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Was ändert sich bei Solaranlagen 2026?

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Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Solarenergie weiter voran, um ihr Klimaziel zu erreichen: Bis 2035 soll Strom weitgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen für Eigenheimbesitzer:innen – von neuen Regelungen beim Solarspitzengesetz über die ZEREZ-Registrierungspflicht bis zu steigenden Modulpreisen. Erfahren Sie, welche Neuerungen wirklich relevant sind und wie Sie optimal profitieren.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Aktualisiert am
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Solarspitzengesetz: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Das Solarspitzengesetz ist eine der wichtigsten Änderungen für 2026. Es adressiert das Problem der negativen Strompreise, die zunehmend in sonnenreichen Mittagsstunden auftreten.

Was ändert sich konkret?

Für Neuanlagen ab 2026:

  • Kein Anspruch auf Einspeisevergütung während negativer Börsenstrompreise

  • Die Regelung greift sofort, ohne Pufferzeiten

Kompensation:

  • Nicht vergütete Zeiträume werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt

  • Sie verlieren nicht den absoluten Anspruch, aber der Cashflow verschiebt sich

Freiwillige Option für Bestandsanlagen:

  • Wechsel ins neue Regime möglich

  • Verzicht auf Vergütung bei negativen Preisen

  • Im Gegenzug: Bonus von 0,6 Cent/kWh auf die reguläre Vergütung in allen anderen Zeiten

  • Besonders attraktiv für Anlagen mit Speicher

Warum ist das wichtig?

Eigenverbrauch wird dadurch noch wertvoller. Mit einem Speicher können Sie Überschüsse zu Zeiten negativer Preise einlagern statt einzuspeisen und maximieren so Ihre Rendite.

Eigenverbrauch für Privathaushalte am günstigsten

Für Privathaushalte lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage umso mehr, je mehr vom erzeugten Solarstrom selbst genutzt wird. Rund 30 Prozent des Stromverbrauchs können bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden, so eine Schätzung der Verbraucherzentrale.

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Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt weiter

Die Einspeisevergütung für Solaranlagen wurde im Februar 2026 erneut um 1 % reduziert. Diese halbjährliche Degression setzt sich fort.

Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze (ab 01. Februar 2026)?

Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):

  • Anlagen bis 10 kWp: 7,78 Cent/kWh

  • Anlagen 10-40 kWp: 6,74 Cent/kWh (nur für den Anteil über 10 kWp)

  • Anlagen 40-100 kWp: 5,56 Cent/kWh (nur für den Anteil über 40 kWp)

Volleinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp: 12,35 Cent/kWh

  • Anlagen 10-40 kWp: 10,35 Cent/kWh

  • Anlagen 40-100 kWp: 10,35 Cent/kWh

(Quelle: Förderinfoseite der Bundesnetzagentur)

Warum lohnt sich Eigenverbrauch mehr?

Bei durchschnittlichen Strompreisen von 37 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast 5-mal wertvoller als die Einspeisung. Die Einspeisevergütung dient 2026 primär als Absicherung gegen Wertverlust, nicht als Haupteinnahmequelle.

In welchem Rhythmus sinkt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung sinkt im Rhythmus von einem Prozent alle sechs Monate. Das heißt, dass die Vergütungssätze halbjährlich reduziert werden.

ZEREZ-Registrierungspflicht ab Februar 2026

Seit dem 1. Februar 2026 ist das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verpflichtend.

Was ist ZEREZ?

  • Zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur

  • Erfasst elektrotechnische Eigenschaften von Wechselrichtern, Speichern und anderen Komponenten

  • Jedes Gerät erhält eine ZEREZ-ID als Nachweis der Normkonformität

Was bedeutet das für Sie?

Zwingend erforderlich für alle Neuanlagen ab Februar 2026:

  • Alle verbauten Komponenten müssen eine ZEREZ-ID haben

  • Netzbetreiber dürfen Anlagen ohne validierte ZEREZ-ID nicht ans Netz anschließen

  • Die ZEREZ-Pflicht gilt unabhängig vom Bestelldatum; entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Bestellung vor Februar 2026, Installation danach:

  • Auch wenn die Komponenten bereits geliefert wurden, gilt die ZEREZ-Pflicht

  • Prüfen Sie, ob Ihre Komponenten bereits vom Hersteller registriert wurden

  • Seriöse Hersteller haben ihre Produkte inzwischen nachregistriert

Lagerware und No-Name-Produkte:

  • Komponenten ohne ZEREZ-Zertifizierung können nicht mehr für netzgekoppelte Anlagen mit Einspeisevergütung verwendet werden

  • Besonders bei sehr günstigen Angeboten oder Restposten kritisch prüfen

  • Im Zweifel: ZEREZ-ID beim Verkäufer/Installateur erfragen

Übergangsfristen:

  • Es gibt keine offizielle Übergangsfrist für die ZEREZ-Pflicht

  • Manche Netzbetreiber gewähren in der Praxis kulante Einzelfallregelungen bei nachweislich vor Februar bestellten Anlagen

  • Dies ist jedoch keine Garantie – verlassen Sie sich nicht darauf

  • Empfehlung: Klären Sie dies vorab mit Ihrem Netzbetreiber

Praktische Konsequenz:

  • Achten Sie im Angebot des Solateurs darauf, dass nur ZEREZ-zertifizierte Komponenten aufgeführt sind

  • Fordern Sie explizit die ZEREZ-IDs der verbauten Komponenten an

  • Bei Lieferengpässen ZEREZ-zertifizierter Komponenten kann es zu Verzögerungen kommen

  • Prüfen Sie bei Auftragserteilung, ob die geplanten Komponenten bereits registriert sind

Bleibt die Anmeldung der Solaranlage im MaStR bestehen?

Ja, die Registrierung im MaStR bleibt weiterhin zusätzlich zur ZEREZ-Registrierung Pflicht. Die Schnittstellen zwischen MaStR und ZEREZ werden zunehmend automatisiert, sodass die ZEREZ-IDs bei der MaStR-Anmeldung direkt mit übertragen werden können.

Smart-Meter-Pflicht und 60-Prozent-Regelung

Für alle PV-Anlagen ab 7 kW Leistung, die staatliche Einspeisevergütung nutzen, gelten 2026 verschärfte Regelungen. Sie haben zwei Optionen:

Option A: Smart Meter installieren (empfohlen)

  • Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) + Steuerbox

  • Vorteil: Anlage darf 100 % ihrer Leistung einspeisen

  • Netzbetreiber kann im Notfall fernsteuern (reduziert Netzüberlastung)

  • Keine Ertragsverluste

Option B: Ohne Smart Meter (mit Einschränkungen)

  • Keine Smart-Meter-Installation erforderlich

  • Nachteil: Pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 60 % der installierten Leistung

  • Ertragsverlust von 3–5 % pro Jahr

  • (Der reale Verlust fällt geringer aus als die 40 % Drosselung vermuten lassen, da die Anlage in der Praxis selten dauerhaft ihre Spitzenleistung erreicht)

Wichtig zu wissen:

  • Die Abregelungsgrenze wurde 2026 von 70 % auf 60 % verschärft

  • Wer sich gegen ein Smart Meter entscheidet, muss mit höheren Ertragseinbußen rechnen als bisher

  • Besonders bei Süddächern mit hoher Mittagseinstrahlung entstehen messbare Verluste

  • Empfehlung: Setzen Sie von Beginn an auf Smart-Meter-Lösungen, um Verluste zu vermeiden

Vorteile des Smart Meters:

  • Volle Einspeiseleistung (100 %) statt Abregelung auf 60 %

  • Genauere Steuerung der Einspeiseleistung

  • Schutz des Stromnetzes vor Überlastung

  • Ermöglicht Nutzung dynamischer Stromtarife

  • Vermeidet Einnahmeverluste durch Abregelung

Verschärfte Solarpflicht in 2026 in mehreren Bundesländern

Die Solarpflicht wird 2026 in mehreren Bundesländern ausgeweitet – erstmals auch verstärkt für Bestandsgebäude.

Die folgende Tabelle zeigt die Bundesländer mit Solarpflicht:

Bundesland

Solarpflicht 2026

Baden-Württemberg

Neubauten: Ja

Dachsanierungen: Ja

Seit 2022/2023 etabliert

Nordrhein-Westfalen (NEU verschärft)

Neubauten: Ja (ab 50 m² Dachfläche, seit 2025)

Dachsanierungen: Ja (NEU ab 01.01.2026)

Mindestens 30 % der Dachfläche müssen belegt werden

Berlin

Neubauten: Ja (mindestens 30 % der Dachfläche)

Dachsanierungen: Ja

Hamburg

Neubauten: Ja

Dachsanierungen: Ja

Ab 2027: zusätzlich Solargründachpflicht

Niedersachsen

Neubauten: Ja

Dachsanierungen: Ja (seit 2025)

Bremen

Neubauten: Ja (privat und gewerblich)

Dachsanierungen: Ja, seit 07.2025

Schleswig-Holstein

Neubauten: Ja (seit 2025)

Dachsanierungen: Nein

Bayern

Neubauten: Soll-Vorschrift (keine verbindliche Pflicht)

Dachsanierungen: Soll-Vorschrift

Gilt für Wohn- und Bestandsgebäude

Rheinland-Pfalz

Neubauten: PV-Ready (Vorbereitung für Nachrüstung)

Dachsanierungen: Nein

Keine direkte Pflicht für private Wohngebäude

(Stand Februar 2026)

Kommt eine bundesweite Solarpflicht?

Bisher ist die Solarpflicht Ländersache. Daher gibt es viele verschiedene länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen, wenn man ein Haus baut oder ein Dach saniert. Eine einheitliche, bundesweit geltende Solarpflicht für private Eigentümer:innen ist bisher nicht beschlossen worden.

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Dynamische Stromtarife: Pflicht und Chance

Seit Anfang 2025 müssen alle Stromversorger mindestens einen dynamischen Stromtarif in ihrem Produktportfolio anbieten.

Was sind dynamische Stromtarife?

  • Preise orientieren sich an Börsenpreisen (Day-Ahead-Markt)

  • Schwanken je nach Angebot und Nachfrage

  • Günstig nachts bei viel Wind, teurer abends bei hoher Nachfrage

Warum ist das für PV-Betreiber relevant?

Mit Speicher:

  • Im Winter: Speicher nachts zu günstigen Preisen laden (oft 15-20 Cent/kWh)

  • Teuren Bezug morgens und abends vermeiden

  • Arbitrage-Geschäftsmodell

Ohne Speicher:

  • Hohe Verbräuche (Waschmaschine, Spülmaschine) in günstige Zeiten verschieben

  • Eigenverbrauch optimieren

Voraussetzung:

  • Intelligentes Messsystem (iMSys) zwingend erforderlich

  • Viertelstundengenaue Erfassung des Verbrauchs

Welche steuerlichen Vorteile gibt es 2026 bei Solaranlagen?

Die steuerlichen Anreize für Photovoltaikanlagen aus 2023-2025 gelten auch 2026 weiterhin. Solaranlagen sind 2026 von der Umsatzsteuer (0 % beim Kauf, keine Leistungsgrenze) und bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer (keine Versteuerung von Einnahmen und Eigenverbrauch) befreit. Das bedeutet einen Preisvorteil von 19 % beim Kauf und keinerlei steuerlichen Aufwand beim Betrieb.

Was bedeutet Umsatzsteuer von 0 % beim Kauf einer Solaranlage?

Was ist steuerfrei?

  • Lieferung und Installation der PV-Anlage

  • Batteriespeicher, Wechselrichter, Montagesystem

  • Entspricht einem Rabatt von 19 % auf den Bruttopreis

Voraussetzung:

  • Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden

  • Keine Leistungsgrenze bei der Umsatzsteuerbefreiung

Vorteil:

  • Kein bürokratischer Aufwand

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig

Was gilt für die Einkommensteuer bei Solaranlagen?

Wann steuerfrei?

  • Anlagen bis 30 kWp auf Ein- und Zweifamilienhäusern

  • Bei Mehrfamilienhäusern: 15 kWp pro Wohneinheit, max. 100 kWp gesamt

  • Gilt rückwirkend seit 2022

Was bedeutet das?

  • Einnahmen aus Einspeisung müssen nicht versteuert werden

  • Eigenverbrauch ist steuerfrei

  • Keine Gewinnermittlung nötig

  • Keine Einnahmenüberschussrechnung

  • Solaranlage muss in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden

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Welche Steuern fallen bei Solaranlagen in 2026 nicht an?

Was ist die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke?

Die neue DIN VDE V 0126-95 ist die weltweit erste Produktnorm speziell für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke). Sie regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen für den Anschluss von Balkonkraftwerken über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen und schafft damit endlich Rechtssicherheit für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen.

Was ist neu?

Schuko-Stecker ist offiziell legal:

  • Anschluss über haushaltsübliche Steckdose sicherheitstechnisch unbedenklich

  • Teure Wieland-Einspeisesteckdosen sind nicht mehr zwingend erforderlich

  • Voraussetzung: Wechselrichter mit NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz)

Leistungsgrenzen 2026:

  • Wechselrichter: max. 800 Watt Einspeiseleistung

  • Module: bis zu 960 Wp Modulleistung erlaubt

  • Überdimensionierung sinnvoll für bessere Ausnutzung bei bewölktem Himmel

Anmeldung vereinfacht:

  • Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR)

  • Separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt

Zähler:

  • Alte Ferraris-Zähler (rückwärtslaufend) werden übergangsweise geduldet

  • Messstellenbetreiber tauscht irgendwann gegen modernen Zähler

Neue Modelle vereinfachen Mieterstrom:

  • Virtuelle Summenzähler durch Smart-Meter-Rollout

  • Keine teuren Zählerschrank-Umbauten mehr nötig

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Alternative zum klassischen Mieterstrom

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