Photovoltaik-Förderung Schleswig-Holstein 2026
Die Solarförderung in Schleswig-Holstein in Form des landesweiten Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde am 16. November 2023 bis auf weiteres gestoppt. Erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es stattdessen auf Bundesebene für Sie gibt.
Solarförderung in Schleswig-Holstein im Überblick
Mit dem Ziel, erneuerbare Energien besser zu integrieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, unterstützt das Land Schleswig-Holstein aktuell ausschließlich Unternehmen durch Förderprogramme für Stromspeicher. Für Privatpersonen gibt es derzeit keine landesweite Solarförderung.
Auf kommunaler Ebene stehen jedoch zwei attraktive Förderprogramme zur Verfügung: Die Stadt Kiel und der Kreis Schleswig-Flensburg bieten Privatpersonen gezielte Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken an.
Stand: 06.01.2026
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Photovoltaik-Förderung der Stadt Kiel
Wichtig: Die Förderung des Projekts „Solarstadt Kiel“ wird im Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt. Neue Förderanträge können nicht mehr eingereicht werden, da die Fördermittel für das Jahr 2025 bereits vollständig ausgeschöpft sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Installation neuer Photovoltaikanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie auf Nichtwohngebäuden und Freiflächen. Auch Batteriespeicher, Solarthermieanlagen und steckerfertige Balkonkraftwerke sind förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Anlagentyp und der installierten Leistung:
Einfamilienhaus: 300 Euro pro installiertem kWp (über 5 kWp hinaus)
Mehrfamilienhaus: 100 Euro pro installiertem kWp
Balkonkraftwerk: 100 Euro pro Anlage
Solarthermie (Warmwasser): 1.000 Euro pauschal
Solarthermie (Warmwasser + Heizung): bis zu 2.000 Euro pauschal
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Kiel, die Eigentümer*innen einer förderfähigen Immobilie sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Anlage muss den technischen Vorgaben entsprechen und im Marktstammdatenregister registriert werden. Die Förderung ist nicht mit anderen kommunalen Programmen kombinierbar und das Jahresbudget ist begrenzt.
Förderung für Balkonkraftwerke im Kreis Schleswig-Flensburg
Mit dem Förderprogramm „Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen“ unterstützt der Kreis Schleswig-Flensburg Privatpersonen gezielt beim Einstieg in die eigene Solarstromproduktion. Ziel des Programms ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien in der Region zu fördern und die Stromkosten für Haushalte nachhaltig zu senken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), die an Wohngebäuden von Privatpersonen installiert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger Zuschuss von 150 Euro pro Balkonkraftwerk.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg, die eine solche Anlage an ihrem Wohngebäude installieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Förderantrag muss zwingend vor dem Kauf gestellt werden. Die Anlage muss den VDE-Vorschriften entsprechen und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang und im Rahmen des verfügbaren Budgets.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, ist Photovoltaik in Schleswig-Holstein für Privatpersonen noch nicht verpflichtend. Dennoch kann der Kauf und die Installation einer Solaranlage eine lohnenswerte Investition darstellen. Dazu können Sie bundesweite Förderungen für Solaranlagen wie ein zinsgünstiges Darlehen für Ihre PV-Anlage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Seit 2023 sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer für Photovoltaik und bei Solaranlagen bis zu 30 Kilowattpeak auch die Einkommenssteuer. Ist Ihre Solaranlage erst einmal in Gang, erhalten Sie für eine Einspeisung ins öffentliche Netz aktuell wieder erhöhte Vergütungssätze.
Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
Solarförderung in anderen Bundesländern
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