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Kommt das neue Heizungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht?

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Die Deutsche Umwelthilfe will gegen das neue Heizungsgesetz vorgehen. Sie hält das Gesetz für nicht ausreichend, um die Klimaneutralität 2045 zu erreichen.

Monteur arbeitet an einer Gastherme

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Nach Angaben von Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz soll die Beschwerde im September eingereicht werden.

Die DUH sieht durch die neuen Heizungsregeln die deutschen Klimaziele infrage gestellt. Die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudesektor könne mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht erreicht werden.

Kritik an weiter möglichen Öl- und Gasheizungen

Ein zentraler Kritikpunkt der DUH ist, dass auch künftig neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Anders als beim früheren Heizungsgesetz der Ampelregierung entfällt die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Das neue Gesetz erlaubt neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizsystemen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen. Voraussetzung ist, dass diese ab 2029 schrittweise einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Quote von zunächst einem Prozent gelten und anschließend schrittweise steigen. Die Umwelthilfe kritisiert jedoch, dass unklar sei, ob ausreichend Biogas zur Verfügung stehen wird und wie hoch die Kosten dafür ausfallen könnten. Außerdem sei die Regelung zur „Biotreppe“ nur bis 2040 festgelegt.

Sorge um steigende Kosten und Klimaziele

Nach Ansicht der DUH könnten vor allem Mieter:innen durch die neuen Regelungen einem höheren Kostenrisiko ausgesetzt sein, da sie keinen Einfluss darauf haben, welche Heiztechnik im Gebäude eingebaut wird. 

Die geplante Verfassungsbeschwerde soll sich unter anderem auf Artikel 20a des Grundgesetzes stützen. Dieser verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu schützen. Da der Gebäudesektor einen wichtigen Anteil an den Treibhausgasemissionen habe, gefährde ein Verfehlen der Klimaziele in diesem Bereich nach Ansicht der Umwelthilfe die gesamte Zielerreichung.

Entscheidung in ein bis anderthalb Jahren möglich

Bevor das Bundesverfassungsgericht über die inhaltlichen Fragen entscheidet, muss es die Beschwerde zunächst zur Entscheidung annehmen. Metz geht davon aus, dass es dazu kommen wird. Dann könnte es nach optimistischer Einschätzung innerhalb von einem bis eineinhalb Jahren zu einer Entscheidung kommen.

Bei einem Erfolg der Umwelthilfe könnte das Gericht das Gesetz oder einzelne Regelungen für verfassungswidrig erklären. Die Bundesregierung müsste die Vorgaben dann entsprechend anpassen.

Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Damals stellte das Gericht fest, dass notwendige Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen nicht zulasten jüngerer Generationen aufgeschoben werden dürfen. Die Bundesregierung musste daraufhin das Klimaschutzgesetz nachbessern.

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