Neues Heizungsgesetz: Bundestag debattiert über Gesetzesentwurf
Der Bundestag hat das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz erstmals beraten. Nach hitzigen Diskussionen folgt jetzt die nächste Verhandlungsrunde.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 zum ersten Mal über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Es ist als Nachfolger des als Heizungsgesetz bekannten Gebäudeenergiegesetzes geplant. Kern der Reform ist die Streichung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien, wodurch der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt bleibt. Einen Tag nach der Debatte befasste sich auch der Bundesrat mit dem Entwurf. Die Länder blockierten die Pläne in ihrer ersten Stellungnahme zwar nicht, übten jedoch deutliche Kritik. Sie bezweifeln vor allem, ob ab 2029 ausreichend bezahlbare grüne Brennstoffe zur Verfügung stehen werden, um die gesetzlich geplante „Bio-Treppe“ zu erfüllen. Nach den ersten Debatten wird der Gesetzentwurf nun in den Fachausschüssen weiterverhandelt und soll voraussichtlich am 1. November 2026 in Kraft treten.
Hitzige Debatte im Parlament
Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigte in der ersten Aussprache den Gesetzesentwurf. Sie erklärte, die neuen Regelungen sollen für mehr Klarheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit sorgen. Trotz dieser neuen Wahlfreiheit machte Reiche zugleich deutlich, dass die Wärmepumpe in den allermeisten Gebäuden die Hauptlösung bleiben werde, da sie wirtschaftlich am vernünftigsten sei. Deshalb halte die Regierung auch weiterhin an der finanziellen Förderung für den Einbau von Wärmepumpen fest.
Die Opposition übte dagegen scharfe Kritik an den Plänen. Die Grünen warnten davor, dass Deutschland sich durch die weiterhin erlaubten Gasheizungen wieder stark von fossilen Energielieferungen aus dem Ausland abhängig mache. Die AfD lehnte den Entwurf ebenfalls ab und bemängelte vor allem die drohenden hohen Kosten für die vorgeschriebenen grünen Brennstoffe. Fachausschüsse warnten vor einem Rückschlag für die Wärmewende. Trotzdem hat der Bundesrat den Entwurf am 12. Juni ohne größere Änderungen passieren lassen. Ein festes Enddatum für alle Gas- und Ölheizungen lehnten die Bundesländer mehrheitlich ab.
Wie es weitergeht und was das für Eigentümer:innen bedeutet
In den kommenden Wochen beraten die zuständigen Ausschüsse weiter über den genauen Gesetzestext. Branchenvertreter:innen fordern Nachbesserungen bei Infrastrukturplanung, Kostenverteilung und Umsetzbarkeit der Pläne. Umwelt- und Nachhaltigkeitsverbände sehen die Klimaschutzziele in Gefahr. Am 22. Juni 2026 ist eine öffentliche Anhörung geplant, bei der Expert:innen und Verbände ihre Bedenken äußern können. Wenn diese Detailarbeit abgeschlossen ist, stimmt der Bundestag endgültig ab.
Falls der Gesetzentwurf in der aktuellen Form in Kraft tritt, kommen einige Änderungen auf Hauseigentümer:innen zu. Die strenge 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch fällt dann weg. Der Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen bleibt grundsätzlich erlaubt, allerdings wird künftig ein stetig steigender Anteil an beigemischten grünen Brennstoffen Pflicht. Weil diese Bio-Brennstoffe sehr teuer und nicht ausreichend verfügbar sind, rät die Bundesregierung jedoch weiterhin zur Wärmepumpe und unterstützt deren Einbau auch in Zukunft mit Fördergeldern.