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Neue E-Auto-Förderung startet: Antrag jetzt digital möglich

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Die staatliche E-Auto-Förderung kann jetzt online beantragt werden. Maximal gibt es 6.000 Euro Kaufprämie pro Fahrzeug.

Silbernes Elektroauto am Straßenrand mit eingestecktem Ladestecker

Ab sofort kann die neue staatliche Förderung für Elektroautos über das Online-Portal foerderzentrale.gov.de beantragt werden. Anträge sind für Neufahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland möglich, rückwirkend mit Zulassungsdatum ab dem 1. Januar 2026. 

Nach der Zulassung des Fahrzeugs haben Antragsteller:innen 12 Monate Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Dafür muss ein Bund-ID-Konto erstellt und mit dem Personalausweis eingerichtet werden. Voraussetzung ist die freigeschaltete Online-Funktion. Zum Auslesen der auf dem Ausweis gespeicherten Daten wird außerdem die sogenannte AusweisApp2 benötigt. Alternativ funktioniert die Einrichtung des Kontos auch mit einem Elster-Steuerzertifikat. Außerdem sollten die letzten zwei Steuerbescheide, der Kauf- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bereitgehalten werden.

Der Antrag kann entweder selbst gestellt oder über das Autohaus eingereicht werden. Unterstützung gibt es zudem per E-Mail unter elektromobilitaet@bafa.bund.de oder telefonisch unter 06196/9081009.

Einkommensgrenzen und Berechnung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro. Dieser Grenzwert steigt pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, maximal also auf 90.000 Euro. Das Einkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide berechnet, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen.

Bei gemeinsam lebenden Partner:innen im gleichen Haushalt wird das Einkommen zusammengerechnet. Selbstständige können die Förderung nur erhalten, wenn das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird und nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

Förderhöhe abhängig von Einkommen, Familie und Fahrzeugtyp

Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender beträgt sie 1.500 Euro. Zusätzlich gibt es Zuschläge:

  • 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro)

  • 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro

  • weitere 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro

Damit ergibt sich für Haushalte mit niedrigerem Einkommen und zwei Kindern eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro für ein reines Elektroauto beziehungsweise bis zu 4.500 Euro für Hybridfahrzeuge oder Modelle mit Range-Extender.

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