Brauchen Sie für einen Pool eine Baugenehmigung?
In Deutschland sind Pools mit einem Beckeninhalt von bis zu 100 m³ meist genehmigungsfrei. Je nach Bundesland gelten jedoch niedrigere Grenzen: In Bayern liegt die Grenze bei 50 m³, in Baden-Württemberg bereits bei 10 m³. Wenn Ihr Pool genehmigungspflichtig ist, stellen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Informieren Sie sich jetzt über die geltenden Regelungen und klären Sie, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
Ab wann ist ein Pool in Garten genehmigungspflichtig?
Ein Pool im Garten ist in Deutschland meist ab einem Beckeninhalt von mehr als 100 m³ baugenehmigungspflichtig. Pools bis 100 m³ sind meist verfahrensfrei, wobei es je nach Bundesland abweichende Regelungen gibt. In Bayern beispielsweise liegt die Grenze bei 50 m³, in Baden-Württemberg sogar bei 10 m³.
Baugenehmigung für einen Pool im Garten nach Bundesländern
Welche Pools sind genehmigungsfrei?
In Deutschland sind die meisten privaten Gartenpools mit einem Beckeninhalt bis 100 m³ genehmigungsfrei. Das umfasst sowohl mobile Aufstellpools als auch viele fest eingelassene Einbaupools.
Entscheidend bei Ihrer Gartenplanung sind jedoch die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes sowie die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen und Bebauungspläne.
Hinweis: Auch wenn Ihr Pool genehmigungsfrei ist, empfiehlt sich vor Baubeginn eine Rücksprache beim örtlichen Bauamt, um spätere Probleme zu vermeiden. Fachfirmen unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihres Pools im Garten.
Wie groß darf mein Pool ohne Baugenehmigung sein?
Die Größe eines genehmigungsfreien Pools beträgt in den meisten Bundesländern bis zu 100 m³ Beckeninhalt. Das entspricht beispielsweise einem Pool von 10 × 5 × 2 Metern.
Allerdings gibt es regionale Ausnahmen: In Bayern liegt die sichere Grenze bei 50 m³, in Baden-Württemberg bei 10 m³ und in Hessen bei 50 m² Grundfläche mit maximal 1,80 m Tiefe.
Welche Pool-Typen sind in der Regel genehmigungsfrei?
Mobile Aufstellpools: Quick-Up-Pools, Frame-Pools und Stahlwandpools, die saisonal aufgestellt werden und deutlich unter 100 m³ liegen
Kleine Einbaupools: Fest eingelassene Becken bis 100 m³ wie z. B. Standard-Maße 4 × 8 × 1,5 m = 48 m³
Whirlpools und Hot Tubs: Meist bis 50 m³ Volumen ohne Genehmigung möglich
Planschbecken: Kleine Kinderbecken sind grundsätzlich unproblematisch
Welche Regelungen müssen Sie für eine Pool-Genehmigung beachten?
Standort: Pool muss im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegen; im Außenbereich ist meist eine Genehmigung erforderlich
Abstandsflächen: Mindestabstand zur Grundstücksgrenze (meist 2,5–3 m) muss eingehalten werden
Bebauungsplan: Örtliche Bauvorschriften können den Poolbau trotz Genehmigungsfreiheit einschränken
Überdachungen: Feste oder hohe Überdachungen können zusätzlich genehmigungspflichtig sein
Baumeldung: Einige Kommunen verlangen auch bei genehmigungsfreien Pools eine formlose Meldung beim Bauamt
Wie beantragen Sie eine Genehmigung für einen Pool?
Wenn Ihr Pool genehmigungspflichtig ist, stellen Sie einen formellen Bauantrag beim örtlichen Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Der Antragsprozess dauert 4 bis 8 Wochen und erfordert vollständige Planungsunterlagen.
Zuständige Behörde
Lokales Bauamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) Ihrer Gemeinde/Stadt oder des Landratsamts
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag eines Pools
Bauantragsformular (erhältlich beim Bauamt oder online zum Download)
Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Pool, Gebäuden und Grundstücksgrenzen (Maßstab meist 1:500)
Bauzeichnungen: Grundriss, Ansichten und Schnitte des Pools mit exakten Maßen, Tiefe und Abständen zur Grundstücksgrenze
Baubeschreibung: Detaillierte technische Beschreibung zu Konstruktion, Materialien, Filteranlage, Pumpe, Elektrik und eventuelle Überdachung
Sicherheitskonzept: Maßnahmen zur Kindersicherheit (Zaun, Abdeckung, Alarmsystem)
Statische Berechnungen (bei fest eingelassenen Massivpools, oft durch Bauingenieur erforderlich)
Ablauf der Antragstellung für einen Pool
Vorab-Klärung: Kontaktieren Sie das Bauamt telefonisch oder per E-Mail und klären Sie, ob wirklich ein Bauantrag nötig ist oder eine einfache Baumeldung ausreicht
Unterlagen erstellen: Lassen Sie professionelle Pläne durch einen Architekten, Bauingenieur oder erfahrene Poolbaufirma erstellen
Antrag einreichen: Vollständigen Bauantrag beim Bauamt einreichen (persönlich, postalisch oder online, je nach Gemeinde)
Prüfung abwarten: Das Bauamt prüft Bauordnung, Abstandsflächen, Bebauungsplan und eventuelle Umweltauflagen
Genehmigung erhalten: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Baugenehmigungsbescheid
Baubeginn: Erst nach Erhalt der Genehmigung dürfen Sie mit dem Bau beginnen – sonst drohen Baustopp und Bußgelder
Kosten und Dauer für den Bauantrag eines Pools
Bearbeitungsgebühren: Je nach Bundesland und Poolgröße zwischen 600 und 2.000 Euro
Bearbeitungszeit: Etwa 4–8 Wochen, in komplexen Fällen auch länger
Tipp: Beauftragen Sie eine Poolbaufirma oder eine Landschafts- und Gartenbaufirma. Diese übernehmen oft die komplette Antragstellung, kennen die lokalen Anforderungen und erstellen fachgerechte Pläne. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und beschleunigt die Genehmigung erheblich.
Was droht beim Poolbau ohne Genehmigung?
Wer einen genehmigungspflichtigen Pool ohne Baugenehmigung baut, riskiert einen sofortigen Baustopp, hohe Bußgelder und die Anordnung des kompletten Rückbaus auf eigene Kosten.
Diese Konsequenzen drohen beim Schwarzbau eines Pools
Sofortiger Baustopp: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten jederzeit stoppen und ein Nutzungsverbot aussprechen.
Rückbau-Anordnung: Bei Verstößen gegen Baurecht, Bebauungsplan oder Abstandsflächen kann der vollständige Abriss des Pools auf Ihre Kosten angeordnet werden (häufig 10.000 bis 30.000 Euro).
Empfindliche Bußgelder: Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes drohen Geldbußen von
500 bis 50.000 Euro.
Nachträgliche Genehmigung teurer: Falls überhaupt noch möglich, kostet die nachträgliche Legalisierung deutlich mehr als eine reguläre Genehmigung (oft doppelte bis dreifache Gebühren).
Kein Bestandsschutz: Auch nach Jahren erlangen illegale Pools keinen Bestandsschutz.
Versicherungsprobleme: Bei Schäden (Wasserschäden, Unfälle, Überschwemmung) können Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen Leistungen kürzen oder komplett verweigern.
Nachbarklagen: Betroffene Nachbarn können Unterlassung, Rückbau oder Schadensersatz gerichtlich durchsetzen, insbesondere bei Lärm, Einblick oder Grenzabstandsverletzungen.
Wertminderung der Immobilie: Ein illegaler Pool kann beim Verkauf zum Problem werden und den Immobilienwert erheblich mindern.
Wichtig: Auch wenn Ihr Pool theoretisch genehmigungsfrei ist, müssen Sie trotzdem alle baurechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan, Lärmschutz) einhalten. Fachfirmen kennen alle baurechtlichen Vorgaben und errichten Ihren Pool normgerecht.
Häufig gestellte Fragen
Wie tief darf ein privater Pool sein?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Maximaltiefe für private Pools. Entscheidend ist das Gesamtvolumen (meist bis 100 m³ genehmigungsfrei). Typische private Gartenpools haben eine Tiefe zwischen 1,20 und 1,50 Metern, da diese Tiefe in der Regel problemlos genehmigungsfrei bleibt. Tiefere Pools über 1,50 bis 2 Meter sind zwar erlaubt, können aber je nach Bundesland zusätzliche Sicherheitsauflagen wie Absperrungen und Kindersicherungen erfordern.
Sind Pools im Garten noch erlaubt?
Ja, Pools im eigenen Garten sind in Deutschland weiterhin vollständig erlaubt. Es gibt kein generelles Verbot. Je nach Größe und Region kann jedoch eine Baugenehmigung erforderlich sein. In einzelnen Regionen kann es bei extremer Trockenheit oder Wasserknappheit zu temporären Befüllungsverboten kommen. Der Besitz eines Pools bleibt davon bisher unberührt.
Müssen Sie beim Kauf eines Hauses mit Pool ohne Genehmigung den Pool zurückbauen?
Ja, als neuer Eigentümer haften Sie. Bauordnungsrechtliche Verfügungen richten sich immer gegen den aktuellen Grundstückseigentümer. Das Bauamt kann Sie somit jederzeit zum Rückbau verpflichten, auch wenn Sie den Pool nicht selbst gebaut haben. Selbst nach Jahrzehnten besteht für Schwarzbauten kein Bestandsschutz.