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Was sollten Sie beim Wintergarten in Braunschweig beachten?

Ein Wintergarten in Braunschweig muss zu Bebauungsplan, Architektur und Bauordnung passen. Bevor Sie Angebote einholen, sollten Sie daher die gewünschte Nutzung, den Standort am Haus und rechtliche Vorgaben klären.

In Braunschweig gelten die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der lokalen Bebauungspläne. Ob Ihr Projekt genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei bzw. anzeigepflichtig gilt, lesen Sie im Abschnitt „Welche Genehmigungen brauchen Sie für einen Wintergarten in Braunschweig?“.

In innerstädtischen Quartieren wie dem Östlichen Ringgebiet oder dem Westlichen Ringgebiet sind Grundstücke oft dicht bebaut und Höfe klein. Dort spielen Grenzabstände, Verschattung und Nachbarrechte eine große Rolle, wenn der Wintergarten nah an der Grundstücksgrenze oder im Innenhof geplant wird. Nachbar:innen können Einsicht in Bauunterlagen erhalten, weshalb eine transparente Planung hilft, Konflikte zu vermeiden.

Bei Altbauten in Braunschweig sind zudem Statik, Anschluss an die bestehende Fassade und Wärmeschutz besonders wichtig. In neueren Baugebieten wie Teilen von Stöckheim‑Leiferde oder Kanzlerfeld begrenzen Bebauungspläne oft Form, Materialien und Lage von Anbauten, sodass der Wintergartenbau genau auf diese Vorgaben abgestimmt werden sollte.

Welche Genehmigungen brauchen Sie für einen Wintergarten in Braunschweig?

Die rechtlichen Anforderungen für Wintergärten in Braunschweig ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den städtischen Regelungen.

  • Beheizte Wohnwintergärten (Warmwintergärten): In der Regel baugenehmigungspflichtig, weil beheizte Wohnfläche geschaffen wird. Sie benötigen einen formellen Bauantrag bei der Stadt Braunschweig.

  • Unbeheizte Kaltwintergärten / gewächshausähnliche Anbauten: Nach NBauO können kleinere, unbeheizte Anbauten unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei oder nur anzeigepflichtig sein (z. B. bis zu einer bestimmten Grundfläche, etwa 30 m²). Abstandsflächen und Bebauungsplan müssen dennoch eingehalten werden.

  • Bauanzeige / Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO: Für einige Vorhaben reicht eine Bauanzeige bei der Stadt Braunschweig aus. Auch hier müssen alle öffentlich‑rechtlichen Vorschriften erfüllt sein; die Verantwortung liegt bei der Bauherrschaft.

Liegen Sie nahe an der Grundstücksgrenze oder in sensiblen Lagen (z. B. Denkmalschutz), sollten Sie frühzeitig die städtische Bauaufsicht oder einen Fachplanerin einbeziehen. Nachbar:innen können in Genehmigungsverfahren Einsicht in die Bauunterlagen nehmen.

Wie läuft die Planung und der Bau eines Wintergartens in Braunschweig ab?

Die Planung eines Wintergartens in Braunschweig lässt sich grob in folgende Schritte einteilen:

  1. Nutzung und Budget klären: Legen Sie fest, ob Kalt‑, Mittelwarm‑ oder Warmwintergarten, gewünschte Größe, Ausrichtung und Kostenrahmen. Prüfen Sie früh, ob der Wintergarten in ein energetisches Gesamtkonzept passt.

  2. Grundlagen prüfen: Sichtung von Bebauungsplan und Grundstückszuschnitt, grobes Aufmaß und erste Skizzen. Holen Sie bei Bedarf eine kostenlose Energieberatung der Stadt Braunschweig oder eine Fachplanung hinzu.

  3. Genehmigungsweg und Unterlagen: Klären Sie mit Architekt:in oder Fachbetrieb, ob Bauantrag, Bauanzeige oder verfahrensfreie Ausführung greift. Für genehmigungspflichtige Wintergärten werden u. a. Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnung und Wärmeschutznachweis benötigt.

  4. Bauantrag digital einreichen: Reichen Sie die Unterlagen über das städtische eBau‑/ITeBAU‑Portal ein (Anmeldung mit BundID). Warten Sie die Entscheidung der Bauaufsicht ab, bevor Sie Aufträge verbindlich vergeben.

  5. Ausführung und Abnahme: Beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe für Fundament, Konstruktion, Verglasung und Haustechnik. Stimmen Sie Terminpläne ab, dokumentieren Sie die Ausführung und führen Sie eine gemeinsame Abnahme mit den Unternehmen durch.

Was kostet ein Wintergarten in Braunschweig?

Für einen Wintergarten in Braunschweig können Sie sich an bundesweit üblichen Preisrahmen orientieren. Die Kosten hängen vor allem von Wintergartentyp, Größe, Material und Ausstattung wie Verglasung, Beschattung und Heizung ab.

Leistung

Preise/Kosten

Kaltwintergarten (unbeheizt)

ca. 10.000–25.000 Euro

Saisonaler Wintergarten

ca. 25.000–50.000 Euro

Warmwintergarten (ganzjährig nutzbar)

ca. 50.000–100.000 Euro

Konvektorheizung für Wintergarten

ab etwa 150 Euro

Fußbodenheizung im Wintergarten

ab etwa 20 Euro pro Quadratmeter

Infrarotheizung für Wintergarten

ab etwa 250 Euro

Wenn Sie einen Wintergarten in Braunschweig planen, sollten Sie Angebote immer detailliert nach Konstruktion, Verglasung, Fundament, Anschluss an das Haus sowie Heiz- und Beschattungssysteme aufgeschlüsselt anfordern.

Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Wintergärten in Braunschweig?

Für den reinen Wintergartenbau gibt es in Braunschweig keine speziellen Zuschüsse, einzelne Komponenten können jedoch förderfähig sein. Besonders bei einem beheizten Wintergarten lohnt der Blick auf Programme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

  • Kommunale Förderkulisse Braunschweig: Die Stadt fördert u. a. Photovoltaikanlagen (inklusive steckerfertiger PV), Batteriespeicher und regenerative Heizsysteme an Wohngebäuden im Stadtgebiet. In der Förderkulisse 2026 sind dafür pauschale Zuschüsse vorgesehen, die je nach Maßnahme typischerweise im Bereich von einigen hundert bis zu wenigen tausend Euro pro Anlage liegen (z. B. für steckerfertige PV‑Anlagen oder Luft‑Luft‑Wärmepumpen).

    • Voraussetzungen: Maßnahme am Wohngebäude in Braunschweig, Einhaltung technischer Mindestanforderungen laut Richtlinie, Antragstellung vor Auftragsvergabe.

  • Förderprogramm für regenerative Energien Braunschweig: Zentrales städtisches Programm für Photovoltaik, Speicher und moderne Heizsysteme, die Sie auch für die Beheizung eines Wohnwintergartens nutzen können.

    • Voraussetzungen: Förderung nur für bestimmte Anlagentypen (z. B. Wärmepumpen), fachgerechter Einbau durch einen Fachbetrieb, Einhaltung der in der Richtlinie genannten Fristen und Nachweise.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen: Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Austausch von Fenstern, Fenstertüren oder außenliegendem Sonnenschutz gefördert. Je nach Investitionsvolumen sind Zuschüsse im Bereich von mehreren tausend Euro möglich (z. B. rund 3.000–5.000 Euro bei einem größeren Fenstertausch).

    • Voraussetzungen: Antragstellung im BAFA‑Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten, Ausführung durch einen Fachbetrieb; häufig ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expert:in erforderlich.

  • Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Im Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ sind zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Neubauten und Effizienzhaus‑Sanierungen möglich. Für umfassende Projekte können Kredithöchstbeträge im fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich je Wohneinheit zur Verfügung stehen (z. B. bis zu 150.000 Euro bei ambitionierten Effizienzhausstandards).

    • Voraussetzungen: Beantragung vor Maßnahmenbeginn über Ihre Hausbank, Nachweis eines Effizienzhausniveaus durch eine Energieeffizienz-Expert:in; der Wintergarten muss Teil des geförderten energetischen Gesamtkonzepts des Wohngebäudes sein.

Worauf sollten Sie beim Wintergarten in Braunschweig besonders achten?

Ein gut geplanter Wintergarten in Braunschweig vereint Komfort, Energieeffizienz und rechtliche Sicherheit. Wenn Sie früh planen, lassen sich spätere Mehrkosten und Anpassungen vermeiden.

  • Nutzung festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie einen Kalt-, Mittelwarm- oder Warmwintergarten wünschen. Davon hängen Anforderungen an Verglasung, Dämmung und Heiztechnik ab.

  • Verglasung und Sonnenschutz: Wärmeschutzglas und Sicherheitsglas reduzieren Wärmeverluste und erhöhen die Sicherheit. Außenliegende Beschattung und passende Sonnenschutzsysteme schützen vor Überhitzung.

  • Heizung und Energiebedarf: Für beheizte Wintergärten werden oft Heizleistungen von etwa 200 bis 350 Watt pro Quadratmeter angesetzt. Wählen Sie das Heizsystem (zum Beispiel Konvektoren, Fußboden- oder Infrarotheizung) passend zur geplanten Nutzung und prüfen Sie die Kombination mit regenerativen Energien.

  • Belüftung und Feuchteschutz: Ausreichende Lüftungselemente und gegebenenfalls eine mechanische Lüftung verhindern Kondenswasser und Feuchteschäden an Konstruktion und Möbeln.

  • Genehmigung und Bauantrag: Prüfen Sie früh, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist und welche Unterlagen nötig sind. Einen kompakten Überblick dazu finden Sie im Abschnitt „Welche Genehmigungen brauchen Sie für einen Wintergarten in Braunschweig?“.

  • Angebotsqualität von Fachbetrieben für Wintergartenbau: Achten Sie auf detaillierte Leistungsbeschreibungen zu Tragwerk, Verglasung, Fundament, Anschluss an den Bestand, Beschattung und Heizung, damit Sie Angebote für Wintergärten in Braunschweig gut vergleichen können.

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