Photovoltaik-Förderung Hessen 2026
In Hessen gibt es für die Installation von Photovoltaik eine landesweite Förderung. Daneben bieten auch und Darmstadt regionale Förderprogramme für Solaranlagen, Batteriespeicher und Balkonmodule an. Erfahren Sie, wie die Solarförderung 2026 in Hessen gestaltet ist.
Solarförderung in Hessen im Überblick
Stand: 06.01.2026
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Hessen
PV-Anlagen können über eine Förderung des Landes Hessen durch einen zinsgünstigen Kredit finanziert werden. Beim „Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude“ handelt es sich um eine Kooperation des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Was wird gefördert?
Die Photovoltaik-Förderung Hessens umfasst den Kauf und die Installation einer PV-Anlage bis 20 kWp Leistung sowie den Anschluss an das Stromnetz. Daneben gilt das Förderprogramm im Zusammenhang mit der Installation einer neuen Solaranlage auch für Batteriespeicher und entsprechende Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Wie hoch ist die Förderung?
Antragsteller:innen können pro Vorhaben ein Darlehen von mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro erhalten, jedoch maximal 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung betragen zehn Jahre. Pro Jahr erhalten Sie eine Zinsverbilligung von 1,50 Prozent auf den zum Zeitpunkt der Förderzusage ermittelten Zinssatz der WIBank. Es gibt ein tilgungsfreies Anlaufjahr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Bauverantwortliche und private Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude in Hessen. Um das Darlehen nutzen zu können, muss die Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch genutzt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um eine Solaranlage über die Förderung des Landes Hessen finanzieren zu können, muss der Förderantrag vor Beginn der Installation gestellt werden. Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Darlehensbetrag abzurufen. Das Darlehen darf 90 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten - 10 Prozent der Summe müssen Sie als Eigenkapital nachweisen. Die Installation der Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Steckersolargeräte. Eine nachträgliche Förderung von bereits begonnenen Maßnahmen ist nicht möglich. Gesellschaften können das Förderprogramm nicht nutzen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Hessen
PV-Förderung Darmstadt
Wichtig: Anträge aus dem Jahr 2025, die bereits eingegangen, aber noch nicht beschieden wurden, werden abschließend in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen kann die Bescheidung und Auszahlung noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik gibt es in Darmstadt die Möglichkeit, eine Solaranlage bezuschussen zu lassen. Gefördert werden der Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage, die innerhalb des Stadtgebiets betrieben wird.
Was wird gefördert?
Anträge für das Förderprogramm Photovoltaik können für den Kauf und die Installation von Aufdach- und Fassadenanlagen gestellt werden. Daneben sind auch Steckersolargeräte förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Aufdach-/Fassaden-PV: 200 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro (bei 30 kWp)
Mini-PV/Stecker: pauschal 200 Euro (1 Modul, 200–450 W) oder 400 Euro (2 Module, ab 450 W), jeweils höchstens 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten
Innovative/individuelle PV-Lösungen: Bonus bis zu +10 Prozent möglich
Wer wird gefördert?
Förderanträge können durch Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen gestellt werden. Um die Förderung nutzen zu können, muss die antragstellende Person Eigentümer:in oder von einer Wohneigentümergemeinschaft beauftragte Hausverwaltung sein. Mieter:innen und Pächter:innen können Anträge stellen, wenn eine Einwilligungserklärung der Eigentümer:innen vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Förderantrag reichen Sie erst ein, nachdem die PV-Anlage errichtet und angemeldet ist. Die Förderung kann für Anlagen mit einem Rechnungsdatum ab dem 29.06.2022 gewährt werden. Aufdach- und Fassadenanlagen müssen 15 Jahre in Betrieb bleiben, Steckersolargeräte fünf Jahre lang.
PV-Förderung Wiesbaden
Das Förderprogramm „Solaranlagen“ konnte bis Juni 2024 im Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim genutzt werden. Ob es erneut aufgelegt wird, ist unklar. Empfohlen wird ein regelmäßiger Blick auf die Seiten der Stadt oder der Klimaschutzagentur.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Hessen können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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