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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz 2026: Regeln und Fristen für Neubau, Bestandsgebäude und Dachsanierung

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In Rheinland-Pfalz gilt seit Oktober 2021 eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für große Parkplätze. Private Wohnhäuser sind von der Installationspflicht ausgenommen. Es besteht lediglich eine PV-Ready-Pflicht, die seit Januar 2024 eine spätere Installation vorbereitet. Erfahren Sie hier, wen die Solarpflicht betrifft, welche Anforderungen gelten, wann Ausnahmen möglich sind und welche Förderungen verfügbar sind.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Für private Wohngebäude in Rheinland-Pfalz besteht keine Solarpflicht, weder bei Neubauten noch bei Dachsanierungen.

  • Öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 m² Nutzfläche müssen seit dem 1. Januar 2023 bzw. 1. Januar 2024 mindestens 60 Prozent der Solarinstallations-Eignungsfläche mit Photovoltaikanlagen ausstatten.

  • Private Bauherr:innen müssen die PV-Ready-Pflicht beachten: Bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen ab 50 m² Dachfläche muss seit dem 1. Januar 2024 die Dachkonstruktion so geplant werden, dass später eine PV-Anlage installiert werden kann.

  • Die Solarpflicht kann durch Solarthermie erfüllt werden: Bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden ist die Installation einer solarthermischen Anlage als Alternative zur Photovoltaik möglich, sofern ein entsprechender Wärmebedarf nachgewiesen wird.

Gibt es eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz?

Für private Wohngebäude wie Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser besteht in Rheinland-Pfalz keine Installationspflicht für Photovoltaikanlagen. Für alle Neubauten und grundlegende Dachsanierungen mit einer Dachfläche ab 50 m² gilt seit dem 1. Januar 2024 die PV-Ready-Pflicht gemäß § 4a LSolarG.

Für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude in Rheinland-Pfalz gibt es seit dem 6. Oktober 2021 eine gesetzliche Solarpflicht, welche im Landessolargesetz (LSolarG) geregelt wird.

Kann die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz für öffentliche und gewerbliche Gebäude durch Solarthermie erfüllt werden?

Ja, bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden kann die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz ganz oder teilweise durch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung erfüllt werden.

Wann kommt die Solarpflicht für private Wohnhäuser in Rheinland-Pfalz?

Eine landesweite Solarpflicht für private Wohnhäuser ist in Rheinland-Pfalz derzeit nicht geplant. Das Landessolargesetz beschränkt die Installationspflicht bewusst auf öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Ob und wann eine Ausweitung auf Privatgebäude erfolgt, ist offen.

PV-Ready-Pflicht als Vorbereitung in Rheinland-Pfalz

Auch ohne Installationspflicht gilt für alle Neubauten und grundlegende Dachsanierungen mit einer Dachfläche ab 50 m² seit dem 1. Januar 2024 die PV-Ready-Pflicht gemäß § 4a LSolarG. Diese betrifft auch private Wohngebäude.

Die PV-Ready-Pflicht verpflichtet Bauherr:innen, die Dachkonstruktion so zu planen, dass später problemlos eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Die eigentliche Installation bleibt bei privaten Wohngebäuden freiwillig.

Zu den Bedingungen zählen:

  • Ausreichende Traglast der Dachkonstruktion für PV-Module

  • Kabeltrassen vom Dach zum Elektro-Hausanschlussraum

  • Platz für Wechselrichter und technische Anlagen

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Gibt es eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz beim Neubau?

Für private Wohngebäude besteht in Rheinland-Pfalz keine Solarpflicht beim Neubau. Die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen gilt ausschließlich für:

  • Gewerblich genutzte Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche (seit 1. Januar 2023)

  • Öffentliche Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche (seit 1. Januar 2024)

Regelungen für private Neubauten in RLP

Auch wenn keine Installationspflicht besteht, müssen private Bauherr:innen die PV-Ready-Pflicht gemäß § 4a LSolarG beachten:

  • Die Tragkonstruktion muss so bemessen werden, dass später auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen installiert werden können.

  • Dies gilt für alle Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 m².

  • Die PV-Ready-Pflicht erfordert keine sofortige Installation einer Solaranlage, nur die bauliche Vorbereitung.

Gibt es eine Photovoltaikpflicht für Bestandsgebäude in Rheinland-Pfalz?

Nein, für private Wohngebäude im Bestand gibt es in Rheinland-Pfalz keine Solarpflicht. Die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Bestandsgebäuden gilt ausschließlich für öffentliche Gebäude bei grundlegenden Dachsanierungen (seit 1. Januar 2024).

Ist in Rheinland-Pfalz eine Solaranlage Pflicht bei Dachsanierungen?

Nein, für private Wohngebäude besteht in Rheinland-Pfalz bei Dachsanierungen keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. Die Installationspflicht bei grundlegenden Dachsanierungen gilt ausschließlich für öffentliche Gebäude mit mehr als 100 m² Nutzfläche (seit 1. Januar 2024).

PV-Ready-Pflicht bei Dachsanierungen privater Gebäude in RLP

Für private Wohngebäude gilt seit 1. Januar 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen die PV-Ready-Pflicht, sofern die Dachfläche mindestens 50 m² beträgt. Das bedeutet:

  • Die Lastreserve des Daches muss so bemessen werden, dass später eine Photovoltaikanlage installiert werden kann.

  • Technische Vorbereitungen wie Kabeltrassen müssen vorgesehen werden.

  • Es besteht keine Installationspflicht.

Wann liegt eine „grundlegende Dachsanierung” vor?

Eine grundlegende Dachsanierung bedeutet, dass die Abdichtung oder Eindeckung des Dachs vollständig erneuert wird. Kleinere Reparaturen oder die Behebung kurzfristig eingetretener Schäden fallen nicht darunter.

Fristen und Nachweise: Wer kontrolliert die Photovoltaikpflicht in Rheinland-Pfalz?

Für private Wohngebäude gibt es in Rheinland-Pfalz keine Installationspflicht und somit auch keine Kontrollpflichten für Photovoltaikanlagen. Beim Kauf eines privaten Wohngebäudes oder Bestandsgebäudes besteht keine Nachrüstpflicht. Private Eigentümer:innen sind weder beim Erwerb noch bei Dachsanierungen von der PV-Installationspflicht in RLP betroffen.

PV-Ready-Pflicht: Kontrolle im Baugenehmigungsverfahren in RLP

Die PV-Ready-Pflicht für private Neubauten und grundlegende Dachsanierungen wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Die baulichen Vorbereitungen (Traglast, Kabeltrassen etc.) müssen in den Bauunterlagen nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn Sie die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz nicht erfüllen?

Für private Wohngebäude besteht in Rheinland-Pfalz keine Solarpflicht. Daher drohen hier keine Konsequenzen bezüglich der Photovoltaik-Installation. Allerdings müssen private Bauherr:innen die PV-Ready-Pflicht bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen ab einer Dachfläche von 50 m² einhalten. Dies wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Wird diese nicht erfüllt, erhalten Sie keine Baugenehmigung.

Gibt es in Rheinland-Pfalz Förderungen für Solaranlagen?

Ja, es gibt Fördermöglichkeiten für Solaranlagen in Rheinland-Pfalz, allerdings keine spezifische landesweite PV-Förderung für Privathaushalte. Aktuell können Eigentümer:innen das Darlehensprogramm zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie bundesweite Förderungen nutzen.

Alle aktuellen Förderprogramme, genaue Voraussetzungen, Förderhöhen und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Förderseite für Solaranlagen in Rheinland-Pfalz. Dort erhalten Sie stets die neuesten Informationen und können die passende Förderung für Ihr Projekt finden.

Fazit: So erfüllen Hauseigentümer:innen die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Für private Hauseigentümer:innen in Rheinland-Pfalz besteht aktuell keine Solarpflicht, weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung. Die Regelungen zur Installation von Photovoltaikanlagen betreffen ausschließlich öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude.

  • Einzige Verpflichtung für private Wohngebäude: Bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mit einer Dachfläche ab 50 m² gilt seit dem 1. Januar 2024 die PV-Ready-Pflicht gemäß § 4a LSolarG. Die Dachkonstruktion muss so geplant werden, dass später eine Photovoltaikanlage problemlos installiert werden kann. Eine sofortige Installation ist jedoch nicht erforderlich.

Unser Tipp

Auch ohne Pflicht lohnt sich die Installation einer Solaranlage für private Hauseigentümer:innen. Dank 0 Prozent Mehrwertsteuer, steuerfreier Gewinne und attraktiver Landesförderungen ist eine Solaranlage so rentabel wie nie zuvor. Fachfirmen für Solarenergie beraten Sie gern und helfen Ihnen, eine passende Solaranlage für Ihr Eigenheim zu finden.

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