Steuern sparen mit dem Eigenheim: So holen Sie das Maximum aus der Steuererklärung raus
Der Stichtag für die Steuererklärung rückt näher – und mit ihm die Chance, bei den Kosten rund ums Eigenheim Geld zurückzuholen. Ob Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder energetische Sanierungen: Wir zeigen Ihnen, welche Ausgaben Sie als Hausbesitzer:in steuerlich geltend machen und Ihre Steuerlast effektiv senken können.
Handwerkerleistungen: Kleine Arbeiten, große Wirkung
Private Hauseigentümer:innen können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen rund ums Haus von der Steuer abziehen – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das umfasst typische Arbeiten wie
den Austausch oder die Wartung der Heizungsanlage sowie
Renovierungen in Küche und Bad.
Bei notwendigen Instandhaltungen sparen Sie damit leicht bares Geld. Wichtig: Die Arbeiten müssen bei Ihnen zuhause oder auf Ihrem Grundstück ausgeführt werden. Wird ein Teil der Arbeit – etwa bei einer Fensterreparatur – in der Werkstatt erledigt, ist nur der Anteil absetzbar, der bei Ihnen vor Ort erbracht wurde.
Neben den reinen Arbeitskosten erkennt das Finanzamt auch Fahrt- und Maschinenkosten an – vorausgesetzt, diese sind auf der Rechnung separat ausgewiesen. Nicht absetzbar sind hingegen Materialkosten. Außerdem muss die Rechnung auf Ihren Namen ausgestellt sein und die Zahlung als Überweisung erfolgen – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe, die sich rechnet
Auch private Unterstützung im Haushalt kann sich steuerlich lohnen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent der Kosten geltend machen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dazu zählen Tätigkeiten, die Sie selbst auch erledigen könnten, aber gegen Bezahlung an eine Firma oder selbstständige Personen vergeben. Das sind zum Beispiel:
Reinigung der Wohnung oder des Treppenhauses
Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Laub entfernen
Winterdienst auf Gehwegen und Zufahrten
Energetische Sanierung: Der große Steuerbonus für Klimaschutz
Wer eine selbstgenutzte Immobilie energetisch saniert, kann nach § 35c EStG 20 Prozent der Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen – insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Objekt. Die Verteilung der Steuerermäßigung gestaltet sich dabei folgendermaßen:
Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im darauf folgenden Jahr jeweils 7 Prozent der Kosten, maximal 14.000 Euro pro Jahr
Im dritten Jahr 6 Prozent der Kosten, maximal 12.000 Euro
Voraussetzung ist, dass das Haus bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt ist, die Arbeiten nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und spätestens zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sind. Außerdem muss ein Fachunternehmen die Sanierung durchführen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Zu den begünstigten Maßnahmen gehören unter anderem:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
Austausch von Fenstern und Außentüren durch energieeffiziente Varianten
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, etwa durch moderne Brennwerttechnik oder Wärmepumpen
Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Installation von Photovoltaik-Anlagen
Wurden außerdem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Energieberater:innen mit der Planung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt, können die Kosten dafür zu 50 Prozent geltend gemacht werden.
Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die energetische Sanierung Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des BAFA genutzt werden.
Sonderfälle: Steuerliche Extras, die Sie kennen sollten
Solaranlage: Einnahmen aus Solaranlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei. Damit entfällt sowohl die Pflicht zur steuerlichen Erfassung als auch die Möglichkeit, die Anlage abzuschreiben. Eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist nur bei der Neuinstallation einer Solaranlage möglich – nicht bei bestehenden Altanlagen. Wartungs- und Reparaturkosten können bei Bestandsanlagen aber weiterhin als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Barrierefreier Umbau: Kosten für barrierefreie Umbaumaßnahmen können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit oder ein Pflegegrad vorliegt.
Arbeitszimmer im Eigenheim: Ein häusliches Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Die Steuerermäßigung beträgt maximal 1.260 Euro pro Jahr, bei ausschließlich beruflicher Nutzung auch unbegrenzt.
Denkmalgeschütztes Eigentum: Sanierungskosten für denkmalgeschützte Gebäude können zu 90 Prozent über zehn Jahre abgeschrieben werden. Voraussetzung ist die Eigennutzung und eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Die Steuerermäßigung kann nicht mit anderen Förderungen für dieselben Maßnahmen kombiniert werden.
Fazit: Wer genau hinschaut, spart bares Geld
Eigenheimbesitzer:innen haben verschiedene Möglichkeiten, mit steuerlichen Vergünstigungen Geld zu sparen. Entscheidend ist, die jeweiligen Voraussetzungen genau zu kennen, um die Steuerlast effektiv zu reduzieren. Rechnungen und Nachweise sollten Sie sorgfältig aufbewahren und dokumentieren. Da sich steuerliche Regelungen regelmäßig ändern, empfiehlt es sich, vor der Steuererklärung aktuelle Informationen einzuholen und im Zweifel ein Steuerbüro aufzusuchen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine steuerlichen Vorteile verschenken.