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Solarpflicht in Brandenburg 2026: Regeln und Fristen für Neubau, Bestandsgebäude und Dachsanierung

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Eine Solarpflicht gilt in Brandenburg nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude. Private Wohnhäuser sind aktuell noch ausgenommen, eine Ausweitung ist jedoch in den nächsten Jahren geplant. Erfahren Sie hier, wen die Regelung betrifft, welche Anforderungen gelten und welche Förderungen verfügbar sind.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
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Das Wichtigste in Kürze
  • Für Einfamilienhäuser und sonstige private Wohngebäude gibt es derzeit keine Solarpflicht. PV-Anlagen sowie Solarthermie-Anlagen sind bei Neubau und Dachsanierung rechtlich freiwillig.

  • Die geltende Pflicht nach § 32a Brandenburgische Bauordnung betrifft aktuell nur öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche, sowohl im Neubau als auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut.

  • Brandenburg plant eine stufenweise Einführung der Solarpflicht auch für Wohnhäuser in den nächsten 2 bis 4 Jahren.

Gibt es eine Solarpflicht in Brandenburg?

In Brandenburg gibt es seit dem 01.06.2024 eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude (§ 32a BbgBO). Eine Solarpflicht für private Wohnhäuser gibt es in Brandenburg derzeit nicht (Stand März 2026).

Wann kommt die Solarpflicht in Brandenburg?

Für private Wohnhäuser gibt es Stand März 2026 noch keine Solarpflicht. Eine Ausweitung ist jedoch politisch geplant und könnte in den nächsten 2 bis 4 Jahren kommen.

  • Brandenburg plant eine stufenweise Einführung der Solarpflicht auch für Wohnhäuser

  • Konkrete Stichtage und Prozentsätze sind noch nicht gesetzlich fixiert

  • Eine verbindliche Regelung wird für die nächsten 2 bis 4 Jahre erwartet

Hintergrund: Die neue EU-Gebäuderichtlinie sieht ab Ende der 2020er Jahre eine Solarausstattung bei neuen Wohngebäuden vor. Brandenburg will seine Landesregeln daran anlehnen, wartet aber noch auf den endgültigen Rechtsrahmen von Bund und EU.

Gibt es eine Solarpflicht für Solarthermie in Brandenburg?

Nein, in Brandenburg gibt es keine eigenständige Solarthermie-Pflicht. Solarthermie wird jedoch als gleichwertige Alternative zur Photovoltaik anerkannt und kann die Solarpflicht erfüllen. Das heißt, die Solarpflicht nach § 32a BbgBO für gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude kann wahlweise durch Photovoltaik oder Solarthermie erfüllt werden. Für private Wohngebäude besteht keine Pflicht zur Installation von Solarthermie-Anlagen.

Gibt es eine Solarpflicht in Brandenburg beim Neubau?

Ja, in Brandenburg gibt es seit dem 01.06.2024 eine Solarpflicht beim Neubau. Diese gilt jedoch nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche. Private Wohnhäuser sind von der Neubau-Solarpflicht ausgenommen.

Gibt es eine Photovoltaikpflicht für Bestandsgebäude in Brandenburg?

Beim Kauf eines privaten Wohngebäudes oder Bestandsgebäudes besteht keine Nachrüstpflicht. Private Eigentümer sind weder beim Erwerb noch bei der Dachsanierung von der PV-Pflicht betroffen.

Die Pflicht greift nur bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.

Ist in Brandenburg eine Solaranlage Pflicht bei Dachsanierungen?

In Brandenburg besteht bei Dachsanierungen eine Solarpflicht nur bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Private Wohngebäude sind von der Solarpflicht bei Dachsanierungen ausgenommen.

Fristen und Nachweise: Wer kontrolliert die Photovoltaikpflicht in Brandenburg?

Für private Wohngebäude besteht in Brandenburg keine Solarpflicht. Die Photovoltaikpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude wird durch die zuständigen Baubehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kontrolliert.

Was passiert, wenn Sie die Solarpflicht nicht erfüllen?

Für private Wohngebäude in Brandenburg besteht keine Solarpflicht, daher drohen hier keine Konsequenzen.

Bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden:

  • Keine Baugenehmigung: Ohne Nachweis der geplanten Solaranlage wird die Baugenehmigung in der Regel nicht erteilt

  • Nutzungsuntersagung: Bei Nichteinhaltung kann die Nutzung des Gebäudes untersagt werden

  • Bußgelder: Verstöße gegen die Bauordnung können mit Bußgeldern geahndet werden

  • Nachträgliche Installation: Die Baubehörde kann die nachträgliche Installation der Solaranlage anordnen

Gibt es in Brandenburg Förderungen für Solaranlagen?

Ja, in Brandenburg gibt es sowohl auf Landesebene als auch bundesweit Förderungen für Solaranlagen. Auf Landesebene können Eigentümer:innen beispielsweise über das Förderprogramm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro sowie einen Zuschuss von 30.000 Euro für nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Photovoltaik erhalten.

Alle aktuellen Förderprogramme, genaue Voraussetzungen, Förderhöhen und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Förderseite für Solaranlagen in Brandenburg. Dort erhalten Sie stets die neuesten Informationen und können die passende Förderung für Ihr Projekt finden.

Fazit: So erfüllen Hauseigentümer:innen die Solarpflicht in Brandenburg

Für private Hauseigentümer:innen in Brandenburg besteht aktuell keine Solarpflicht – weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung. Die Regelung nach § 32a BbgBO betrifft ausschließlich öffentliche und gewerbliche Gebäude.

Unser Tipp: Auch ohne Pflicht lohnt sich die Installation einer Solaranlage für private Hauseigentümer:innen. Durch 0 Prozent Mehrwertsteuer, steuerfreie Gewinne und attraktive Landesförderungen ist die Wirtschaftlichkeit so gut wie nie zuvor. Fachfirmen für Solarenergie beraten Sie gern und helfen Ihnen, eine passende Solaranlage für Ihr Eigenheim zu finden.

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