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Heizungsgesetz: Verbände warnen vor massiven Folgen für den Mietmarkt

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Die Reform des Heizungsgesetzes könnte laut Verbänden zu einem Rückgang von Mietwohnungen und steigenden Mietkosten führen. Das Bauministerium weist die Kritik zurück.

Balkon mit Pflanzen und Sonnenschirm an einem modernen Mehrfamilienhaus

Der Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stößt auf scharfe Kritik von Verbänden. Nach Einschätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund könnte das reformierte Heizungsgesetz dazu führen, dass bis zu 3 Millionen Mietwohnungen vom Markt verschwinden. Betroffen seien insbesondere Gebäude mit Gasetagenheizungen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte gegenüber BILD, dass in vielen dieser Wohnungen der Einbau einer Wärmepumpe technisch nicht möglich sei. Vermieter:innen müssten deshalb häufig auf neue Gasheizungen setzen. Diese sollen ab 2029 schrittweise mit steigenden Anteilen von Biogas oder Bioöl betrieben werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Vermieter:innen künftig jedoch an den laufenden Heizkosten beteiligt werden, wenn sie sich in bestehenden Wohngebäuden für den Einbau einer neuen fossilen Heizung entscheiden. Warnecke sieht darin ein kaum kalkulierbares finanzielles Risiko. Aus diesem Grund könne man vielen Eigentümer:innen künftig nicht mehr empfehlen, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.

Weitere Verschärfung des Wohnungsmarktes befürchtet

Ein zentraler Streitpunkt innerhalb der Regierungskoalition war der Schutz von Mieter:innen vor steigenden Nebenkosten durch fossile Heizsysteme. Doch auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußert Bedenken. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier warnt davor, dass Eigentümer:innen ihre Immobilien aufgrund des steigenden Kostendrucks eher verkaufen als vermieten könnten. Das würde das Angebot an Mietwohnungen weiter reduzieren und gleichzeitig den Druck auf die Mietpreise erhöhen.

Das Bundesbauministerium hält die Befürchtungen der Verbände jedoch für unbegründet. Ein Sprecher von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, die Kritik sei nicht nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf schaffe aus Sicht des Ministeriums die notwendige Flexibilität bei der Wahl des Heizsystems. Zudem seien im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetz möglich. Geplant ist eine Verabschiedung im Bundestag noch vor der Sommerpause. Die letzte Sitzungswoche findet vom 6. bis zum 10. Juli statt.

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