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Zum ersten Mal hatten wir das Gefühl, "objektiv" beraten worden zu sein. Alle unsere Anliegen wurden besprochen und nach der besten Lösung gesucht. Super!
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Absage 21.04.2026, da kein Handwerksbetrieb vor Ort.
BSH – Bestes Solarhandwerk für eine nachhaltige Energiezukunft Seit 20 Jahren steht BSH für handwerkliche Exzellenz im Bereich erneuerbarer Energien. Mit mehr als 20.000 installierten Photovoltaikanlagen hat das Unternehmen zahlreiche Haushalte und Unternehmen auf dem Weg zur eigenen, nachhaltigen Energieversorgung begleitet. Der Fokus von BSH liegt darauf, die Vision eines perfekten Zuhauses mit modernster Energiegewinnung zu vereinen. Individuell abgestimmte Photovoltaiksysteme sorgen für maximale Effizienz, Autarkie und größtmöglicher Wirtschaftlichkeit. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieunabhängigkeit immer wichtiger werden, setzt BSH auf Lösungen, die sowohl ökologisch als auch finanziell attraktiv sind. Maßgeschneiderte Solarsysteme ermöglichen eine optimale Nutzung der Sonnenenergie, reduzieren Energiekosten und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Aktuell besteht das Team aus 500 Photovoltaik-Experten, die mit Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft für eine professionelle Umsetzung sorgen – von der Beratung über die Planung bis zur Installation. "Qualität ist weder Zufall noch ein leeres Versprechen. Sie ist das Ergebnis einer klaren Vision, getragen von einem engagierten Team mit handwerklicher Kompetenz, Fachwissen und Leidenschaft – dafür steht BSH." – Rainer Bötsch Nähere Informationen zu den Angeboten der Firma BSH GmbH & Co.KG finden Sie im Internet unter: www.bsh-energie.de oder unter der 09761 7790-000.
Habe zwar mündliche Angebote beim vor Ort Termin erhalten, aber noch nichts schriftliches dazu bekommen. Sonst war bisher alles im grünen Bereich, was heißt, dass es gut war die Beratung. Zum Preis-Leistungsverhältnis kann ich dazu noch keine Aussage treffen. Weitere Beratungen werden noch folgen. Danke im Voraus für eure super geleistete Vermittlungen. Macht weiter so.
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Solarplanung in Viersen: Rahmenbedingungen, die Sie kennen sollten
Viersen setzt beim Klimaschutz unter anderem auf mehr Photovoltaikdächer im Stadtgebiet. Mit der städtischen Bürgersolarberatung und der Broschüre „Lass die Sonne rein mit Photovoltaik“ erhalten Sie konkrete Hilfen, um Ihr Dach technisch sinnvoll und rechtssicher zu nutzen.
Für Ihr Einfamilienhaus gilt die Bauordnung Nordrhein‐Westfalen (BauO NRW). Sie regelt, wann bauliche Änderungen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen und in welchen Fällen kleinere Maßnahmen ohne förmlichen Bauantrag möglich sind. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt Viersen (Fachbereich 63). Eine frühzeitige Bauberatung – zum Beispiel über die Ansprechpartner:innen der Bauaufsicht – klärt, ob Ihre geplante PV‐Anlage als verfahrensfreies Vorhaben gilt oder ein reguläres Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nötig, bevor Sie Module montieren lassen. Freiflächen‐PV im Außenbereich – wie beim Solarpark „Schwegers Feld“ – erfordert in Viersen in der Regel einen eigenen Bebauungsplan und ist für typische Einfamilienhausprojekte eher die Ausnahme.
Für klassische Dachanlagen auf Wohnhäusern können Sie grob kalkulieren: Pro Kilowattpeak (kWp) benötigen Sie etwa 9 bis 20 Quadratmeter Dachfläche. Bei guter Ausrichtung sind Jahreserträge von ungefähr 800 bis 1.000 Kilowattstunden pro kWp realistisch; genaue Werte hängen von Dachneigung, Verschattung und der Auslegung der Anlage ab.
Investitionsrahmen und typische Kostenbeispiele in Viersen
Um die Größenordnung Ihrer Investition abzuschätzen, lassen sich bundesweite Durchschnittswerte mit konkreten Spannen aus Viersen kombinieren. Bundesweit liegen schlüsselfertige Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern aktuell meist zwischen etwa 950 und 1.400 Euro pro kWp, inklusive Montage (Richtwert 2025/2026).
Regionale Anbieter im Stadtgebiet Viersen nennen für komplette Dach‐PV‐Anlagen (inklusive Modulen, Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung, Netzanschluss und Inbetriebnahme) in der Regel folgende Brutto‐Gesamtpreise:
*Richtwerte, Stand: 2026
In diesen Beträgen sind ein Batteriespeicher, eine mögliche Dachsanierung, ein besonders aufwendiges Gerüst oder Anpassungen am Zählerschrank in der Regel nicht enthalten. Solche Zusatzarbeiten können die Gesamtsumme deutlich erhöhen; prüfen Sie bei jedem Angebot genau, ob diese Positionen bereits eingerechnet sind.
Falls für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, kommen Verwaltungsgebühren hinzu. Die Stadt Viersen berechnet diese üblicherweise als Prozentsatz der Rohbausumme; häufig liegt dieser nach Angaben der Verwaltung im Bereich von rund 0,6 bis 1,3 Prozent.
Ein Beispiel: Für ein Einfamilienhaus in Viersen mit geplanter 8‐kWp‐Anlage können Sie laut Tabelle mit etwa 11.500 bis 14.000 Euro Bruttokosten für die PV‐Technik rechnen. Ein zusätzlicher Batteriespeicher kann je nach Kapazität die Investitionssumme spürbar erhöhen – hier lohnt sich ein genauer Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Zuschüsse und Finanzierung: So nutzen Sie Angebote im Kreis Viersen
Für Hauseigentümer:innen in der Stadt Viersen sind vor allem die Klimaschutzprogramme des Kreises und bundesweite Förderinstrumente interessant. Die Stadt selbst vergibt derzeit keine eigenen Investitionszuschüsse für Solaranlagen, verweist aber ausdrücklich auf die Kreisförderung und bietet mit der Bürgersolarberatung eine kostenlose Erstberatung.
Direkter Zuschuss vom Kreis Viersen für Ihr Dach
Über die Förderrichtlinie „Dach‐PV“ im Förderprogramm Klimaschutz unterstützt der Kreis Viersen die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden. Pro voller Kilowattpeak erhalten Sie 200 Euro, maximal 1.000 Euro pro Anlage (Stand: 2024). Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Anlagen bis 30 kWp und ab einer Mindestgröße von 2 kWp, die erst nach Eingang der schriftlichen Förderzusage beauftragt werden. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen. Die Förderung darf höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, und Ihre Anlage muss mindestens fünf Jahre in Betrieb bleiben. Der Kreis weist darauf hin, dass für 2025 kein weiterer Förderaufruf vorgesehen ist – prüfen Sie daher vorab, ob aktuell ein Antragsfenster geöffnet ist.Bundeszuschuss für eine ganzheitliche Energieberatung
Planen Sie neben der PV‐Anlage weitere Maßnahmen an Gebäudehülle oder Heizung, kann eine geförderte Energieberatung sinnvoll sein. Im Programm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ übernimmt das BAFA 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein‐ und Zweifamilienhäuser. Die Berater:innen erstellen ein Gesamtkonzept, in das Ihre künftige PV‐Anlage passend eingebunden wird, und zeigen auf, wie sich Photovoltaik mit Dämmung oder Heizungserneuerung in Viersen sinnvoll kombinieren lässt.Günstige Kredite statt hohem Eigenkapitaleinsatz
Mit dem KfW‐Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ können Sie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bundesweit zinsgünstig finanzieren – häufig bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Den Antrag stellen Sie immer vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner; dieser reicht den Kreditwunsch an die KfW weiter.
In vielen Fällen lassen sich diese Bausteine kombinieren, etwa Zuschuss des Kreises Viersen plus KfW‐Darlehen und eine geförderte BAFA‐Beratung. Wichtig ist, die jeweiligen Bedingungen zur Kombinierbarkeit einzuhalten und zu beachten, dass kommunale Zuschüsse maximal die Hälfte der förderfähigen Kosten abdecken dürfen.
Bauordnung, Denkmalschutz & Co.: Was in Viersen rechtlich zu beachten ist
Wer eine Solaranlage in Viersen errichten möchte, bewegt sich im Zusammenspiel von Bauordnung, gegebenenfalls Denkmalschutz und energierechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Bauordnung NRW und Rolle der Bauaufsicht
Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung Nordrhein‐Westfalen. Sie legt fest, bei welchen baulichen Änderungen ein formelles Genehmigungsverfahren erforderlich ist und wann kleinere Maßnahmen ohne vollständigen Bauantrag umgesetzt werden können. Für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet Viersen ist die städtische Bauaufsicht (Fachbereich 63) zuständig. Im Rahmen der Bauberatung wird geprüft, in welches Verfahren Ihre geplante PV‐Anlage fällt. Auch wenn Ihr Projekt als verfahrensfrei eingestuft wird, bleiben die übrigen baurechtlichen Anforderungen – zum Beispiel Vorgaben aus dem Bebauungsplan – verbindlich.Bauantrag, Unterlagen und Fristen
Ergibt die Abstimmung mit der Bauaufsicht, dass Ihre Dach‐PV genehmigungspflichtig ist, müssen prüffähige Bauvorlagen eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel ein aktueller Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie bei Bedarf fachliche Nachweise, etwa zur Statik. Die Gebühren werden als Prozentsatz der Rohbausumme erhoben und liegen häufig zwischen rund 0,6 und 1,3 Prozent. Wird innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung nicht mit der Umsetzung begonnen, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.Denkmalschutz und besondere Gestaltungsanforderungen
Steht Ihr Wohnhaus unter Denkmalschutz, benötigen Sie vor der Montage eine separate denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Aber auch in Bereichen mit besonderen Gestaltungsvorgaben (etwa durch eine Gestaltungssatzung) kann die Stadt Anforderungen an Modulposition, Erscheinungsbild oder sichtbare Leitungsführung stellen. Es ist sinnvoll, diese Punkte frühzeitig zu klären, bevor Angebote endgültig ausgearbeitet werden.Technische Sicherheit, Netzanschluss und Registrierung
PV‐Module und Montagesysteme müssen die bauaufsichtlichen Anforderungen an Standsicherheit und Brandverhalten erfüllen; insbesondere bei fest in das Dach integrierten Systemen können zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise erforderlich sein. Vor der Inbetriebnahme wird die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, der Zählerwechsel organisiert und die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister eingetragen. Diese Registrierung ist bundesweit verpflichtend und wird in der Praxis häufig vom ausführenden Fachbetrieb übernommen.
In sieben Schritten zur eigenen PV‐Anlage in Viersen
Mit einer klaren Reihenfolge sparen Sie Zeit und vermeiden Doppelarbeit bei Ämtern, Förderstellen und Handwerksbetrieben. So kann der Weg zur Solaranlage in Viersen aussehen:
Bewertung von Dach und Strombedarf
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Welche Dachflächen sind nutzbar (Ausrichtung, Neigung, Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume)? Für jedes geplante Kilowattpeak Leistung sollten etwa 9 bis 20 Quadratmeter Dachfläche zur Verfügung stehen. Halten Sie zudem Ihre aktuelle Stromrechnung bereit – sie hilft Fachbetrieben, die Anlagengröße passend zu Ihrem Verbrauch zu dimensionieren.Information einholen und Bauberatung nutzen
Nutzen Sie die Bürgersolarberatung der Stadt Viersen und vereinbaren Sie bei konkreten Bauplänen einen Termin mit der städtischen Bauberatung. Nehmen Sie Lageplan, Fotos des Hauses und vorhandene Bauunterlagen mit. Dort erfahren Sie, ob Ihre Anlage ein Genehmigungsverfahren benötigt, ob Denkmalschutz berührt ist und welche Unterlagen ein möglicher Bauantrag enthalten sollte.Angebote und Vor‐Ort‐Termine mit Fachbetrieben
Holen Sie mehrere Angebote regionaler Solarteur:innen ein und bestehen Sie auf einem Vor‐Ort‐Termin. Vor Ort werden Dachgeometrie, Verschattung, Leitungswege und der Zustand des Zählerschranks geprüft. Bitten Sie um Varianten mit und ohne Batteriespeicher sowie um eine grobe Ertragsschätzung in Kilowattstunden pro Jahr.Statik und Dachzustand klären
Vor allem bei älteren oder bereits mehrfach überdeckten Dächern sollte eine Fachperson die Tragfähigkeit bewerten. Steht ohnehin eine Dachsanierung an, kann es sinnvoll sein, diese mit der PV‐Montage zu kombinieren. Klären Sie mit Solarteur:in und gegebenenfalls Statiker:in, ob ein schriftlicher statischer Nachweis für die Bauaufsicht erforderlich ist.Förderung und Finanzierung festzurren
Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen der Dach‐PV‐Förderung des Kreises Viersen erfüllt, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Auftragserteilung. Gleiches gilt für einen möglichen KfW‐Kredit 270. Wenn Sie eine geförderte Energieberatung nach dem BAFA‐Programm EBW einbinden möchten, sollte diese abgeschlossen sein, bevor Sie endgültig über Anlagengröße und weitere Sanierungsschritte entscheiden.Auftrag vergeben und Formalitäten verteilen
Sind Genehmigungsfragen, Förderzusage und Finanzierung geklärt, können Sie den ausgewählten Fachbetrieb beauftragen. Halten Sie schriftlich fest, wer sich um eine eventuell notwendige Baugenehmigung, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, den Zählertausch und die Registrierung im Marktstammdatenregister kümmert.Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation
Nach der Installation nimmt der Fachbetrieb die Anlage in Betrieb und erstellt die notwendigen Protokolle. Lassen Sie sich Belegungspläne, technische Datenblätter, das Inbetriebnahmeprotokoll sowie Kopien der Meldungen an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister aushändigen. Diese Unterlagen sollten Sie sorgfältig aufbewahren – sie dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Förderstellen und sind auch für spätere Service‐ oder Erweiterungsarbeiten hilfreich.
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