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Was prägt Angebot und Nachfrage in Lübeck aktuell?

Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf in Lübeck lohnt sich der Blick auf die unterschiedlichen Teilmärkte. Die Stadt wächst weiter, während der Neubau nur begrenzt nachzieht – das hält die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen hoch.

  • Nachfrageentwicklung: Seit Jahren steigt die Einwohnerzahl, während neue Wohnungen und Einfamilienhäuser nur schrittweise entstehen. Das führt zu Angebotsengpässen und stärkt die Verhandlungsposition bei gut positionierten Objekten.

  • Altstadt & UNESCO-Bereich: In der Lübecker Altstadt als Welterbestätte stehen viele Gebäude unter Denkmalschutz. Diese Lagen sprechen Käufer:innen an, die den historischen Charakter schätzen und bereit sind, aufwendigere Abstimmungen mit der Denkmalpflege in Kauf zu nehmen.

  • Lagenunterschiede: Küstennahe Bereiche wie Travemünde gehören zu den hochpreisigen Mikrolagen, während randstädtische Wohnquartiere ein anderes Käuferklientel anziehen. Für Sie bedeutet das: Lage und Stadtteilwahl prägen die Vermarktungsstrategie deutlich.

  • Transaktionen: Der Gutachterausschuss meldet für 2024 weniger Kaufverträge, aber einen gestiegenen Geldumsatz. Das deutet auf einen selektiveren, aber wertstabilen Handel hin – eine wichtige Information für die Planung Ihres Verkaufszeitpunkts.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Lübeck?

Neben der Lage bestimmen in Lübeck vor allem Objektqualität, Energiezustand und rechtliche Rahmenbedingungen, wie gut sich eine Immobilie verkaufen lässt. Wer diese Punkte früh prüft, beugt späteren Preisabschlägen vor.

  • Mikrolage: Die Nähe zur Altstadt, zu Travemünde, zu ÖPNV-Haltepunkten oder zu größeren Arbeitgebern wirkt sich direkt auf Nachfrage und Käuferkreis aus. Auch Straßenbild, Lärmbelastung und Parkmöglichkeiten spielen eine Rolle.

  • Baujahr und Energiezustand: Energetisch sanierungsbedürftige Häuser und Wohnungen werden laut regionalen Marktberichten mit spürbaren Abschlägen gehandelt. Ein realistischer Blick auf Heizung, Dämmung und Fenster ist für Ihre Preisfindung zentral.

  • Objektart und Grundriss: Einfamilienhäuser mit Garten, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen sprechen unterschiedliche Zielgruppen an. Familien achten stärker auf Nutzfläche und Zimmerzuschnitt, Kapitalanleger:innen auf Vermietbarkeit und Leerstandsrisiko.

  • Bewertung und Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte und Daten des Gutachterausschusses liefern wichtige Anhaltspunkte, dürfen aber nicht schematisch übertragen werden. Ohne fachkundige Einordnung drohen Fehleinschätzungen von Marktwert und erzielbarem Verkaufspreis.

Wie läuft ein Immobilienverkauf in Lübeck typischerweise ab?

Wenn Sie eine Immobilie in Lübeck verkaufen möchten, hilft ein klarer Ablauf vom Dokumentencheck bis zum Grundbucheintrag. So behalten Sie Zeitplan und Zuständigkeiten im Blick.

  1. Aktuellen Grundbuchauszug beim Amtsgericht Lübeck beantragen und bestehende Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Wegerechte prüfen.

  2. Bauunterlagen über das Bauaktenarchiv der Hansestadt Lübeck anfordern; die Einsicht ist nur mit Eigentumsnachweis möglich und kann mehrere Wochen dauern.

  3. Energieausweis erstellen lassen oder Gültigkeit prüfen; die GEG-Pflichten zur Angabe zentraler Kennwerte in Anzeigen und zur Vorlage bei Besichtigungen beachten.

  4. Klären, ob das Objekt in der Denkmalliste oder im UNESCO-Bereich liegt, und Hinweise der Denkmalpflege zu bestehenden Genehmigungen und Auflagen einholen.

  5. Marktgerechten Angebotspreis und Vermarktungsstrategie festlegen; bei Bedarf unterstützen regionale Immobilienmakler:innen, die Sie z. B. über neutrale Vermittlungsplattformen wie Aroundhome finden.

  6. Exposé erstellen, Inserate mit vollständigen Pflichtangaben schalten und Besichtigungen organisieren, inklusive Unterlagenübergabe an ernsthafte Interessent:innen.

  7. Nach Bonitätsprüfung des Käufers Notar in Lübeck beauftragen; der Notar entwirft den Kaufvertrag, verliest ihn und reicht ihn anschließend beim Grundbuchamt ein.

  8. Nach Fälligkeit Kaufpreiszahlung und Löschung alter Grundschulden koordinieren, Schlüsselübergabe dokumentieren und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abwarten.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Lübeck kennen?

Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen entscheiden mit darüber, wie viel vom Verkaufserlös tatsächlich bei Ihnen ankommt. Eine saubere Vorbereitung vermeidet Verzögerungen beim Haus- oder Wohnungsverkauf.

  • Grunderwerbsteuer: In Schleswig-Holstein beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 Prozent des Kaufpreises und wird in der Regel von der Käuferseite getragen. Der Notar meldet den Vorgang an das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlässt.

  • Spekulationsfrist: Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen. Eine zentrale Ausnahme besteht, wenn Sie das Objekt im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.

  • Energieausweis und GEG-Pflichten: Verkäufer:innen müssen bei vorhandenen Energieausweisen bestimmte Kennwerte bereits in Anzeigen nennen und den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Der Ausweis gilt maximal zehn Jahre, Verstöße gegen die Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

  • Notar und Grundbuchamt Lübeck: Jeder Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar prüft die Unterlagen, koordiniert Löschungen von Belastungen und reicht die Eintragungsanträge beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Lübeck ein; dort fallen gesetzlich geregelte Gebühren an.

  • Denkmalschutzfolgen: Bei eingetragenen Baudenkmalen gelten besondere Regelungen nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein. Die damit verbundenen Erhaltungs- und Genehmigungspflichten gehen beim Verkauf auf die Käuferseite über und sollten vertraglich transparent dargestellt werden.

Gelten besondere Vorgaben oder Satzungen in Lübeck?

Neben Bundes- und Landesrecht spielen in Lübeck lokale Vorgaben eine wichtige Rolle – insbesondere, wenn Ihre Immobilie im historischen Zentrum oder in Schutzbereichen liegt. Diese Rahmenbedingungen sollten Sie vor dem Immobilienverkauf kennen und offen kommunizieren.

  • UNESCO-Altstadt und Managementplan: Die Lübecker Altstadt ist Welterbestätte mit definierten Zonen und Pufferbereichen. Dort gelten strenge Erhaltungsziele und Gestaltungsanforderungen, die Modernisierungen, Solaranlagen oder Fassadenänderungen nur eingeschränkt zulassen.

  • Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein: Die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck ist öffentlich einsehbar, Eintragungen werden den Eigentümer:innen mitgeteilt und bleiben auch nach Eigentümerwechsel bestehen. Änderungen, Instandsetzungen und Abbrüche denkmalgeschützter Gebäude sind in der Regel genehmigungspflichtig und können archäologische Meldepflichten auslösen.

  • Denkmalpflege Lübeck als Anlaufstelle: Die städtische Abteilung Archäologie und Denkmalpflege ist für Genehmigungen und fachliche Stellungnahmen zuständig. Sie bietet Beratung zu Fördermöglichkeiten und steuerlichen Erleichterungen, was für Kaufinteressent:innen und Verkäufer:innen denkmalgeschützter Objekte gleichermaßen relevant ist.

  • Bauordnungsrecht und Bauaufsicht: Für bauliche Änderungen gelten die Landesbauordnung Schleswig-Holstein und die Bauvorlagenverordnung. Die Untere Bauaufsichtsbehörde in Lübeck entscheidet über Bauanträge und Bauvoranfragen – ein wichtiger Punkt, wenn Käufer:innen geplante Umbauten zur Bedingung des Kaufs machen.

  • Entwässerung und Anschlussfragen: Bei Änderungen an der Grundstücksentwässerung ist ein Entwässerungsantrag bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck erforderlich. Für Ihre Verkaufsunterlagen ist es hilfreich, genehmigte Entwässerungspläne und Nachweise zu bereits erfolgten Anschlüssen bereitzuhalten.

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