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Förderungen für energetische Sanierung 2026

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Auch 2026 gibt es viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Vor allem beim Heizungstausch kann gespart werden – wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
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Welche Förderungen für energetische Sanierungen gibt es 2026?

Für energetische Sanierungen gibt es verschiedene Förderprogramme – sowohl für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungsoptimierung) als auch für Komplettsanierungen. Die zuständigen Förderinstitutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Überblick über staatliche Zuschüsse und Förderkredite für Sanierungen, die Sie 2026 nutzen können:

Was wird gefördert?

Art

Programm

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Heizungstausch

Zuschuss

KfW-458

Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung, Fachplanung)

Zuschuss

BAFA BEG EM

Ergänzungskredit zu BEG-Zuschüssen

Kredit

KfW 358/359

Komplettsanierung & Energie

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Kredit + Tilgungszuschuss

KfW 261

Erneuerbare Energien

Kredit

KfW 270

Kauf & Sanierung von Bestand

Wohneigentum für Familien – Jung kauft Alt

Kredit

KfW 308

Stand: 19.02.2026

Außerdem gibt es viele regionale Förderungen für energetische Sanierungen. Der erste Schritt zur Haussanierung ist oft eine Energieberatung, die ebenfalls förderfähig ist.

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Wichtige Änderungen bei den Sanierungsförderungen 2026
  • Eine wichtige Änderung 2026, die Eigenheimbesitzer:innen kennen sollten, ist die Kürzung der Fördergelder für Komplettsanierungen. Das zur Verfügung gestellte Budget soll von knapp 15 Milliarden Euro auf knapp 12 Milliarden Euro gesenkt werden. Einzelmaßnahmen sind davon nicht betroffen.

  • Für dieses Jahr ist ein Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern geplant.

  • Ab 2026 gelten strengere Vorgaben für die BEG-Förderung von Wärmepumpen: Förderfähig sind nur noch Modelle mit Geräten, die mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen. Bisher reichte eine Differenz von 5 dB.

KfW-Förderung für die Heizungssanierung 2026

Das KfW-Programm 458 für den Heizungstausch zählt zu den attraktivsten Förderungen für Heizungen. Es ist Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in ein Bestandsgebäude.

  • Grundförderung für den Heizungstausch: 30 Prozent der förderfähigen Kosten

  • Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 20 Prozent bei frühem Heizungstausch (bis 2028)

  • Einkommensbonus: zusätzlich 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro

  • Effizienzbonus: zusätzlich 5 Prozent für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden oder besonders effizient sind

  • Maximale Förderung: bis zu 70 Prozent (bei Kombination aller Boni)

Förderung für Heizungstausch KfW-Zuschuss Nr. 458

Wenn Ihre Biomasseanlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von höchstens 2,5 mg/m³ hat, erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro. Dieser wird nicht auf die Förderhöchstgrenze von 70 Prozent angerechnet, reduziert jedoch die förderfähigen Gesamtkosten um diesen Betrag.

Neben den reinen Anschaffungskosten für die Heizung sind auch viele weitere Sanierungsmaßnahmen förderfähig, wie die Demontage der alten Heizung, Planungen, Erschließungs-, Installations- sowie Anschluss­arbeiten.

Wichtig bei der Antragstellung der Heizungsförderung

Der Antrag für die Förderung die Heizungssanierung 2026 muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Sie benötigen einen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, dass der Vertrag mit dem Fachunternehmen erst wirksam wird, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen, das innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen muss. Eine nachträgliche Änderung des Vertrags zur Aufnahme einer solchen Bedingung ist nicht zulässig.

Welche Heizungen sind 2026 förderfähig?

Folgende Heizsysteme sind 2026 förderfähig:

Heizungsart

Grundförderung

Einkommensbonus

Klimageschwindigkeitsbonus

Effizienzbonus

Maximaler Fördersatz

Wärmepumpe

30 %

30 %

20 %

5 %

70 %

Solarthermie

30 %

30 %

20 %

70%

Brennstoffzellenheizung

30 %

30 %

20 %

70%

Biomasseheizung

30 %

30 %

20 %

70 %

Innovative Heizungstechnik

30 %

30 %

20 %

70 %

Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten)

30 %

30 %

20 %

70 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

30 %

30 %

20 %

70 %

Stand: 19.02.2026

Um herauszufinden, welche Heizung am besten zu Ihrem Zuhause passt, lassen Sie sich von einer Heizungsfachfirma beraten. Fachfirmen kennen sich mit Förderungen für Sanierungen aus und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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Einschränkungen der Heizungsförderung 2026

Die Förderung für Wärmepumpen würde 2026 eingeschränkt. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung liegen.

Nachtspeicher-, Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert. Lediglich wenn eine Gasheizung wasserstofffähig ist oder es sich um eine gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen handelt, sind die Kosten förderfähig.

BAFA-Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen 2026

Neben dem Heizungstausch werden im Rahmen der BEG EM 2026 weitere Sanierungsmaßnahmen gefördert, allerdings von der BAFA. Für folgende Maßnahmen erhalten Sie einen BAFA-Zuschuss:

  • Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Wärmedämmung, Austausch von Türen und Fenstern)

  • Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, Smart Home-Systeme, Beleuchtung)

  • Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Die Basisförderung der BEG-Einzelmaßnahmen beträgt 15 Prozent. Wenn Sie die Sanierung als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen, erhalten Sie zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist zu 50 Prozent förderfähig. Einen Zuschuss von ebenfalls 50 Prozent erhalten Sie für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 Prozent) von Biomasseheizungen von mindestens 4 Kilowatt.

Die Förderung für Sanierungs-Einzelmaßnahmen im Überblick:

Einzelmaßnahme

Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

15 %

5 %

Anlagentechnik

15 %

5 %

Heizungsoptimierung

15 %

5 %

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

50 %

Fachplanung und Baubegleitung (im Zusammenhang mit geförderten Einzelmaßnahmen)

50 %

Stand: 19.02.2026

Einfamilienhaus mit Gerüst und sanierten Wänden
Für Sanierungsmaßnahmen wie die Fassadendämmung können Sie eine staatliche Förderung erhalten.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten beim Sanierungszuschuss 2026?

In welcher Höhe die Kosten bei der Förderung einer Haussanierung berücksichtigt werden, hängt vom Gebäudetyp und dem Programm ab:

  • Im Einfamilienhaus liegt die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch 2026 bei bei 30.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 70 Prozent können Sie einen Zuschuss von höchstens 21.000 Euro erhalten.

  • In Mehrfamilienhäusern ist die Förderhöhe beim Heizungstausch gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

  • Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wird die Förderung für eine energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrpans (iSFP) beantragt, liegt die Grenze bei 60.000 Euro.

  • Die förderfähigen Ausgaben für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen Ihrer Sanierungsförderung sind auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch bei 20.000 Euro insgesamt.

Höchstgrenzen können addiert werden

Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich seit 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 90.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.

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KfW-Kredite für Sanierung, Hausbau und Umbau 2026

Die Förderung für Sanierungen umfasst auch zinsgünstige Kredite von der KfW. Die Förderkredite kommen für größere Projekte und Investitionen infrage, wenn Sie z.B. Ihr komplettes Haus sanieren oder ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen möchten. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Förderprogramm

Details

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124

Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

- Förderkredit bis zu 100.000 €

- ab 3,53 % effektivem Jahreszins

Wohngebäude-Kredit 261

Für energieeffizientes Sanieren von Haus und Wohnung

- Förderkredit bis zu 150.000 € je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

- ab 2,28 % effektivem Jahreszins

- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

- 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“

- 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung

- zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

- Förderkredit bis zu 100 % der Investitionskosten

- ab 3,23 % effektivem Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) – Kredit 308

Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

- Kredithöchstbetrag von 100.000 bis 150.000 €, je nach Anzahl der Kinder

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358,359

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Wohngebäudesanierung

- Förderkredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €

Stand: 19.02.2026

Treppenlift von der Steuer absetzen

Statt einer Förderung oder ergänzend dazu können Sie einige Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist u.a. ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit.

Welche Fördergelder gibt es 2026 für Komplettsanierungen?

Für eine komplette Haussanierung können Sie im Rahmen des Wohngebäudekredits Nr. 261 einen Tilgungszuschuss zwischen 6.000 und 37.500 Euro erhalten. Je höher die erreichte Effizienzhausstufe ist, desto besser sind die Konditionen der Sanierungsförderung. 2026 gibt es folgende Tilgungszuschüsse und maximale Kreditbeträge:

Effizienzhausstufe

Tilgungszuschuss und Kredithöhe je Wohneinheit

Förderbetrag

Effizienzhaus 40

20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag

bis zu 24.000 €

Effizienzhaus 40 EEK* oder NH**

25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag

bis zu 37.500 €

Effizienzhaus 55

15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag

bis zu 18.000 €

Effizienzhaus 55 EEK* oder NH**

20 % von max. 150.000 € Kreditbetrag

bis zu 30.000 €

Effizienzhaus 70

10 % von max. 120.000 € Kreditbetrag

bis zu 12.000 €

Effizienzhaus 70 EEK* oder NH**

15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag

bis zu 22.500 €

Effizienzhaus 85

5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag

bis zu 6.000 €

Effizienzhaus 85 EEK* oder NH**

10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag

bis zu 15.000 €

Effizienzhaus Denkmal

5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag

bis zu 6.000 €

Effizienzhaus Denkmal EEK* oder NH

10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag

bis zu 15.000 €

* Erneuerbare-Energien-Klasse; ** Nachhaltigkeits-Klasse; Stand: 19.02.2026

Der Wohngebäude-Kredit 261 ist nicht nur für die energetische Sanierung, sondern auch für den Kauf eines Effizienzhauses und die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche nutzbar. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind.

Komplettsanierungen oft sinnvoller

Wollen Sie einen Altbau energieeffizient sanieren, müssen Sie oft mehrere Maßnahmen kombinieren. Neue Wärmeschutzfenster in einer ungedämmten Fassade können zu Feuchteschäden und Schimmel führen. Kombinieren Sie jedoch den Fenstertausch und die Fassadendämmung, passen die Bauteile optimal zusammen. Um die richtigen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus in der richtigen Reihenfolge durchzuführen, empfiehlt sich eine Energieberatung.

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Welche Voraussetzungen gibt es für Förderungen zur energetischen Sanierung?

Damit Sie für Ihre energetische Sanierung eine Förderung in Anspruch nehmen können, ist bei den meisten Maßnahmen eine Energieberatung erforderlich. Geeignete Energieeffizienz-Expert:innen finden Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese erstellen eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, die für den Förderantrag notwendig ist. In einigen Fällen, wie bei umfangreichen Sanierungen, ist zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Bis zu 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung werden bezuschusst, wenn Sie Ihr Haus sanieren wollen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern umfasst die Förderung der Beratungskosten pro Kalenderjahr höchstens 5.000 Euro. Den Zuschuss können die Energieeffizienz-Expert:innen selbst beantragen und die Erstattung auf Ihrer Rechnung abziehen. Eine Ausnahme bei der Energieberatungspflicht besteht bei der Heizungserneuerung bzw. -optimierung: Hier kann auch ein Fachunternehmen die erforderliche Bestätigung ausstellen.

Interview

In unserem Interview mit Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des Deutschen Energieberater-Netzwerks, haben wir über die steigende Nachfrage nach Energieberatungen und die Herausforderungen für Berater:innen in der aktuellen Lage gesprochen.

So stellen Sie einen Förderantrag für einen Zuschuss zur Haussanierung

Um Fördergelder bei der KfW oder beim BAFA erfolgreich zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Registrierung: Sie registrieren sich im BAFA-Portal bzw. im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.

  2. Energieberatung: Bei den meisten Förderungen für die Haussanierung ist die Energieberatung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in erforderlich. Diese:r erstellt die technischen Projektbeschreibungen und die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Bei der Heizungserneuerung oder -optimierung kann auch ein Fachunternehmen diese Bestätigung ausstellen.

  3. Vertragsabschluss: Vor der Antragstellung schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält.

  4. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag im entsprechenden Portal ein.

  5. Genehmigung: Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA bzw. auf die Zuschusszusage von der KfW. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach Erhalt dieser Genehmigungen.

  6. Durchführung und Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme muss die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt werden. Beim BAFA reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, bei der KfW benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“.

  7. Prüfung und Auszahlung: Nach Prüfung aller Nachweise wird die Förderung für Ihre energetische Sanierung ausgezahlt.

Gibt es steuerliche Förderungen für Sanierungen 2026?

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus energetisch sanieren, können Sie seit 2020 von einer steuerlichen Förderung nach § 35c EStG profitieren. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohngebäude. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung Ihrer Haussanierung:

  • Das Haus muss bei Durchführung der Sanierung älter als 10 Jahre sein.

  • Sie müssen das Haus, das Sie sanieren, zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das eine amtliche Bescheinigung ausstellt.

  • Für die Sanierungsmaßnahmen haben Sie keine anderen direkten Förderungen (z.B. KfW-Kredit oder BAFA-Zuschuss für Sanierungen) in Anspruch genommen.

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Häufig gestellte Fragen

Werden Förderungen für energetische Sanierungen bei der KfW oder beim BAFA beantragt?

Beide Institutionen bieten Förderungen an: Die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Kredit 261), Photovoltaik-Anlagen (Kredit 270) sowie den Heizungstausch (Zuschuss 458, Ergänzungskredit 358/359). Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Zusätzlich existieren regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen.

Wie lange ist die Förderungszusage gültig?

Haben Sie eine Zusage über einen Zuschuss im Rahmen der BEG-Förderung bekommen, haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Einen Kredit können Sie bis zu 12 Monate nach der Zusage abrufen. In beiden Fällen kann die Bewilligungsfrist durch einen begründeten Antrag auf maximal 48 Monate erhöht werden.

Ist eine energetische Sanierung steuerlich absetzbar?

Haben Sie keine Förderung für die energetische Sanierung in Anspruch genommen, ist es möglich, sie steuerlich abzusetzen. Bis zu 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden, maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Jeweils 7 % können Sie im ersten und zweiten Jahr absetzen und 6 % im dritten.

Was zählt zur energetischen Sanierung?

Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft senken. Dazu gehören etwa die Dämmung des Dachs, der oberen Geschossdecke oder der Fassade, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Modernisierung der Heizungsanlage sowie der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.

Was wird alles gefördert in der Sanierung?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Einbau einer nachhaltigen Heizung und die Optimierung eines bestehenden Heizungssystems, etwa durch einen hydraulischen Abgleich, moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder den Austausch von Heizungspumpen. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle wie eine Wärmedämmung oder der Austausch von Fenstern gehören zu den förderfähigen Sanierungen. Gefördert wird außerdem Anlagentechnik, wozu etwa digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung zählen.

Welche Zuschüsse gibt es für eine Haussanierung?

Über die das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458“ können Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch beantragen. Maximal können dabei 70 % bezuschusst werden. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik wenden Sie sich an das BAFA. Die Zuschuss-Höhe liegt bei 15 % je Maßnahme. Ab Frühjahr 2026 ist außerdem der Investitionszuschuss 455-B für barrierefreies Umbauen wieder verfügbar.

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