privat, Unternehmen, etc.).
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden in Hamburg. Dazu zählen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinunternehmen, mittlere und große Unternehmen sowie Vermietende ab drei Wohneinheiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass das Dach begrünt wird oder bereits begrünt ist und die Solaranlage in Kombination mit der Dachbegrünung installiert wird. Die Mindestanforderungen an die Begrünung betragen 20 m² Nettovegetationsfläche. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm (Bestand/Gewerbe etc.) bzw. 12 cm (Neubau von Wohngebäuden) betragen. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Die Förderung bezieht sich nur auf die Unterkonstruktion der Solaranlage, nicht auf die Module selbst.
Die Begrünung muss mindestens 15 Jahre nach der Abnahme gepflegt und erhalten werden. Die Verpflichtungen sind bei einer Veräußerung zu übertragen.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Leider gibt es derzeit keine regionalen Solarförderungen für Hamburg. Um Sie dennoch finanziell zu entlasten, können Sie verschiedene Fördermittel auf Bundesebene in Anspruch nehmen.
Sind Sie durch das Hamburgische Klimaschutzgesetz in der Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu errichten, können sie ein zinsgünstiges Darlehen für Ihre PV-Anlage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Seit 2023 sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer für Photovoltaik und bei Solaranlagen bis zu 30 Kilowattpeak auch die Einkommenssteuer. Ist Ihre Solaranlage erst einmal in Gang, erhalten Sie für eine Einspeisung ins öffentliche Netz aktuell wieder erhöhte Vergütungssätze.
Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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