Was ändert sich bei Solaranlagen 2026?
Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Solarenergie weiter voran, um ihr Klimaziel zu erreichen: Bis 2035 soll Strom weitgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen für Eigenheimbesitzer:innen – von neuen Regelungen beim Solarspitzengesetz über die ZEREZ-Registrierungspflicht bis zu steigenden Modulpreisen. Erfahren Sie, welche Neuerungen wirklich relevant sind und wie Sie optimal profitieren.
Solarspitzengesetz: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
Das Solarspitzengesetz ist eine der wichtigsten Änderungen für 2026. Es adressiert das Problem der negativen Strompreise, die zunehmend in sonnenreichen Mittagsstunden auftreten.
Was ändert sich konkret?
Für Neuanlagen ab 2026:
Kein Anspruch auf Einspeisevergütung während negativer Börsenstrompreise
Die Regelung greift sofort, ohne Pufferzeiten
Kompensation:
Nicht vergütete Zeiträume werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt
Sie verlieren nicht den absoluten Anspruch, aber der Cashflow verschiebt sich
Freiwillige Option für Bestandsanlagen:
Wechsel ins neue Regime möglich
Verzicht auf Vergütung bei negativen Preisen
Im Gegenzug: Bonus von 0,6 Cent/kWh auf die reguläre Vergütung in allen anderen Zeiten
Besonders attraktiv für Anlagen mit Speicher
Warum ist das wichtig?
Eigenverbrauch wird dadurch noch wertvoller. Mit einem Speicher können Sie Überschüsse zu Zeiten negativer Preise einlagern statt einzuspeisen und maximieren so Ihre Rendite.
Für Privathaushalte lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage umso mehr, je mehr vom erzeugten Solarstrom selbst genutzt wird. Rund 30 Prozent des Stromverbrauchs können bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden, so eine Schätzung der Verbraucherzentrale.
Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt weiter
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen wurde im Februar 2026 erneut um 1 % reduziert. Diese halbjährliche Degression setzt sich fort.
Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze (ab 01. Februar 2026)?
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):
Anlagen bis 10 kWp: 7,78 Cent/kWh
Anlagen 10-40 kWp: 6,74 Cent/kWh (nur für den Anteil über 10 kWp)
Anlagen 40-100 kWp: 5,56 Cent/kWh (nur für den Anteil über 40 kWp)
Volleinspeisung:
Anlagen bis 10 kWp: 12,35 Cent/kWh
Anlagen 10-40 kWp: 10,35 Cent/kWh
Anlagen 40-100 kWp: 10,35 Cent/kWh
(Quelle: Förderinfoseite der Bundesnetzagentur)
Warum lohnt sich Eigenverbrauch mehr?
Bei durchschnittlichen Strompreisen von 37 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast 5-mal wertvoller als die Einspeisung. Die Einspeisevergütung dient 2026 primär als Absicherung gegen Wertverlust, nicht als Haupteinnahmequelle.
In welchem Rhythmus sinkt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung sinkt im Rhythmus von einem Prozent alle sechs Monate. Das heißt, dass die Vergütungssätze halbjährlich reduziert werden.
ZEREZ-Registrierungspflicht ab Februar 2026
Seit dem 1. Februar 2026 ist das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verpflichtend.
Was ist ZEREZ?
Zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur
Erfasst elektrotechnische Eigenschaften von Wechselrichtern, Speichern und anderen Komponenten
Jedes Gerät erhält eine ZEREZ-ID als Nachweis der Normkonformität
Was bedeutet das für Sie?
Zwingend erforderlich für alle Neuanlagen ab Februar 2026:
Alle verbauten Komponenten müssen eine ZEREZ-ID haben
Netzbetreiber dürfen Anlagen ohne validierte ZEREZ-ID nicht ans Netz anschließen
Die ZEREZ-Pflicht gilt unabhängig vom Bestelldatum; entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Bestellung vor Februar 2026, Installation danach:
Auch wenn die Komponenten bereits geliefert wurden, gilt die ZEREZ-Pflicht
Prüfen Sie, ob Ihre Komponenten bereits vom Hersteller registriert wurden
Seriöse Hersteller haben ihre Produkte inzwischen nachregistriert
Lagerware und No-Name-Produkte:
Komponenten ohne ZEREZ-Zertifizierung können nicht mehr für netzgekoppelte Anlagen mit Einspeisevergütung verwendet werden
Besonders bei sehr günstigen Angeboten oder Restposten kritisch prüfen
Im Zweifel: ZEREZ-ID beim Verkäufer/Installateur erfragen
Übergangsfristen:
Es gibt keine offizielle Übergangsfrist für die ZEREZ-Pflicht
Manche Netzbetreiber gewähren in der Praxis kulante Einzelfallregelungen bei nachweislich vor Februar bestellten Anlagen
Dies ist jedoch keine Garantie – verlassen Sie sich nicht darauf
Empfehlung: Klären Sie dies vorab mit Ihrem Netzbetreiber
Praktische Konsequenz:
Achten Sie im Angebot des Solateurs darauf, dass nur ZEREZ-zertifizierte Komponenten aufgeführt sind
Fordern Sie explizit die ZEREZ-IDs der verbauten Komponenten an
Bei Lieferengpässen ZEREZ-zertifizierter Komponenten kann es zu Verzögerungen kommen
Prüfen Sie bei Auftragserteilung, ob die geplanten Komponenten bereits registriert sind
Bleibt die Anmeldung der Solaranlage im MaStR bestehen?
Ja, die Registrierung im MaStR bleibt weiterhin zusätzlich zur ZEREZ-Registrierung Pflicht. Die Schnittstellen zwischen MaStR und ZEREZ werden zunehmend automatisiert, sodass die ZEREZ-IDs bei der MaStR-Anmeldung direkt mit übertragen werden können.
Smart-Meter-Pflicht und 60-Prozent-Regelung
Für alle PV-Anlagen ab 7 kW Leistung, die staatliche Einspeisevergütung nutzen, gelten 2026 verschärfte Regelungen. Sie haben zwei Optionen:
Option A: Smart Meter installieren (empfohlen)
Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) + Steuerbox
Vorteil: Anlage darf 100 % ihrer Leistung einspeisen
Netzbetreiber kann im Notfall fernsteuern (reduziert Netzüberlastung)
Keine Ertragsverluste
Option B: Ohne Smart Meter (mit Einschränkungen)
Keine Smart-Meter-Installation erforderlich
Nachteil: Pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 60 % der installierten Leistung
Ertragsverlust von 3–5 % pro Jahr
(Der reale Verlust fällt geringer aus als die 40 % Drosselung vermuten lassen, da die Anlage in der Praxis selten dauerhaft ihre Spitzenleistung erreicht)
Wichtig zu wissen:
Die Abregelungsgrenze wurde 2026 von 70 % auf 60 % verschärft
Wer sich gegen ein Smart Meter entscheidet, muss mit höheren Ertragseinbußen rechnen als bisher
Besonders bei Süddächern mit hoher Mittagseinstrahlung entstehen messbare Verluste
Empfehlung: Setzen Sie von Beginn an auf Smart-Meter-Lösungen, um Verluste zu vermeiden
Vorteile des Smart Meters:
Volle Einspeiseleistung (100 %) statt Abregelung auf 60 %
Genauere Steuerung der Einspeiseleistung
Schutz des Stromnetzes vor Überlastung
Ermöglicht Nutzung dynamischer Stromtarife
Vermeidet Einnahmeverluste durch Abregelung
Verschärfte Solarpflicht in 2026 in mehreren Bundesländern
Die Solarpflicht wird 2026 in mehreren Bundesländern ausgeweitet – erstmals auch verstärkt für Bestandsgebäude.
Die folgende Tabelle zeigt die Bundesländer mit Solarpflicht:
(Stand Februar 2026)
Kommt eine bundesweite Solarpflicht?
Bisher ist die Solarpflicht Ländersache. Daher gibt es viele verschiedene länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen, wenn man ein Haus baut oder ein Dach saniert. Eine einheitliche, bundesweit geltende Solarpflicht für private Eigentümer:innen ist bisher nicht beschlossen worden.
Dynamische Stromtarife: Pflicht und Chance
Seit Anfang 2025 müssen alle Stromversorger mindestens einen dynamischen Stromtarif in ihrem Produktportfolio anbieten.
Was sind dynamische Stromtarife?
Preise orientieren sich an Börsenpreisen (Day-Ahead-Markt)
Schwanken je nach Angebot und Nachfrage
Günstig nachts bei viel Wind, teurer abends bei hoher Nachfrage
Warum ist das für PV-Betreiber relevant?
Mit Speicher:
Im Winter: Speicher nachts zu günstigen Preisen laden (oft 15-20 Cent/kWh)
Teuren Bezug morgens und abends vermeiden
Arbitrage-Geschäftsmodell
Ohne Speicher:
Hohe Verbräuche (Waschmaschine, Spülmaschine) in günstige Zeiten verschieben
Eigenverbrauch optimieren
Voraussetzung:
Intelligentes Messsystem (iMSys) zwingend erforderlich
Viertelstundengenaue Erfassung des Verbrauchs
Welche steuerlichen Vorteile gibt es 2026 bei Solaranlagen?
Die steuerlichen Anreize für Photovoltaikanlagen aus 2023-2025 gelten auch 2026 weiterhin. Solaranlagen sind 2026 von der Umsatzsteuer (0 % beim Kauf, keine Leistungsgrenze) und bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer (keine Versteuerung von Einnahmen und Eigenverbrauch) befreit. Das bedeutet einen Preisvorteil von 19 % beim Kauf und keinerlei steuerlichen Aufwand beim Betrieb.
Was bedeutet Umsatzsteuer von 0 % beim Kauf einer Solaranlage?
Was ist steuerfrei?
Lieferung und Installation der PV-Anlage
Batteriespeicher, Wechselrichter, Montagesystem
Entspricht einem Rabatt von 19 % auf den Bruttopreis
Voraussetzung:
Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
Keine Leistungsgrenze bei der Umsatzsteuerbefreiung
Vorteil:
Kein bürokratischer Aufwand
Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig
Was gilt für die Einkommensteuer bei Solaranlagen?
Wann steuerfrei?
Anlagen bis 30 kWp auf Ein- und Zweifamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern: 15 kWp pro Wohneinheit, max. 100 kWp gesamt
Gilt rückwirkend seit 2022
Was bedeutet das?
Einnahmen aus Einspeisung müssen nicht versteuert werden
Eigenverbrauch ist steuerfrei
Keine Gewinnermittlung nötig
Keine Einnahmenüberschussrechnung
Solaranlage muss in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden
Welche Steuern fallen bei Solaranlagen in 2026 nicht an?
Keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer für eine neue Solaranlage beim Kauf
Keine Einkommensteuer auf Gewinne (bei Anlagen bis 30 kWp)
Keine Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung
Wegfall der EEG-Umlage auf Solarstrom (seit 2023 abgeschafft)
Was ist die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke?
Die neue DIN VDE V 0126-95 ist die weltweit erste Produktnorm speziell für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke). Sie regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen für den Anschluss von Balkonkraftwerken über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen und schafft damit endlich Rechtssicherheit für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen.
Was ist neu?
Schuko-Stecker ist offiziell legal:
Anschluss über haushaltsübliche Steckdose sicherheitstechnisch unbedenklich
Teure Wieland-Einspeisesteckdosen sind nicht mehr zwingend erforderlich
Voraussetzung: Wechselrichter mit NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz)
Leistungsgrenzen 2026:
Wechselrichter: max. 800 Watt Einspeiseleistung
Module: bis zu 960 Wp Modulleistung erlaubt
Überdimensionierung sinnvoll für bessere Ausnutzung bei bewölktem Himmel
Anmeldung vereinfacht:
Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt
Zähler:
Alte Ferraris-Zähler (rückwärtslaufend) werden übergangsweise geduldet
Messstellenbetreiber tauscht irgendwann gegen modernen Zähler
Neue Modelle vereinfachen Mieterstrom:
Virtuelle Summenzähler durch Smart-Meter-Rollout
Keine teuren Zählerschrank-Umbauten mehr nötig
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative zum klassischen Mieterstrom
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