Photovoltaik-Förderung Niedersachsen 2026
Die Installation von Photovoltaik über eine Förderung bezuschussen zu lassen, ist in Niedersachsen aktuell nicht mehr auf Landesebene möglich. Je nach Region stehen allerdings verschiedene kommunale Förderprogramme zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zur aktuellen Solarförderung Niedersachsens.
Solarförderung in Niedersachsen im Überblick
Stand: 06.01.2026
Kommunale Photovoltaik Förderungen in Niedersachsen
PV-Förderung Braunschweig
Die Stadt Braunschweig setzt ihr Förderprogramm für regenerative Energien inklusive Photovoltaik 2026 fort: Anträge sind ab dem 15. April 2026 über das Service-Portal der Stadt möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bereits ab dem 1. Januar 2026 auf eigenes Risiko zulässig. Fehlende Unterlagen sollten innerhalb von zehn Wochen nachgereicht werden.
Was wird gefördert?
Stecker-PV (steckerfertige Anlagen)
Kleinspeicher für Stecker-PV
Inselsolaranlagen für Kleingärten; fest montiert und ausschließlich Arbeitsstrom-Nutzung
Vertikale PV-Anlagen (Fassade/Zäune); installierte Leistung 3–20 kWp
Gemeinschaftliche Solarstromprojekte: mind. 3 Wohneinheiten; PV-Anlage ≥10 kW; Volleinspeisungen und Leasingmodelle ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Stecker-PV: 200 Euro Zuschuss; Bonus +150 Euro bei Bürgergeld/Grundsicherung/Wohngeld/BAföG (insgesamt bis 350 Euro)
Akku/Speicher für Stecker-PV: 150 Euro
Inselsolaranlagen (Kleingarten): 200 Euro
Vertikale PV (Fassade/Zäune): 100 Euro je kWp.
Gemeinschaftliche Solarstromprojekte: 4.000 Euro je Liegenschaft.
Deckel: max. 4.900 Euro je Liegenschaft und 25.000 Euro je Antragsteller:in pro Förderjahr (in Kombination mit den übrigen Richtlinien des Gesamtprogramms).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen von Liegenschaften im Stadtgebiet (Miet-/Pachtfälle mit schriftlicher Zustimmung) sowie Wohnungsbaugesellschaften mit Sitz in Braunschweig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Keine Doppelförderung, Ausnahmen: Kombination mit KfW-/vergleichbaren Krediten, EEG-Einspeisevergütung, BEG möglich (Überfinanzierung vermeiden).
Vorhabenbeginn: Zulässig auf eigenes Risiko ab 1. Januar des Förderjahres; Antragstellung ausschließlich online ab April; Installationsmaßnahmen müssen im Jahr der Antragstellung begonnen und i. d. R. bis 31.12. abgeschlossen sein (Auszahlungsverschiebung ins Folgejahr bei nachgewiesenen Liefer-/Installationsproblemen möglich).
Stecker-PV technisch: Wechselrichter max. 800 VA (0,8 kVA), Modulleistung gesamt max. 960 W; MaStR-Registrierung; fest montiert; keine bestehende PV an der Liegenschaft; Zustimmung Vermieter/WEG; BS|NETZ-Vorgaben.
Gemeinschaftliche Projekte: ≥3 Wohneinheiten, PV ≥10 kW; Volleinspeisung/Leasing ausgeschlossen; Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften.
Vertikale PV: Neigung ≥70°, Leistung 3–20 kWp.
Inselsolaranlagen (Kleingarten): Komponenten-/Leistungsanforderungen wie oben; nur Arbeitsstrom.
Zuschuss ist einmalig, nicht rückzahlbar; Förderung darf die Gesamtkosten nicht überschreiten (ansonsten Kürzung).
PV-Förderung Göttingen
Der Fördertopf des KlimaFonds Göttingen ist derzeit ausgeschöpft. Wann die Fördertöpfe wieder aufgefüllt werden, ist derzeit noch unklar.
PV-Förderung Lüneburg
Das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien ist Bestandteil des Klimafonds zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Die Solarförderung ist ein Baustein des Programms.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich Steckersolargeräte mit Wechselrichter (Balkonkraftwerke). Klassische Dach-PV ist in dieser Richtlinie nicht enthalten. Batteriespeicher sind explizit ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Festbetrag 350 Euro pro Steckersolargerät und Wohneinheit.
Gesamtzuschüsse (inkl. ggf. anderer Programme) dürfen 49 Prozent der Gesamtkosten (brutto) nicht überschreiten.
Wer wird gefördert?
Für Steckersolargeräte sind ausschließlich Mieter:innen antragsberechtigt. Das Gebäude muss im Stadtgebiet Lüneburg stehen, Wohngebäude i.S.d. GEG sein und im Eigentum einer natürlichen Person stehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Maßnahme darf vor Zugang des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden; vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur nach schriftlicher Zustimmung (förderunschädlich).
Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert; Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist Voraussetzung.
Inbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten nach Zuwendungsbescheid (Fristverlängerung in begründeten Fällen möglich).
Kumulierung mit Bundes-/Landesprogrammen ist möglich, sofern deren Regeln dem nicht entgegenstehen (Überfinanzierung vermeiden).
PV-Förderung Region Hannover
Die Photovoltaik Förderung in Niedersachsens Hauptstadt ist Teil des enercity-Fonds proKlima. Finanziert wird das Programm von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie der enercity Netz GmbH. Das Förderprogramm Energiewende - SolarStrom gliedert sich in drei Teile:
DachVollToll (Vollbelegung von Wohngebäudedächern):
100 Euro pro kWp installierter Leistung, maximal 1.000 Euro pro Gebäude
Mindestgröße: 2 kWp, Förderung nur bei einem spezifischen PV-Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr
SolarGrünDach (Gründach mit PV- oder Solarthermie-Anlage):
Mit PV-Anlage: 200 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro pro Gebäude (ab 2 kWp)
Mit Solarthermie: 40 Euro pro m² Kollektoraperturfläche, maximal 6.000 Euro
Zusammenhängende Projekte eines Antragstellers: maximal 18.000 Euro
SolarStromFassade (Solarstrom von der Fassade):
Fassadenintegrierte PV-Module: 300 Euro pro kWp, maximal 9.000 Euro (ab 2 kWp)
Standard-PV-Module vor der Fassade: 100 Euro pro kWp, maximal 3.000 Euro (ab 2 kWp)
Wichtig: Das Förderbudget wird regelmäßig ausgeschöpft, eine Fortführung der Programme ist jedoch vorgesehen. Die jeweils aktuellen Fördersätze und Bedingungen können sich jährlich ändern und sollten vor Antragstellung direkt bei proKlima eingesehen werden.
Zusätzlich gibt es Fördermöglichkeiten für Steckersolargeräte sowie einen Bonus für Mieterstromprojekte. Die Programme richten sich an Eigentümer:innen und – je nach Modul – auch an Mieter:innen im Fördergebiet.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Niedersachsen können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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