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Wintergartenbauer in Hamburg und Umgebung
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F&T ist spezialisiert auf Wintergärten, Terrassendächer, Windschutzelemente, Falt- und Schiebetüren, wobei die individuellen Wünsche der Kunden die Fertigung bestimmen. F&T hat Verkaufszentren mit Ausstellungen in Brodersdorf bei Rostock, Schwerin Itzehoe/Elmshorn und Hamburg. In Prislich bei Grabow befindet sich die Hauptfertigung und das Zentrallager für Mecklenburg. In Steinburg bei Hamburg sind eine zweite Fertigung und das Lager für Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie eine umfangreiche Ausstellung. Eine neue Fertigungshalle mit integriertem Lager und Büro wird in Ludwigslust in Produktion gegangen. Normen und Standards werden in der EU immer bindender und verpflichtender. Dem trägt F&T Rechnung und erarbeitet die entsprechende Zertifizierung der Produkte.
Der Aufbau soll Ende Oktober/Anfang November erfolgen. Lassen wir uns mal überraschen.
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Was sollten Sie beim Wintergarten in Hamburg wissen?
Ein Wintergarten in Hamburg erweitert Ihren Wohnraum, muss aber zu Baurecht, Klima und Bestandshaus passen. Wer früh die lokalen Besonderheiten beachtet, spart Zeit und vermeidet teure Planungsfehler – egal ob im Reihenhaus in Barmbek, im Altbau in Eimsbüttel oder im Einfamilienhaus in Volksdorf.
Standort und Bebauung: In dicht bebauten Quartieren wie Altona-Nord, St. Georg oder Ottensen bestimmen kleine Gärten und Hinterhöfe oft die mögliche Wintergartenform. In Randlagen wie Rahlstedt, Bergedorf oder den Vier- und Marschlanden stehen meist größere Flächen zur Verfügung, was die Planung erleichtert.
Genehmigung und Grenzabstände: In Hamburg sind Wintergärten in der Regel genehmigungspflichtig und müssen Grenzabstände zur Nachbargrenze einhalten. Details dazu finden Sie im Abschnitt „Regelungen und Baugenehmigung für Wintergärten in Hamburg“.
Energieanforderungen: Beheizte Wintergärten als Wohnraumerweiterung müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Verglasung, Rahmenmaterial und Dämmung sollten Sie deshalb immer von Anfang an mitdenken – besonders in windoffenen Lagen an Elbe und Alster.
Baurechtliche Entwicklung: Die angepasste Hamburgische Bauordnung (HBauO) zielt darauf, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Bauen im Bestand zu erleichtern. Für Ihren Wintergartenbau in den Bezirken Hamburg-Mitte, Nord, Wandsbek, Harburg & Co. kann das kürzere Bearbeitungszeiten bedeuten, wenn die Unterlagen vollständig und fachgerecht eingereicht werden.
Regelungen und Baugenehmigung für Wintergärten in Hamburg
Ob Wintergarten im Hinterhof von Eimsbüttel oder als Anbau im grünen Langenhorn: Ihr Projekt gilt als bauliche Anlage und unterliegt der Hamburgischen Bauordnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Genehmigungspflicht:
In Hamburg sind Wintergärten grundsätzlich genehmigungspflichtig – beheizte wie unbeheizte Varianten. Ausnahmen kommen vor allem bei kleinen, einfachen Kaltwintergärten in Betracht und hängen vom jeweiligen Bebauungsplan ab.Zuständigkeit:
Bezirksämter: Die Baugenehmigung beantragen Sie beim zuständigen Bezirksamt (z. B. Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf oder Harburg). Grundlage ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO 2025).Verfahrensarten:
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren / Baugenehmigungsverfahren: Je nach Umfang und Lage des Wintergartens kommt das vereinfachte Verfahren (§ 61 HBauO) oder das reguläre Baugenehmigungsverfahren (§ 62 HBauO) zum Einsatz. Ihr Planer oder das Bezirksamt kann dazu Auskunft geben.Grenzabstände:
Mindestabstand: Häufig ist ein Abstand von rund 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Das wirkt sich in dicht bebauten Reihenhausgebieten wie in Barmbek-Süd, Billstedt oder Lurup direkt auf Tiefe und Breite des Wintergartens aus.Energieanforderungen:
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Beheizte Wintergärten als Wohnraumerweiterung müssen die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen. Dazu zählen u. a. geeignete U‑Werte von Verglasung und Rahmen, eine ausreichende Dämmung sowie ggf. Anpassungen im Energieausweis des Gebäudes.Gebühren:
Kosten der Genehmigung: Die Stadt Hamburg berechnet die Gebühren nach den Herstellungskosten. Im vereinfachten Verfahren werden aktuell 13,70 € pro 1.000 € Herstellungskosten fällig, mindestens 64,70 € (Stand: hamburg.de, 2026). Je nach Vorhaben kann ein anderes Verfahren mit abweichenden Gebühren gelten.Risiken ohne Genehmigung:
Bußgelder und Rückbau: Bauen ohne erforderliche Genehmigung kann Bußgelder nach sich ziehen, einen behördlich angeordneten Rückbau des Wintergartens und Probleme mit dem Gebäude- oder Haftpflichtversicherungsschutz verursachen. Lassen Sie deshalb vorab immer klären, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
Ablauf: Von der Planung bis zur Montage Ihres Wintergartens in Hamburg
Damit Ihr Wintergarten in Quartieren wie Winterhude, Uhlenhorst oder Rissen reibungslos entsteht, hilft ein klarer Ablauf. Orientieren Sie sich an diesen Schritten:
Bedarf, Budget und Standort analysieren
Klären Sie, wie Sie den Wintergarten nutzen möchten (Kalt-, mittelwarm oder Warmwintergarten) und welches Budget realistisch ist. Prüfen Sie Sonneneinstrahlung, Windbelastung und Sichtschutz – etwa im geschützten Innenhof in St. Georg versus dem freistehenden Garten in Volksdorf.Fachberatung einholen
Kontaktieren Sie regionale Wintergarten-Fachbetriebe im Raum Hamburg und Umland. Erste Skizzen, Fotos Ihres Bestandsgebäudes und Angaben zum Stadtteil helfen, passende Lösungen zu entwickeln und grobe Kostenschätzungen zu erhalten.Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellen
Auf Basis Ihrer Wünsche entstehen Grundrisse, Ansichten und eine konstruktive Planung. Für Warmwintergärten gehören oft auch Wärmeschutznachweise dazu. Diese Unterlagen dienen zugleich als Grundlage für den Bauantrag beim zuständigen Bezirksamt.Fördermöglichkeiten prüfen
Prüfen Sie, ob Maßnahmen am Wintergarten oder Gebäude über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder KfW-Programme förderfähig sind. Oft ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht, und Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.Bauantrag beim Bezirksamt einreichen
Reichen Sie die vollständigen Unterlagen (Antragsformulare, Zeichnungen, Baubeschreibung, ggf. Statik und Wärmeschutznachweise) beim Bezirksamt ein. Je besser die Unterlagen aufbereitet sind, desto eher profitieren Sie von den in Hamburg angestrebten schnelleren Genehmigungsverfahren.Prüfung und Baugenehmigung abwarten
Das Bezirksamt prüft Ihr Vorhaben nach HBauO und Bebauungsplan. Gerade in sensiblen Lagen – etwa in Erhaltungsgebieten oder an der Wasserkante – kann die Prüfung etwas länger dauern. Planen Sie diesen Zeitraum bei Ihrem Projektablauf ein.Ausführungsplanung und Terminierung
Nach Genehmigung werden Details wie Profilfarben, Verglasung, Beschattung, Heizung und Lüftung festgelegt. Stimmen Sie mit dem Fachbetrieb Montagezeiträume ab – in Hamburg meist in den frostarmen Monaten – und koordinieren Sie ggf. weitere Gewerke (z. B. Elektrik, Bodenbeläge).Fundament- und Vorarbeiten
Auf schwierigen Böden, wie sie z. B. in den Marschgebieten im Osten Hamburgs vorkommen, kann eine besonders sorgfältige Fundamentplanung nötig sein. Danach folgen die eigentlichen Rohbauarbeiten für die Wintergartenbasis.Montage und Abnahme
Der Wintergarten wird montiert, verglast und abgedichtet. Anschließend erfolgen Funktionsprüfungen (z. B. Heizung, Beschattung, Lüftung). Lassen Sie sich Pläne, Statik und Genehmigungen für Ihre Unterlagen aushändigen und bewahren Sie diese gut auf.
Welche Kosten entstehen für einen Wintergarten in Hamburg?
Für einen Wintergarten in Hamburg unterscheiden sich die Kosten deutlich je nach Bauart, Ausstattung und Technik. In eng bebauten Quartieren wie Eimsbüttel oder Barmbek kann zudem eine aufwendigere Planung nötig sein, während bei größeren Grundstücken in Rahlstedt oder Bergedorf mehr Standardlösungen möglich sind. Die folgende Übersicht zeigt typische Preisbereiche, die Ihnen eine erste Orientierung geben.
Die große Spannbreite der Kosten für Wintergärten in Hamburg ergibt sich vor allem aus Größe, Materialwahl, Verglasung, Fundament und der gewünschten Heiz- und Beschattungstechnik. Auch der Aufwand für Planung und Genehmigung kann sich je nach Stadtteil und Grundstückssituation deutlich unterscheiden.
Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Wintergärten in Hamburg?
Direkte Zuschüsse nur für einen Wintergarten in Hamburg sind selten, energetische Maßnahmen am beheizten Wintergarten oder am Gebäude können aber förderfähig sein. Gerade bei einem Warmwintergarten in Wohnlagen wie Winterhude, Eppendorf oder Blankenese lohnt es sich, die Programme sorgfältig zu prüfen.
Für Förderungen ist in der Regel eine Planung durch Fachleute erforderlich. Häufig muss der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, und für bestimmte Programme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. In Hamburg unterstützen zudem die städtischen Energielotsen bei der Auswahl passender Förderprogramme – eine Beratung, die Sie frühzeitig einplanen sollten.
Saisonalität: Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wintergarten in Hamburg?
Die Nachfrage nach Wintergärten in Hamburg schwankt im Jahresverlauf – das wirkt sich auf Wartezeiten bei Fachbetrieben und die ideale Planungsphase aus.
Planung im Herbst und Winter:
Viele Eigentümer in Stadtteilen wie Wandsbek, Harburg oder Altona beginnen ihre Projekte im Frühjahr. Wenn Sie die Entwurfs- und Genehmigungsphase bereits im Herbst oder Winter angehen, haben Sie oft mehr Terminspielraum bei Planern und Handwerkern.Montage in den frostarmen Monaten:
Fundamentarbeiten und Montage sind bei frostfreiem, trockenem Wetter am angenehmsten. In Hamburg sind vor allem Frühjahr und früher Herbst geeignet. Längere Regenphasen oder Stürme – etwa in exponierten Lagen an Elbe und HafenCity – können kurzfristige Terminverschiebungen erfordern.Genehmigungs- und Förderfristen berücksichtigen:
Zwischen erster Idee, Baugenehmigung und Fertigstellung vergehen leicht mehrere Monate. Wenn Sie den Wintergarten zu einer bestimmten Jahreszeit nutzen möchten (z. B. zum nächsten Frühling), sollten Sie Antragstellung für Genehmigung und Förderungen entsprechend früh einplanen.
Worauf sollten Sie beim Wintergarten in Hamburg besonders achten?
Wer einen Wintergarten in Hamburg plant, sollte technische, rechtliche und wirtschaftliche Punkte gemeinsam betrachten. So treffen Sie fundierte Entscheidungen zu Ausführung und Budget – egal ob im Reihenhaus in Niendorf oder im Einfamilienhaus in Bergedorf.
Nutzungsart klären:
Überlegen Sie, ob ein Kalt-, mittelwarmer oder Warmwintergarten zu Ihrem Alltag passt. Warmwintergärten gelten als vollwertige Wohnraumerweiterung und verursachen höhere Bau- und Heizkosten, bieten dafür aber eine ganzjährige Nutzung.Genehmigung einplanen:
Klären Sie früh, welches Genehmigungsverfahren für Ihr Projekt im zuständigen Bezirksamt gilt und welche Unterlagen benötigt werden. Details zu Genehmigungspflicht, Grenzabständen und Risiken finden Sie im Abschnitt „Regelungen und Baugenehmigung für Wintergärten in Hamburg“.Grenzabstände berücksichtigen:
Planen Sie den üblichen Abstand von etwa 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze ein. Gerade auf kleineren Stadtgrundstücken in Barmbek, Eimsbüttel oder St. Pauli begrenzt dies die Tiefe des Wintergartens und beeinflusst die Gestaltung.Energie und Heizung mitdenken:
Für beheizte Wintergärten werden häufig etwa 200 bis 350 Watt Heizleistung pro Quadratmeter angesetzt. Übliche Systeme sind Infrarotheizungen, Fußbodenheizungen, Konvektoren, Kamine oder Wärmepumpen, die jeweils andere Investitions- und Betriebskosten verursachen. In windoffenen Lagen wie Blankenese oder Finkenwerder lohnt sich ein besonderer Blick auf Dämmung und Verglasung.Gebrauchte Wintergärten kritisch prüfen:
Gebrauchte Wintergärten können bis zu etwa 70 Prozent günstiger sein, bergen aber Risiken. Prüfen Sie Zustand, Vollständigkeit sowie Transport- und Montageaufwand genau – insbesondere, wenn der Wintergarten aus dem Umland nach Hamburg umgesetzt wird. Beachten Sie außerdem, dass auch ein gebrauchter Wintergarten in Hamburg in der Regel genehmigungspflichtig bleibt.
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