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Photovoltaik-Förderung Bayern 2026

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Für die Photovoltaik-Förderung gibt es in Bayern aktuell kein landesweites Programm. Allerdings stehen einige kommunale Förderprogramme für PV-Anlagen und Batteriespeicher zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die aktuellen Programme zur Solarförderung in Bayern.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Aktualisiert am
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Solarförderung in Bayern im Überblick

Region

Förderprogramm und Art der Förderung

Förderhöhe

Augsburg

Augsburger Solarförderprogramm - Zuschuss

Programm geschlossen; Eingehende Förderanträge erhalten nur einen Platz auf der Nachrückerliste

Erlangen

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen („CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“)

Programm bis auf weiteres eingestellt.

München

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Zuschuss für Beratungs- und Planungskosten

60 Prozent Zuschuss, max. 3.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser / 9.000 Euro für größere Wohn- oder Nichtwohngebäude

Regensburg

Regensburg effizient - Zuschuss

PV-Anlagen bis 1.500 Euro

Bonus von 200 Euro bei besonderen Anforderungen

Stand: 06.01.2026

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Kommunale Photovoltaik Förderungen in Bayern

PV-Förderung Augsburg

Eingehende Förderanträge können nur noch einen Platz auf der Nachrückerliste erhalten. Eine Antragsprüfung erfolgt nur, wenn bereits zugesagte Fördermittel nicht abgerufen werden und daher wieder zur Verfügung stehen.

Über das Augsburger Solarförderprogramm bezuschusst die Stadt Augsburg seit dem 29. September 2023 Photovoltaikanlagen und Anlagenerweiterungen sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Damit eine Anlage gefördert werden kann, muss sie auf oder an einem Gebäude oder Carport im Stadtgebiet Augsburg installiert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gebäuden, Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Mieter:innen, die die Zustimmung der Eigentümer:innen haben.

Photovoltaikanlagen ab 1 kWp und Anlagenerweiterungen ab 3 kWp werden mit 500 Euro gefördert. Einen Bonus für die nachhaltige Flächennutzung gibt es für

  • eine PV-Vollbelegung,

  • für Kombinationen aus PV und Dachbegrünung

  • sowie PV an der Außenwand und die Kombination von PV und Solarthermie (PVT-Module).

Dafür liegt die zusätzliche Förderung bei 100 Euro/kWp bzw. bei 100 Euro/qm, höchstens bei 500 Euro. Steckersolargeräte mit einer Leistung von 250 bis 450 Wp werden mit 100 Euro bezuschusst, bei einer Leistung über 450 Wp mit 200 Euro.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

PV-Förderung Erlangen

Derzeit gibt es keine städtischen Zuschüsse für Photovoltaikanlagen in Erlangen. Das kommunale Förderprogramm der Stadt Erlangen für CO₂-mindernde Maßnahmen am Gebäude, zu denen auch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gehörten, wurde im Juli 2024 eingestellt. Seitdem werden keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen. Bereits bewilligte Zuschüsse werden weiterhin ausbezahlt, wobei die Bewilligungen eine Gültigkeit von zwei Jahren haben.

PV-Förderung München

Ziel des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München ist die Reduzierung von Treibhausgasen durch bauliche und energietechnische Maßnahmen. Die direkte Förderung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurde zum Jahresende 2024 eingestellt. Es können keine neuen Anträge für städtische Zuschüsse zur Installation von PV-Anlagen mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin ausgezahlt

Was wird noch gefördert?

  • Die fachliche Beratung und Planung von Photovoltaikanlagen

  • Mieterstrommodelle (auch Selbstversorgergemeinschaften) – bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen

  • Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für die Photovoltaikberatung können bis zu 60 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss beantragt werden. Der Förderbetrag ist auf maximal 3.000 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser begrenzt.

  • Für Gebäude ab drei Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude beträgt die maximale Förderung 15.000 Euro; für Anträge, die vor dem 11. Juni 2025 gestellt wurden, gilt noch der frühere Höchstbetrag von 9.000 Euro.

  • Für Mieterstrommodelle beträgt die Förderung 200 Euro pro Kilowatt Peak Leistung der zugehörigen PV-Anlage. Förderfähig sind alle Kosten zur Umsetzung des Mieterstrommodells inklusive Umfeldmaßnahmen sowie die Kosten für die im Rahmen des Modells neu errichtete PV-Anlage.

Wer wird gefördert?

Eine Beratung für eine Solaranlage kann durch diese Förderung bezuschusst werden, wenn Sie eine Privatperson sind – auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich. Antragsberechtigt sind zudem Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen sowie Gebäudeeigentümer:innen und diesen gleichgestellte Personen wie beispielsweise Nießbrauchnehmer:innen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung kann genutzt werden, wenn sich das Gebäude im Stadtgebiet München befindet. Es gilt das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag". Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch kein Auftrag an ausführende Firmen oder Berater:innen erteilt worden sein darf. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das städtische Förderportal.

Bei der Photovoltaikberatung wird eine umfassende Betrachtung der Möglichkeiten einer Energieversorgung durch Photovoltaik vorausgesetzt. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme der Gebäudesituation, die Erarbeitung eines Konzepts mit Varianten zu Dimensionierung, Technik und Wirtschaftlichkeit sowie eine Darstellung der Fördermöglichkeiten.

Zwei Arbeiter in gelben Warnwesten und weißen Helmen installieren ein Solarmodul auf einem Dach
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PV-Förderung Regensburg

Im Rahmen des Förderprogramms „Regensburg effizient“ lassen sich fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen fördern, die im Stadtgebiet Regensburg installiert und genutzt werden.

Was wird gefördert?

Über das Programm „Regensburg effizient“ können fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen gefördert werden. Förderfähig sind außerdem Anlagen, die unter besonderen Bedingungen installiert werden, etwa auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder als Fassadenanlage. Erweiterungen oder Erneuerungen bestehender PV‑Anlagen sind ebenfalls förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Photovoltaik wird über diese Förderung mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Höchstens werden 1.500 Euro pro Gebäude vergeben. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder handelt es sich um eine Fassadenanlage, erhalten Sie zusätzlich 200 Euro.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg. Auch kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können ihre Solaranlage bezuschussen lassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung einer PV-Anlage kann nur gewährt werden, wenn der Beginn der Bauausführung nicht vor der Förderzusage liegt. Als Maßnahmenbeginn gilt die Montage der PV‑Anlage (Angebote/Planung zählen nicht). Schon begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Wer eine Zusage erhält, muss die PV-Anlage innerhalb von 18 Monaten installieren und den Verwendungsnachweis einreichen. Eine geförderte PV-Anlage muss mindestens fünf Jahre im Stadtgebiet Regensburg genutzt werden.

Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Neben den Photovoltaik Förderungen in Bayern, können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher.

Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.

Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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