Heizen mit einer Gasbrennwertheizung
Wer sich heute dazu entschließt, in eine neue Heizung zu investieren, dem stehen viele Optionen offen. Eine Gasbrennwertheizung ist vor allem hinsichtlich der Anschaffungskosten eine Überlegung wert. Sie hat einen geringen Platzbedarf, eine effektive Wirkungsweise und kann mit regenerativen Heizsystemen gekoppelt werden. Daher gilt sie derzeit noch als meist eingebaute Heizung in deutschen Bestandsgebäuden.
Wie funktioniert eine Gasbrennwertheizung?
Eine Gasbrennwertheizung nutzt primär die Wärmeenergie, die beim Verbrennen von Gas entsteht. Darüber hinaus werden durch ihren technischen Aufbau auch die Abgase in Energie umgewandelt, die bei dieser Verbrennung entstehen. Das geschieht durch die Nutzung der Kondensationswärme, die beim Abkühlen der Abgase entsteht. Somit gewinnt die Gasbrennwerttherme Energie aus zwei Prozessen und heizt auf diese Weise äußerst effektiv. Bei älteren Gasthermen wurden die Abgase direkt in den Kamin geleitet, ohne die enthaltene Wärme für den Heizprozess zu nutzen.
In der Regel werden Wohnungen und Einfamilienhäuser mit wandhängenden Brennwertanlagen ausgestattet, während in Mehrfamilienhäusern eher bodenstehende Gasbrennwertkessel zum Einsatz kommen.
Die Vorteile von Gasbrennwertheizungen im Überblick
Effizienz: Während bei alten Niedertemperatur- oder Konstanttemperaturkesseln Abgase mit bis zu 200 °C verloren gehen, wird bei der Brennwerttechnik der enthaltene Wasserdampf abgekühlt, bis er kondensiert. Die Abgase verlassen das Gerät oft nur mit 30 bis 50 °C. Der Brennwert-Effekt steigert die Effizienz der Anlage im Vergleich zu alten Gaskesseln um 10 bis 15 Prozent.
Kompakte Bauweise: Die gesamte Heizungsanlage besteht aus einem Kasten in der Größe eines Hängeschranks. Sie kann überall dort installiert werden, wo ein direkter Zugang zur Gasleitung besteht.
Leichte Montage: Da Gasbrennwertheizungen keine Rußentwicklung und keinen Feinstaubausstoß aufweisen, können sie auch direkt in den Wohnräumen aufgehängt werden. Bei der Montage muss lediglich der Schornstein für die Brennwerttechnik angepasst werden und Sie benötigen einen Gasanschluss oder einen Gastank.
Kein Tank oder Lager nötig: Ein entscheidender Vorteil ist die dauerhafte Versorgung mit Brennstoff ohne Tank oder Lager. Es genügt ein Anschluss an den Hausgasanschluss. Gibt es diesen nicht, besteht auch die Möglichkeit, die Gasbrennwertheizung mit Flüssiggas aus einem eigenen Tank zu versorgen.
Preis: Eine Gasbrennwertheizung ist günstiger als die meisten anderen Heizsysteme wie Erdwärme, Öl- oder Holzheizungen.
Wartung: Ein weiterer Pluspunkt einer modernen Gasbrennwerttherme ist der geringe Wartungsaufwand, den sie erfordert.
Was kostet eine Gasbrennwertheizung?
Eine neue Gasbrennwertheizung kostet für ein Einfamilienhaus ca. 4.000 bis 12.000 Euro inklusive Installation. Eine wandhängende Gasbrennwerttherme ist dabei meist günstiger als ein Standkessel.
Beim Heizungstausch müssen Sie mit ca. 9.000 bis 19.000 Euro Kosten für die Gasheizung und alle Umfeldmaßnahmen rechnen. In den Kosten enthalten ist eine Gasbrennwerttherme, ein Warmwasserspeicher, die Montage, die Entsorgung der Altheizung, der Gasanschluss, eine Schornsteinsanierung und ein hydraulischer Abgleich.
Die Heizungskosten für die Umrüstung auf eine Gasbrennwertheizung im Überblick:
* Preise sind Richtwerte und dienen der Orientierung, Stand: August 2026
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Gibt es staatliche Förderungen für Gasheizungen?
Der Einbau neuer Gasheizungen wird nicht mehr gefördert. Das betrifft ebenfalls Gasbrennwertheizungen, die „Renewable Ready“ sind, und Gas-Hybridheizungen. Stattdessen können Sie attraktive Heizungsförderungen für Systeme mit erneuerbaren Energien beantragen. Für den klimafreundlichen Heizungstausch erhalten Sie z. B. einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sind Gasbrennwertheizungen noch erlaubt?
Ja, Gasbrennwertheizungen sind in Bestandsgebäuden weiterhin zulässig. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die alte Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. Sie dürfen Ihre bestehende Anlage also weiterbetreiben und reparieren. Auch der Einbau einer neuen Gasheizung bleibt in Bestandsgebäuden zulässig.
„Biotreppe“: Regeln für Gasbrennwertheizungen im Altbau
Wenn Sie in einem bestehenden Gebäude eine neue Gasbrennwertheizung einbauen lassen, greift ab 2029 die sogenannte gesetzliche „Biotreppe“. Erlaubt sind dann Gas-Hybridheizungen oder Gasheizungen, die dem fossilen Erdgas schrittweise klimafreundliche Gase beimischen. Der Pflichtanteil an klimaneutralem Brennstoff steigt:
ab 2029 mindestens 10 Prozent
ab 2030 mindestens 15 Prozent
ab 2035 mindestens 30 Prozent
ab 2040 mindestens 60 Prozent
Als klimafreundliche Brennstoffe gelten: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff sowie die daraus hergestellten Derivate.
Gasbrennwertheizungen im Neubau
Ab dem 1. Januar 2030 sind fossile Gasbrennwertheizungen im Neubau verboten. Ab dann greift der Standard des „Nullemissionsgebäudes“. Das heißt, dass ab diesem Stichtag Neubauten keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen dürfen. Wer neu baut, muss dann auf emissionsfreie Heizsysteme setzen, wie z. B. auf Wärmepumpen oder einen Anschluss an ein Wärmenetz.
Ist eine Gasbrennwertheizung noch sinnvoll?
Eine Gasbrennwertheizung kann auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, da die Anschaffungskosten mit rund 10.000 Euro deutlich geringer sind als bei anderen Heizsystemen. Langfristig birgt das Heizen mit Gas jedoch finanzielle Risiken. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden sich die laufenden Kosten einer Gasheizung bis 2040 verdoppeln. Wer mit Gas heizt, muss im Vergleich zu einer Wärmepumpe mit etwa 1.000 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen.
Folgenden Risiken bestehen beim Einbau einer Gasbrennwertheizung:
Steigende CO2-Kosten: Durch den CO2-Preis wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen in den kommenden Jahren kontinuierlich teurer. Dies kann zu Mehrkosten von bis zu 1.000 Euro im Jahr führen.
Versorgungslücken: Die Gasnetze sind nicht darauf ausgelegt, dass alle privaten Haushalte mit Wasserstoff oder Biogas versorgt werden können. Ein Aus- und Umbau kann zu höheren Kosten führen und ist nicht für alle Regionen vorgesehen.
Steigende Netzentgelte: Da immer mehr Menschen zu klimafreundlichen Alternativen wie einer Wärmepumpe wechseln, verteilen sich die Kosten für die Gasversorgung auf immer weniger Kund:innen. Daher steigen die Netzentgelte.
Abhängigkeit von Energiekonzernen: Wenn Sie mit Gas heizen, sind Sie von der Preisgestaltung der Energiekonzerne abhängig. Energieknappheiten und geopolitische Krisen führen immer wieder zu Preisschwankungen, die die Konzerne an die Verbraucher:innen weitergeben.
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Häufig gestellte Fragen
Soll man jetzt noch eine neue Gasbrennwertheizung einbauen lassen?
Wenn Sie bereits über einen Gasanschluss verfügen und nur die alte Therme ersetzen, kann der Einbau einer neuen Gasbrennwertheizung als Übergangslösung sinnvoll sein. Langfristig müssen Sie aber aufgrund der CO2-Bepreisung mit deutlich steigenden Betriebskosten rechnen. Da auch die künftige Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Biogas oder Wasserstoff ungewiss sind, ist es oft sinnvoller, eine klimafreundliche Heizalternativen ohne Gas oder Öl einzubauen.
Was ist der Unterschied zwischen Gasheizung und Gasbrennwertheizung?
Während bei älteren Gasheizungen heiße Abgase ungenutzt durch den Schornstein entweichen, nutzt eine moderne Gasbrennwertheizung diese Abgaswärme zusätzlich aus. Sie kühlt die Abgase ab, gewinnt daraus weitere Heizenergie und senkt den Gasverbrauch spürbar. Im Alltag wird der Begriff Gasheizung jedoch meist sowohl für die alte als auch für die neue Technik verwendet.
Was ändert sich für Gasbrennwertheizungen ab 2026?
Mit dem im Jahr 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die bisherige Austauschpflicht für alte Gaskessel. Bestehende Gasbrennwertheizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Der Einbau neuer Gasheizungen in Bestandsgebäuden bleibt zulässig, verpflichtet Eigentümer:innen jedoch ab 2029 durch die sogenannte „Biotreppe” zu einem schrittweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. In Neubauten sind fossile Gasheizungen ab 2030 verboten.