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Immobilienmakler in Felm - Jetzt kostenlos finden

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Immobilienmakler in Felm und Umgebung

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Homeday GmbH
10969 Berlin
4,27 / 5 (1426 Bewertungen)
Immobilienverkauf

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McMakler GmbH
10243 Berlin
4,27 / 5 (796 Bewertungen)
Immobilienverkauf

McMakler setzt als Immobilienmakler neue Standards in Deutschland – mit mehr als 350 Maklern an über 30 Standorten und einem Expertenteam von 250 Personen in der Berliner Zentrale. Mit der Kombination aus lokaler Expertise, langjähriger Makler-Erfahrung und einem digitalisierten Verkaufsprozess, machen wir Immobilientransaktionen einfacher, bequemer und transparenter. Dabei bieten wir umfassenden Service in allen Bereichen, von der Immobiliensuche und -finanzierung bis zur Energieberatung.

Relevante Bewertung

penetrant nervig

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Wohnen im Norden GmbH
24113 Molfsee
4,24 / 5 (58 Bewertungen)
Immobilienverkauf

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Werth Immobilien eGbR - Schleswig-Flensburg
25704 Meldorf
4,17 / 5 (3 Bewertungen)
Immobilienverkauf
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PlanetHome Group GmbH
85774 Unterföhring
3,8 / 5 (299 Bewertungen)
Immobilienverkauf
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Sehr freundliches Beratungsgespräch

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PlanetHome Group GmbH
85774 Unterföhring
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Immobilienverkauf
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Bewertung der Immobilie noch offen , sollte bis Freitag 19.06. Uns zur Verfügung gestellt werden

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Immobilienstandort Felm: Rahmenbedingungen für Verkäufer:innen

Für den Immobilienverkauf in Felm ist die Mischung aus ländlicher Lage und der Nähe zur Landeshauptstadt Kiel prägend. Wenn Sie Ihr Haus oder Grundstück veräußern möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf die örtlichen Strukturen und Zuständigkeiten.

  • Lage im Dänischen Wohld: Felm liegt etwa 10 km nord‐nordwestlich von Kiel im Amt Dänischer Wohld. Für viele Kaufinteressent:innen ist gerade die Kombination aus ruhiger Umgebung und guter Erreichbarkeit des Kieler Arbeitsmarkts ausschlaggebend.

  • Ortsteile und Siedlungsstruktur: Angebote finden sich in Ortsteilen wie Felm, Felmerholz, Krück, Kleinfelmerholz, Rathmannsdorf, Rögen, Stodthagen und Tonnenberg. Je nach Ortsteil variieren Umfeld, Bebauung und Zielgruppen – Aspekte, die Sie bei der Vermarktung gezielt hervorheben können.

  • Einfamilienhausfokus: In Felm dominieren typische Einfamilienhäuser, häufig mit großzügigen Grundstücken. Ein Beispiel ist ein Haus mit rund 270 m2 Wohnfläche auf einem über 2.800 m2 großen Grundstück – ein Hinweis darauf, dass große Flächen ein wichtiges Verkaufsargument sein können.

  • Marktdynamik im Kreis: Im Kreis Rendsburg‐Eckernförde ist die Zahl der Kaufverträge 2024 im Vergleich zu 2023 deutlich gestiegen, ebenso der Geldumsatz im Grundstücksmarkt. Felm profitiert als Teil dieses Kreises von einer insgesamt aktiven Nachfrage.

  • Verwaltungsrahmen: Für bau- und grundstücksbezogene Fragen ist das Amt Dänischer Wohld zuständig. Bauvoranfragen, Bauanträge und viele grundstücksrelevante Verfahren laufen dort und beeinflussen, welche Entwicklungsperspektiven Sie Interessent:innen in Felm vermitteln können.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Felm?

Beim Immobilienverkauf in Felm entscheiden nicht nur Größe und Ausstattung über den Erfolg, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen, Bodenrichtwerte und die Genehmigungslage. Wer diese Faktoren kennt, kann Preisfindung und Vermarktungsstrategie realistischer angehen.

  • Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet: Für Felm liegen zonale Bodenrichtwerte vor, die sich zwischen den Bereichen Felm, Felmerholz und Umland deutlich unterscheiden. Diese amtlichen Richtwerte des Gutachterausschusses sind eine wichtige Grundlage, wenn der Grundstücksanteil Ihres Objekts bewertet werden soll.

  • Bebauungspläne und Nutzungsmöglichkeiten: Rechtskräftige Bebauungspläne und ihre Änderungen regeln u. a. zulässige Nutzung, Bauweise und überbaubare Flächen. In Felm betrifft dies unter anderem Plangebiete wie den Bebauungsplan Nr. 14 „An de Wurth – westlich Felm“ und legt damit fest, welche An- und Umbauten für Käufer:innen möglich sind.

  • Energetischer Zustand: Der Energiekennwert Ihres Hauses und Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis beeinflussen, wie attraktiv die Immobilie vor dem Hintergrund steigender Energieanforderungen wahrgenommen wird. Ein sanierungsbedürftiger Zustand kann zusätzliche Verhandlungsspielräume eröffnen – oder notwendig machen.

  • Umfeld und Gutachten: Im Rahmen von Bebauungsplan‐Verfahren kommen in Felm zum Teil Lärmgutachten und andere Fachgutachten zum Einsatz. Liegt Ihr Grundstück in einem Bereich mit verkehrlicher Belastung oder besonderen Auflagen, kann dies die Erwartungen von Käufer:innen an Lärmschutz oder bauliche Maßnahmen prägen.

  • Marktsignale aus Inseraten: Angebotsportale vermitteln ein bestimmtes Inseratsniveau für Häuser in Felm, beruhen aber ausschließlich auf Angebotspreisen. Für einen belastbaren Angebotspreis sollten Sie diese Signale mit amtlichen Daten des Gutachterausschusses oder einem professionellen Wertgutachten abgleichen.

Ablauf und beteiligte Stellen beim Immobilienverkauf in Felm

Der Ablauf eines Immobilienverkaufs in Felm entspricht im Kern dem bundesweit üblichen Schema, wird aber durch lokale Stellen wie das Amtsgericht Eckernförde, das Amt Dänischer Wohld und den Gutachterausschuss des Kreises konkret ausgestaltet. Mit einer frühzeitigen Planung lassen sich Verzögerungen häufig vermeiden.

  1. Unterlagen zusammentragen: Sie beschaffen einen aktuellen Grundbuchauszug beim Amtsgericht Eckernförde (gebührenpflichtig, z. B. rund 10 Euro für einen unbeglaubigten und 20 Euro für einen beglaubigten Ausdruck), eine Flurkarte/Liegenschaftskarte, Auszüge aus Bebauungsplan und Baulastenverzeichnis sowie einen gültigen Energieausweis.

  2. Wertermittlung und Strategie: Auf Basis der Bodenrichtwerte und ggf. des Grundstücksmarktberichts des Gutachterausschusses Kreis Rendsburg‐Eckernförde entwickeln Sie eine realistische Preisvorstellung. Immobilienmakler:innen oder Sachverständige unterstützen bei der Einschätzung von Lage, Zustand und Entwicklungsmöglichkeiten.

  3. Exposé und Zielgruppe definieren: Sie erstellen ein Exposé, das Ortsteil, Grundstücksgröße, Nähe zu Kiel und rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. B‐Plan‐Vorgaben) transparent darstellt. So erkennen Interessent:innen frühzeitig, welche Nutzungsspielräume bestehen.

  4. Vermarktung und Besichtigungen: Während der Vermarktung müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Zudem beantworten Sie Fragen zu Erschließung, Kanalanschluss und etwaigen Bauvoranfragen beim Amt Dänischer Wohld.

  5. Vertragsentwurf und Notartermin: Ein Notar fertigt den Kaufvertragsentwurf an, in dem bekannte Baulasten, Dienstbarkeiten und etwaige öffentliche Lasten aufgeführt werden. Beim Notartermin in Schleswig‐Holstein wird der Vertrag beurkundet und die Kaufpreiszahlung rechtlich abgesichert.

  6. Grundbuchumschreibung und Übergabe: Nach Zahlung veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Eckernförde. Mit Eintragung der Käufer:innen im Grundbuch erfolgt in der Regel die Übergabe der Immobilie – üblicherweise mit Übergabeprotokoll und Zählerständen.

Recht und Steuern beim Immobilienverkauf in Felm

Für Eigentümer:innen in Felm sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere steuerliche Vorgaben, das Gebäudeenergiegesetz und die Zuständigkeiten der lokalen Behörden relevant. Wer diese Punkte vor dem Verkauf klärt, reduziert rechtliche und finanzielle Risiken.

  • Energieausweis-Pflichten: Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen Sie Kaufinteressent:innen spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Liegt ein Ausweis vor, sind bestimmte Kennwerte in kommerziellen Anzeigen zu nennen; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  • Spekulationsfrist und Steuerlast: Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen sind nach § 23 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ausnahmen gelten u. a. bei ausschließlicher Eigennutzung im relevanten Zeitraum sowie für Gewinne unterhalb der Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (ab Veranlagungszeitraum 2024).

  • Schuldenübernahme als Gegenleistung: Übernimmt der oder die Käufer:in im Rahmen des Vertrags Verbindlichkeiten (zum Beispiel bestehende Darlehen), zählen diese Beträge steuerlich zur Gegenleistung und können innerhalb der Zehn‐Jahres‐Frist einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen.

  • Notar- und Grundbuchrolle: Der Notar ist für die rechtswirksame Beurkundung des Kaufvertrags verantwortlich und koordiniert Auflassung und Auflassungsvormerkung. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Eckernförde nimmt die Eigentumsumschreibung vor, sodass der oder die Käufer:in rechtlich als neue Eigentümer:in eingetragen wird.

  • Dokumentations- und Nachweispflichten: Für eine nachvollziehbare steuerliche Abwicklung sollten Sie Anschaffungs‐ und Herstellungskosten, Modernisierungen, AfA‐Zeiten sowie übernommene oder abgelöste Verbindlichkeiten gut dokumentieren. Lückenhafte Unterlagen können zu Rückfragen oder Steuernachforderungen führen.

Gelten in Felm besondere Vorgaben für Nutzung und Bebauung?

Die lokale Bauleitplanung und öffentliche Lasten bestimmen in Felm maßgeblich, was Käufer:innen mit einem Haus oder Grundstück künftig tun dürfen. Diese Rahmenbedingungen sollten Sie beim Immobilienverkauf offen und nachvollziehbar darstellen.

  • Bebauungspläne und Flächennutzungsplanung: Für Felm werden rechtskräftige Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan über das Amt Dänischer Wohld bereitgestellt. Sie legen fest, welche Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen), Gebäudehöhen und Bauweisen auf bestimmten Flurstücken zulässig sind und beeinflussen damit Wert und Entwicklungschancen Ihrer Immobilie.

  • Konkrete Planbereiche: Für bestimmte Teilbereiche Felms existieren detaillierte Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 14 „An de Wurth – westlich Felm“ mit mehrfachen Änderungen. In den Planunterlagen sind u. a. Lärmgutachten und weitere Fachgutachten dokumentiert, die Anforderungen an Bau- und Nutzungsmöglichkeiten prägen können.

  • Aktive Planverfahren und Amtsblatt: Neue oder geänderte Bebauungspläne werden über Bekanntmachungen des Amtes veröffentlicht und beziehen sich in der Regel auf konkret benannte Flurstücke. Liegt Ihr Grundstück in einem laufenden Planverfahren, sollten Sie dies Kaufinteressent:innen transparent mitteilen.

  • Baulasten und sonstige Beschränkungen: Baulasten, Denkmalschutz oder andere öffentlich‐rechtliche Beschränkungen sind für Käufer:innen zentral. Auskünfte erhalten Sie über das Baulastenverzeichnis und die zuständigen Stellen im Amt Dänischer Wohld bzw. beim Kreis Rendsburg‐Eckernförde; diese Informationen sollten in Exposé und Kaufvertrag einfließen.

  • Bauaufsichtsbehörde für neue Vorhaben: Plant die Käuferseite größere Umbauten oder eine Nutzungsänderung, ist der Landrat des Kreises Rendsburg‐Eckernförde als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Eine frühzeitige Bauvoranfrage kann dort klären, ob die gewünschten Maßnahmen im Rahmen der geltenden Bebauungspläne zulässig sind.

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