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Einspeisevergütung für Solarstrom 2025

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Wenn Sie eine Solaranlage besitzen, können Sie für die Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz eine staatliche Förderung erhalten. Seit dem 1. August 2025 gelten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp Vergütungssätze von 7,86 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,47 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Die Vergütungssätze sollen weiterhin halbjährlich sinken. Zudem wurde im Solarspitzengesetz festgelegt, dass Betreiber:innen neuer PV-Anlagen, die ab Februar 2025 in Betrieb gehen, keine Einspeisevergütung erhalten, wenn negative Börsenstrompreise vorliegen.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Aktualisiert am
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Aktuell liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct./kWh bei einer Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und bei 12,34 ct./kWh bei einer Volleinspeisung. Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden.

Aktuelle Regelungen für die Einspeisevergütung 2026

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie vom Staat eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Das ist nicht nur relevant, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren selbsterzeugten Strom vollständig einzuspeisen, denn die meisten Betreiber:innen nutzen ihren Strom zumindest anteilig selbst.

Wichtige Regelungen:

  • Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und gilt anschließend für 20 Jahre. Danach entfällt die EEG-Förderung.

  • Seit dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Die niedrigere Einspeisevergütung in Folgejahren gilt immer nur für Neuanlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden.

  • Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp gelten seit dem 1. Februar 2026 Vergütungssätze von 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,34 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. (Quelle: Förderinfoseite der Bundesnetzagentur)

  • Im Rahmen der EEG-Novelle 2023 wurde die 70 Prozent-Regel abgeschafft. Somit dürfen seit dem 1. Januar 2023 private Bestandsanlagen bis 7 kWp und neu installierte Anlagen bis 25 kWp 100 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.

Solarspitzengesetz 2025: Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Das am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossene und am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz bringt wesentliche Änderungen für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen (Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025) erhalten keine staatliche Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen; also zu Zeiten, wenn es auf dem Markt ein Überangebot an Strom gibt. Dies soll Netzüberlastungen reduzieren und den Bundeshaushalt entlasten.

  • Kompensation durch längeren EEG-Bezugszeitraum: Um finanzielle Nachteile abzumildern, wird die Förderdauer über die bisherigen 20 Jahre hinaus verlängert. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind die Auswirkungen für Anlagenbetreiber:innen daher gering.

  • Freiwilliger Wechsel für bestehende Anlagen: Betreiber:innen älterer PV-Anlagen können zur neuen Regelung wechseln und erhalten eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöhte EEG-Vergütung.

  • 60-Prozent-Einspeisebegrenzung: Neue Anlagen ab 2 kWp müssen mit Smart Meter und Steuerungseinrichtung ausgestattet werden. Ohne diese Ausstattung wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2026 für PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung?

Die Vergütung liegt zwischen 5,45 und 7,78 Cent/kWh – je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt. Diese Überschusseinspeisung ist relevant, wenn Sie einen Solarspeicher nutzen und nicht den gesamten erzeugten Strom selbst verbrauchen können.

Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage ist es wichtig zu berücksichtigen, dass der zum Anmeldezeitpunkt festgelegte Förderungssatz 20 Jahre gleich bleibt.

Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung 2026

Inbetriebnahme

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

01. Februar 2026 bis 31. Juli 2026

7,78 Cent/kWh

6,73 Cent/kWh

5,50 Cent/kWh

01. August 2026 bis 31. Januar 2027

7,71 Cent/kWh

6,67 Cent/kWh

5,45 Cent/kWh

Hat Ihre Anlage mehr als 10 kWp Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz nur für den Teil der Leistung, der über 10 kWp liegt.

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Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für PV-Anlagen mit Volleinspeisung?

Die Vergütung liegt zwischen 10,25 und 12,34 Cent/kWh – je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt. Volleinspeisung wird seit der EEG-Novelle 2023 deutlich höher vergütet als Überschusseinspeisung.

Die Vergütungssätze für Volleinspeisung 2026

Inbetriebnahme

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

01. Februar 2026 bis 31. Juli 2026

12,34 Cent/kWh

10,35 Cent/kWh

10,35 Cent/kWh

01. August 2026 bis 31. Januar 2027

12,23 Cent/kWh

10,25 Cent/kWh

10,25 Cent/kWh

Hat Ihre Anlage mehr als 10 kWp Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz nur für den Teil der Leistung, der über 10 kWp liegt.

Ist die Einspeisevergütung brutto oder netto?

Seit sich die Steuer für Solaranlagen stark vereinfacht hat, erhalten Sie die Einspeisevergütung netto. Die Einspeisevergütung, die Sie erhalten, bleibt also komplett bei Ihnen – ohne Steuerabzüge.

Was für Sie gilt:

  • Keine Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation Ihrer PV-Anlage

  • Keine Umsatzsteuer auf eingespeisten oder selbst verbrauchten Strom (als Kleinunternehmer unter 22.000 € Jahresumsatz)

  • Keine Einkommensteuer für private PV-Anlagen bis 30 kWp

Fazit: Sie müssen keine Steuern auf Ihre Einspeisevergütung zahlen. Was auf Ihrem Konto ankommt, dürfen Sie komplett behalten – keine Steuererklärung für die PV-Anlage nötig.

Beispiel – Einspeisevergütung für eine 10 kWp Solaranlage mit Eigenverbrauch

Angenommen, Sie betreiben eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus mit einer Leistung von 10 kWp und erzeugen jährlich 10.000 kWh Strom. Davon nutzen Sie 3.500 kWh selbst (Ø Stromverbrauch bei 3 Personen), sodass 6.500 kWh ins Netz eingespeist werden.

Bei Teileinspeisung erhalten Sie eine Vergütung von 7,78 Cent pro kWh. Dies ergibt jährliche Einnahmen von 505,70 Euro (6.500 kWh x 0,0778 Euro/kWh).

Bei Volleinspeisung der gesamten 10.000 kWh erhalten Sie eine Vergütung von 12,34 Cent pro kWh, was jährliche Einnahmen von 1.234 Euro ergibt (10.000 kWh x 0,1234 Euro/kWh).

Da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen müssen und die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit sind, entspricht die Vergütung sowohl brutto als auch netto den genannten Beträgen.

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Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist seit 2012 kontinuierlich gesunken – von über 24 Cent auf zeitweise unter 8 Cent pro kWh. Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:

Die Entwicklung im Zeitverlauf:

  • 2012: ca. 24,43 Cent/kWh (bis 10 kWp) – Höchststand zur Förderung des PV-Ausbaus

  • 2014: ca. 13,15 Cent/kWh – erste deutliche Kürzungen durch EEG 2014

  • 2017: ca. 12 Cent/kWh – weitere schrittweise Degression

  • 2021: ca. 8,16 Cent/kWh (bis 10 kWp) – Tiefpunkt der Vergütung

  • 2023: Trendwende durch EEG 2023 – Volleinspeisung wieder deutlich attraktiver

Warum die Absenkung? Die Vergütungssätze werden abhängig vom Zubau berechnet: Je mehr PV-Anlagen gebaut werden, desto stärker sinkt die Förderung. So sollen die Kosten des EEG-Systems begrenzt werden.

Aktuell: Die Volleinspeisung wird seit 2023 mit höheren Sätzen (bis 12,34 Cent/kWh) wieder stärker gefördert als die Überschusseinspeisung.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Teileinspeisung in den letzten Jahren

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung von Solarstrom von 2020 bis 2026.

Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren endet die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Ihre Anlage sollte dann bereits abbezahlt sein. Danach haben Sie mehrere Optionen, um Ihren Solarstrom weiterhin wirtschaftlich zu nutzen:

Ihre Möglichkeiten nach 20 Jahren:

1. Eigenverbrauch maximieren (meist lukrativste Option)

2. Verkauf an Direktvermarkter

  • Spezialisierte Unternehmen verkaufen Ihren Strom gebündelt weiter

  • Sie erhalten regelmäßige Zahlungen basierend auf Marktpreisen

  • Der Direktvermarkter übernimmt Abrechnung, Prognosen und Optimierung

  • Meist einfachste Lösung ohne eigenen Aufwand

3. Direkter Verkauf am Strommarkt

  • Verkauf zu aktuellen Börsenpreisen (meist über Direktvermarkter)

  • Chancen bei hohen Marktpreisen, aber auch Risiko bei Preisschwankungen

  • Mehr Aufwand, potentiell höhere Einnahmen

Was bedeutet Einspeisung von Solarstrom?

Einspeisung von Solarstrom bedeutet, Solarstrom, der mit einer privaten Solaranlage produziert wird, ins öffentliche Stromnetz zu leiten. Der Strom wird über einen Einspeisezähler gemessen und an den Netzbetreiber verkauft, der ihn dann an andere Verbraucher weiterleitet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Vergütung.

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist. Dies kann sich lohnen, wenn die Einspeisevergütung hoch genug ist oder der Eigenverbrauch gering ist. Betreiber:innen profitieren von der festen Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gemäß den aktuellen Einspeisetarifen.

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

  • Hohe Einspeisevergütung im Vergleich zu den Stromkosten.

  • Geringer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.

  • Einnahmen durch die Einspeisevergütung sind planbar und stabil.

Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung wird nur der nicht selbst verbrauchte überschüssige Solarstrom ins Netz eingespeist. Die Betreiber:innen nutzen einen Teil des erzeugten Stroms direkt und sparen dadurch Kosten für den Netzstrom. Der überschüssige Strom wird vergütet.

Wann lohnt sich Überschusseinspeisung?

  • Hoher Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.

  • Einsparung bei den Stromkosten durch Nutzung des eigenen Solarstroms.

  • Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom als zusätzliches Einkommen.

Kombination von Volleinspeisung und Überschusseinspeisung

Damit beide Modelle der Einspeisung für Photovoltaik nutzbar sind, ist es möglich, jeweils eine Anlage zum Eigenverbrauch des Solarstroms und eine zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren. Dafür brauchen Sie zwei gesonderte Messeinrichtungen. Außerdem können Sie mit Ihrer Anlage vom einen ins andere Modell wechseln, wenn Sie die dafür nötigen Zähler haben.

Wann lohnt sich eine Kombination?

  • Maximierung der Einsparungen und Einnahmen.

  • Flexibilität je nach individuellem Verbrauchsprofil.

  • Anpassung an wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Was ist für die Stromeinspeisung nötig?

Wollen Sie eine Solaranlage installieren und Ihren gewonnenen Solarstrom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie einige Registrierungen und Meldungen Ihrer PV-Anlage vornehmen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Bevor Sie Ihre Solaranlage anschließen, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zukünftig müssen die Netzbetreiber dafür Webportale anbieten, über die Sie die nötigen Unterlagen einreichen können. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Anschlusszusage.

  • Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Ist Ihre Anlage in Betrieb, haben Sie einen Monat Zeit, sie über das MaStR bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Für Solarspeicher ist eine eigene Registrierung nötig.

  • Meldung bei der Bundesnetzagentur: Einmal im Jahr müssen Sie der Bundesnetzagentur mitteilen, wie viel Solarstrom Sie erzeugt haben und wie hoch Ihr Eigenverbrauch war.

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Solarstrom einspeisen – Lohnt sich das?

Die Einspeisevergütung macht die Investition in eine Solaranlage wirtschaftlich attraktiv, insbesondere mit den aktuellen Regelungen für Photovoltaik, die es erlauben, bis zu 100 Prozent der erzeugten Leistung einzuspeisen.

Zudem bietet der Eigenverbrauch von Solarstrom erhebliche Kosteneinsparungen, da weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des EEG unterstützen sowohl die Einspeisung als auch den Eigenverbrauch, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.

Preise von Netzstrom versus Solarstrom

Vergleich der Preisentwicklung von Haushaltsstrom und Solarstrom
Die Grafik zeigt die Entwicklung von Solarstrom im Vergleich zum öffentlichen Netzstrom.

Gibt es eine Einspeisebegrenzung für PV-Anlagen?

Nein, seit dem EEG 2023 gibt es keine Einspeisebegrenzung mehr. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien schneller und effektiver voranzutreiben.

Expertenfazit: Wie wichtig ist die Einspeisevergütung für Eigenheimbesitzer:innen?

Auch bei sinkender Einspeisevergütung lohnt sich die Installation einer Solaranlage für Eigenheimbesitzer:innen nach wie vor. Der Hauptvorteil liegt im Eigenverbrauch: Selbst erzeugter Solarstrom kostet 10-12 Cent/kWh, Netzstrom dagegen 30-40 Cent/kWh. Die Einspeisevergütung ist das i-Tüpfelchen, nicht der Hauptgrund.

Besonders attraktiv wird es bei innovativen Anwendungen wie dem Laden eines E-Autos oder dem Betrieb einer Wärmepumpe. Wer keine hohe Anfangsinvestition tätigen möchte, kann eine Solaranlage mieten – keine Initialkosten, aber sofort niedrigere Stromkosten.

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Häufig gestellte Fragen

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft 2026?

Nein, 2026 wird die Einspeisevergütung nicht abgeschafft. Sie sinkt lediglich halbjährlich um 1 Prozent. Allerdings plant die Bundesregierung, die feste Einspeisevergütung voraussichtlich ab 2027 durch marktorientierte Modelle zu ersetzen.

Woran orientiert sich die Einspeisevergütung?

Die Vergütungssätze werden im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt. Seit dem 1. Februar 2024 gilt eine feste halbjährliche Degression von 1 Prozent – unabhängig vom Zubau der PV-Anlagen. Das alte "atmende Deckel"-System, bei dem die Vergütung stärker sank, wenn der Zubau die Zielwerte überschritt, wurde mit dem EEG 2023 abgeschafft. Die neue Regelung sorgt für mehr Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen für Anlagenbetreiber:innen.

Wie viel bekomme ich pro kWh Einspeisevergütung?

Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp beträgt bei Teileinspeisung 7,78 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,34 Cent/kWh (gültig vom 1. Februar bis 31. Juli 2026). Ab August 2026 sinken die Sätze um 1 Prozent auf 7,71 Cent/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,23 Cent/kWh (Volleinspeisung).

Wie viel Strom produziert eine 10 kWp Photovoltaikanlage pro Tag?

Eine 10 kWp Photovoltaikanlage produziert im Durchschnitt etwa 30 bis 40 kWh Strom pro Tag. Der tatsächliche Photovoltaik-Ertrag kann je nach Standort, Jahreszeit und Wetterbedingungen variieren. In sonnigen Regionen kann die Produktion höher sein, während sie in weniger sonnigen Gegenden geringer ausfallen kann​

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