Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel am neuen Heizungsgesetz
Weil das neue Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin den Einbau von Öl- und Gasheizungen zulässt, könnte es laut einem Bundestags-Gutachten gegen das Grundgesetz verstoßen.
Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die Prüfer:innen warnen davor, dass durch die neuen Regeln die Lasten der CO₂-Reduktion unverhältnismäßig stark in die Zukunft verschoben werden könnten. Dies steht im Konflikt mit dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals entschied das Gericht, dass der Staat rechtzeitig gegen die Erderwärmung vorgehen muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig einzuschränken.
Reiches Pläne in der Kritik
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz, schreibt vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz will diese Regel kippen. Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin erlaubt bleiben. Auch das bisherige Verbot, Heizkessel ab 2045 mit fossilen Brennstoffen zu betreiben, soll entfallen.
Stattdessen setzt die Regierung auf eine „Biotreppe“. Fossilen Heizungen sollen schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beigemischt werden: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent. Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten bezweifelt jedoch, dass das ausreicht, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen und bis 2045 klimaneutral zu werden.
Drohende Klagen und Gegenwind
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner fordert weitreichende Änderungen von der Koalition, um eine „Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht“ zu verhindern. Gleichzeitig prüfen die Linke und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits juristische Schritte gegen das Gesetz. Der Gegenwind kommt jedoch nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen der Union. Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion, hatte den Entwurf schon im Vorfeld als „dringend verbesserungsbedürftig“ bezeichnet.
Koalition verteidigt ihre Pläne
Trotz der Warnungen halten CDU und SPD an ihrem Kurs fest. Wirtschaftsministerin Reiche will „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit ersetzen. Das Ministerium betont aber, dass Wärmepumpen weiterhin die Leittechnologie bleiben und der Einbau auch in Zukunft staatlich gefördert wird. Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank betonte, das alte Heizungsgesetz habe in der Bevölkerung nicht die nötige Akzeptanz gefunden, weshalb eine Reform nötig sei.