Dachfenster Förderung 2025 – Zuschüsse und Programme
Der Einbau und der Austausch von Dachfenstern wird gefördert, wenn die Maßnahmen energieeffizient sind. Bis zu 20 Prozent Zuschuss können Sie von der BAFA erhalten und die KfW gewährt zinsgünstige Kredite. Statt einer Förderung für Dachfenster können Sie die Sanierungskosten auch steuerlich absetzen.
Fördermöglichkeiten für Dachfenster im Überblick
Für den Austausch und Einbau neuer Dachfenster können Sie attraktive Förderungen erhalten. Förderfähig sind energieeffiziente Dachfenster. Mit der Verglasung, dem Rahmen und dem Glasrandverbund dürfen die Fenster einen U-Wert von maximal 1 W/m²K aufweisen.
Als Förderung gibt es einen bis zu 20 Prozent hohen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Für die Dachfenster-Förderung ist eine Energieberatung und die Einbindung einer Fachfirma verpflichtend. Regionale Fachfirmen können Sie am besten zu den Fördermöglichkeiten und dem Dachfenster-Austausch beraten.
BAFA Förderung für Dachfenster BEG EM
Möchten Sie nur einzelne Dachfenster austauschen oder neu einbauen, ohne das gesamte Haus zu sanieren? Dann ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ideal geeignet. Im Rahmen dieses Förderprogramms vergibt die BAFA einen Zuschuss für Dachfenster.
Was und wer wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau, Austausch und die Modernisierung von energieeffizienten Dachfenstern in mindestens fünf Jahre alten Bestandsgebäuden. Auch außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden und andere Arbeiten zur Dachfenster-Sanierung werden gefördert. Die BAFA gibt einen Überblick der förderfähigen Maßnahmen. Die Dachfenster-Förderung umfasst u. a. Folgendes:
Austausch, Neuverglasung und Überarbeitung der Rahmen
Einbau (auch erstmaliger Einbau) von neuen Dachfenstern oder Fenstertüren
Neuverglasung und Entsorgung der alten Verglasung
Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen
Maßnahmen zur Schalldämmung
Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich
Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster
Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden und anderem außenliegendem Sonnenschutz
Einbau neuer bzw. Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
Wie hoch ist die Förderung?
15 Prozent Basisförderung: Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten der Dachfenster. Pro Wohneinheit sind maximal 30.000 Euro förderfähig. Damit können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für die Modernisierung, den Austausch oder den Einbau von Dachfenstern erhalten.
5 Prozent Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent. Zudem erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Somit ist ein Zuschuss für Dachfenster von insgesamt 20 Prozent möglich, was bis zu 12.000 Euro entspricht.
50 Prozent auf Beratungshonorar: Die Nutzung einer Energieberatung ist für den Dachfenster-Zuschuss verpflichtend; für deren Honorarkosten erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“. Maximal 650 Euro werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ausgezahlt, maximal 850 Euro sind es bei Mehrfamilienhäusern.
Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss
Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Um die BEG-EM-Förderung für Dachfenster zu erhalten, muss das Wohngebäude mindestens fünf Jahre alt sein.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 300 Euro brutto betragen.
Sie müssen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die zur Auswahl stehenden Berater:innen entnehmen Sie der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena).
Die Dachfenster müssen für die Förderung technische Mindestanforderungen erfüllen: Senkrecht eingebaute Fenster, z. B. in Dachgauben, dürfen einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K aufweisen. Für Dachflächenfenster, also geneigt eingebaute Fenster, gilt ein U-Wert von maximal 1,0 W/m²K.
Eine Fachfirma muss die Maßnahmen umsetzen.
Um die passende Fachfirma aus Ihrer Region zu finden, lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. Fachfirmen arbeiten oft eng mit Energieberater:innen zusammen und können Ihnen bei der Antragstellung für die Förderung helfen.
KfW Förderungen für Dachfenster
Wenn Sie einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau oder Austausch von Dachfenstern möchten, gibt es zwei passende Förderprogramme von der KfW.
KfW-Ergänzungskredit 358
Haben Sie eine Zusage für den BAFA-Zuschuss, können Sie zusätzlich den KfW-Kredit Nr. 358 beantragen. Das Förderprogramm Nr. 358 heißt „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ und wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude von der KfW erteilt.
Was und wer wird gefördert?
Der Ergänzungskredit 358 ist für Eigentümer:innen gedacht, die eine Zusage für den BAFA-Zuschuss BEG EM erhalten haben.
Gefördert werden die im Rahmen des BEG EM genannten Einzelmaßnahmen, z. B.
der Einbau von neuen Dachfenstern
der Austausch von alten Dachfenstern
die Modernisierung von Dachfenstern, inkl. Verglasungen, Fensterrahmen oder Dichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Der KfW-Ergänzungskredit umfasst einen Betrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Summe können Sie sich auf einmal oder in Teilbeträgen auszahlen lassen.
Voraussetzungen für den Ergänzungskredit
Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Die Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit ist eine Zuschusszusage oder ein Zuwendungsbescheid für das Förderprogramm BEG EM.
Die Förderzusage darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen und muss auf Ihrem Namen ausgestellt sein.
Sie müssen Eigentümer:in des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sein und es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln.
Ihr Haushaltsjahreseinkommen darf nicht über 90.000 Euro liegen.
KfW-Förderkredit 261
Wenn Sie nicht nur Ihre Dachfenster erneuern, sondern das ganze Haus energetisch sanieren wollen, bietet sich die Förderung Nr. 261 der KfW an. Das Förderprogramm heißt „Wohngebäude – Kredit“ und wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude vergeben.
Was und wer wird gefördert?
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die dazu führen, dass Ihr mindestens fünf Jahre altes Haus die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht. Dazu zählt auch der Einbau, Austausch oder die Modernisierung von Dachfenstern.
Wenn Sie ein frisch saniertes Haus kaufen, werden die z. B. im Kaufvertrag ausgewiesenen Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei der Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser.
Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird, Sie also mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien heizen.
Zwischen 5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss, je nach Effizienzhaus-Stufe.
Zusätzlicher Kredit für die Baubegleitung: Bis zu 10.000 bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 40.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern.
Voraussetzungen für den Förderkredit
Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige der Immobilie liegt mindestens fünf Jahre zurück.
Sie müssen eine Energieberatung in Anspruch nehmen, deren Expert:in in der dena-Liste geführt wird.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens zu einer Energieeffizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie müssen die Sanierungskosten und -maßnahmen gesondert ausgewiesen sein.
Steuerliche Zuschüsse für den Einbau oder Austausch von Dachfenstern
Wenn Sie keine Förderung für Dachfenster genutzt haben, können Sie nachträglich den Einbau neuer oder den Austausch alter Dachfenster von der Steuer absetzen.
Was kann ich bei der Einkommenssteuer absetzen?
Sie können eine steuerliche Förderung von 20 Prozent für energetische Maßnahmen an Ihrem Haus oder an Ihrer Wohnung erhalten. Steuerlich gefördert werden z. B. die Erneuerung der Dachfenster oder die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes. Außerdem können Sie 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung steuerlich absetzen.
Verteilung über mehrere Jahre
20 Prozent der Kosten für die energetischen Maßnahmen lassen sich über drei Jahre verteilt steuerlich absetzen.
50 Prozent der Kosten für die Energieberatung lassen sich direkt absetzen.
Maximale steuerliche Förderung
Pro Wohnobjekt können Sie eine maximale steuerliche Förderung von bis zu 40.000 Euro erhalten.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen zehn Jahre oder älter sein.
Sie müssen selbst in dem Gebäude wohnen, es kann aber auch der Zweitwohnsitz oder das Ferienhaus sein.
Nur der selbst bewohnte Teil der Wohneinheit ist von den Steuervergünstigungen betroffen. Vermieten Sie z. B. eine Wohnung in Ihrem Haus, sinken die anrechenbaren Sanierungskosten um diesen Anteil.
Die Wohneinheit darf nicht vorübergehend vermietet werden, z. B. als Ferienwohnung.
Sie müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung für Dachfenster erfüllen.
Eine Energieberatung ist bei der steuerlichen Förderung keine Voraussetzung. Um die Steuervorteile für die Energieberatung nutzen zu können, müssen Sie jedoch jemanden aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena engagieren.
Die Sanierungskosten sind nur absetzbar, wenn eine Fachfirma die Arbeiten ausgeführt hat und die Rechnung vollständig beglichen wurde.
Kann ich verschiedene Förderungen für Dachfenster kombinieren?
Ja, die staatlichen Förderungen für Dachfenster lassen sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Es ist z. B. möglich, Einzelmaßnahmen mit Förderkrediten der KfW oder mit regionalen Förderungen zu kombinieren. Fragen Sie dazu am besten bei einer Fachfirma oder bei Energieberater:innen nach.
Nicht kombinierbar sind die Steuervergünstigungen mit einer Dachfenster-Förderung.
So beantragen Sie die Dachfenster-Förderung
BAFA-Zuschuss für Dachfenster beantragen
Den Antrag zur BEG-EM-Förderung für Dachfenster stellen Sie in folgenden Schritten:
Angebote einholen: Finden Sie eine Fachfirma für Ihr Dachfenster-Projekt, z. B. mit unserem kostenlosen Vermittlungsservice, und lassen Sie sich ein Angebot erstellen.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Klausel: Schließen Sie mit einer Fachfirma einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage ab. Die Klausel bedeutet, dass der Vertrag nur oder erst dann zustande kommt, wenn Sie eine Förderung erhalten.
TPB-ID erstellen lassen: Beauftragen Sie eine oder einen Energieberater:in aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena, um eine ID für die technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme zu erhalten. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
Förderantrag stellen: Registrieren Sie sich im BAFA-Portal und klicken Sie auf „Neuer Antrag“. Tragen Sie online Ihre Daten und eine gültige TPB-ID ein und laden Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung hoch.
Auf Zuwendungsbescheid warten: Nach ca. ein bis zwei Wochen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid von der BAFA und können mit der Erneuerung der Dachfenster loslegen. Der Prozess kann länger dauern, wenn z. B. nicht alle Unterlagen korrekt eingereicht sind.
Sie finden alle wichtigen Formulare und Merkblätter zum Downloaden auf der BAFA-Infoseite zur Antragstellung, um den Zuschuss für Dachfenster zu beantragen. Viele Fachfirmen bieten auch einen Förder-Service an und helfen auch bei der Baugenehmigung für Dachfenster.
Der Energieberater, die Energieberaterin oder Ihre Fachfirma kann den Förderantrag komplett für Sie übernehmen, wenn Sie dafür eine Vollmacht ausstellen.
KfW-Kredit für energetische Sanierung beantragen
Um einen KfW-Förderkredit für neue Dachfenster im Rahmen einer energetischen Sanierung zu beantragen, wenden Sie sich nicht an die KfW, sondern an Ihre Hausbank. Ihre Hausbank, oder ein anderer Finanzierungspartner Ihrer Wahl, übernimmt die Antragstellung für Sie.
Wie erhalte ich die steuerliche Förderung für Dachfenster?
Um die steuerliche Dachfenster-Förderung zu erhalten, geben Sie die entstandenen Sanierungskosten einfach in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen beim Finanzamt einreichen. Anders als bei der direkten Förderung durch die KfW oder das BAFA müssen Sie vorab keinen Antrag auf Förderung für die Dachfenster stellen.
Fazit – Jetzt Zuschüsse für Dachfenster sichern
Für den Einbau oder Austausch von Dachfenstern gibt es drei attraktive Fördermöglichkeiten. Die BAFA-Förderung (BEG EM) bietet einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Kosten für energetische Einzelmaßnahmen. Die KfW stellt im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro bereit. Wenn Sie keine Förderung für energetische Maßnahmen genutzt haben, können Sie im Nachhinein 20 Prozent der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. In allen Fällen ist die Voraussetzung für die Förderung, dass die Dachfenster energieeffizient sind.
Um die optimale Förderung für Ihr Dachfenster-Projekt zu erhalten und alle Anforderungen zu erfüllen, empfiehlt es sich, mit erfahrenen Fachfirmen zusammenzuarbeiten. Diese können Sie nicht nur bei der Auswahl energieeffizienter Dachfenster beraten, sondern Sie auch bei der Beantragung der Fördergelder unterstützen.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
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Wie hoch ist die staatliche Förderung für Dachfenster?
Die staatliche Förderung für Dachfenster beträgt grundsätzlich 15 Prozent und wird mit einem individuellen Sanierungsfahrplan auf insgesamt 20 Prozent erhöht. Der ausgezahlte Zuschuss beträgt maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Welche Zuschüsse gibt es für den Austausch von Dachfenstern?
Für Dachfenster gibt es den bis zu 20 Prozent hohen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er heißt „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).
Welche Dachfenster werden von der KfW gefördert?
Um die KfW-Förderung für Dachfenster zu erhalten, darf das gesamte Dachfenster inklusive Rahmen, Verglasung und Glasrandverbund einen U-Wert von höchstens 1,0 W/m²K haben.