Heizungsgesetz vor dem Aus? Karlsruhe könnte Reform stoppen
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen, aber rechtlich stark umstritten. Jurist:innen und Politiker:innen zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit.
Das Bundeskabinett hat nach monatelangen Verhandlungen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit sollen zentrale Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt, neu geregelt werden. Laut den bisherigen Regelungen müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerdem war vorgesehen, dass das Heizen mit fossilen Brennstoffen ab 2045 vollständig verboten werden soll.
Mit der Reform sollen diese Vorgaben nun weitgehend zurückgenommen werden. Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, begrüßte die Entscheidung und sprach davon, dass ein erzwungener Heizungsaustausch oder Verbote künftig entfallen würden. Ziel sei es, Klimaschutz „wieder alltagstauglich“ zu gestalten.
„Bio-Treppe“ statt Heizungsverbot
Statt klarer Verbote setzt das neue Gesetz auf eine Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe. Generell sollen Gas- und Ölheizungen nach den Plänen der Bundesregierung auch über das Jahr 2045 hinaus betrieben werden dürfen. Wer weiterhin fossile Energien nutzt, soll jedoch schrittweise mehr grüne Bestandteile wie Biomethan einsetzen. Ab 2029 soll der Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, bis 2040 soll er sich stufenweise auf 60 Prozent erhöhen.
Doch nach Einschätzung von Fachleuten reicht dieses Modell nicht aus, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Auch wird darauf hingewiesen, dass selbst derartige Mengen an klimafreundlichen Brennstoffen derzeit kaum verfügbar sind und mit hohen Kosten verbunden sein dürften.
Verfassungsrechtliche Zweifel an Reformvorschlägen
Jurist:innen und Teile der Politik sehen bei der Reform jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Abschwächung bestehender Klimaschutzvorgaben im Gebäudesektor mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, das die Regierung zum Klimaschutz und zur Herstellung der Klimaneutralität verpflichtet. Grundlage dafür war Artikel 20a des Grundgesetzes, wonach der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen schützen muss. Daraus wird von vielen Jurist:innen abgeleitet, dass bereits erreichte Klimaschutzstandards nicht ohne gleichwertigen Ersatz abgesenkt werden dürften. Genau das sehen Kritiker:innen bei der geplanten Reform als problematisch an.
Einige Expert:innen halten eine Abschwächung für möglich, wenn die Emissionsminderung in anderen Bereichen vollständig ausgeglichen wird. Ob das im aktuellen Gesetz gelingt, wird allerdings stark bezweifelt.
Kritik auch aus den eigenen Reihen
Aus der Opposition kommt scharfe Kritik an den Plänen. Michael Kellner, Energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, spricht von einem inhaltlich schwachen und verfassungsrechtlich zweifelhaften Entwurf: „Zu Recht wird gegen dieses Gesetz geklagt werden, sollte dieser Entwurf so bleiben.“
Auch innerhalb der Koalition wächst die Kritik am neuen Gesetz. Vor allem aus Teilen der Union wird bereits mit Klagen gerechnet. Kritiker:innen bezweifeln, dass die Reform einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Vereinzelt wird der Entwurf sogar als eindeutig verfassungswidrig eingestuft.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) fordert vom Bundestag eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren. Dabei seien auch die Vorschläge von Fachverbänden einzubeziehen. Nach aktuellen Plänen soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause Mitte Juli verabschiedet werden.