Zum Hauptinhalt
Erfolgreiche Projekte, echte Geschichten

So haben Kundinnen und Kunden ihre Projekte erfolgreich mit Aroundhome umgesetzt.

Erfahrungsberichte entdecken
Sie sind Handwerker oder Makler und auf Kundensuche?
Jetzt Partner werden
Auf der Suche nach der passenden Fachfirma für Ihr Hausprojekt?
Jetzt Fachfirmen finden
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause." Aroundhome Logo

Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss

Lesezeit: 2 min Lina Strauss

Das neue KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ bezuschusst den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu neuem Wohnraum.

Gewerbeimmobilie mit mehreren Büroeinheiten

Seit Juli 2026 können Hauseigentümer:innen und Investor:innen von einer neuen staatlichen Förderung profitieren. Über das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss Nr. 266) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst der Bund den Umbau ungenutzter, beheizter Nichtwohngebäude. Das Ziel besteht darin, leerstehende Immobilien wie ehemalige Büros oder Praxisräume wiederzubeleben und so neuen Wohnraum zu schaffen.

Höhe der neuen Förderung

Das neue KfW-Programm bietet einen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

  • Zuschusshöhe: Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 100.000 Euro). Das ergibt einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit.

  • Höchstgrenze: Werden mehrere Wohnungen geschaffen, ist die Förderung auf maximal 300.000 Euro pro Investor:in gedeckelt.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Energetischer Standard: Das Gebäude muss im Zuge des Umbaus energetisch saniert werden und mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) oder „Effizienz­haus Denkmal Erneuerbare-Energien“ (EH Denkmal EE) erreichen.

  • Nutzungsdauer: Die neuen Einheiten müssen nach Abschluss der Arbeiten für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

  • Energieberatung: Es ist erforderlich, einen oder eine zugelassene Expert:in für Energieeffizienz in das Projekt einzubinden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Der Zuschuss deckt vielfältige Kosten ab, die direkt mit dem Umbau zur Wohnnutzung zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem:

  • Notwendige Instandsetzungen und Grundrissänderungen

  • Innenausbau (z. B. Wände, Fußböden)

  • Einbau von nicht-energetischer Gebäudetechnik (z. B. Elektroinstallation, Wasser und Abwasser)

  • Umgestaltung der Außenanlagen (z. B. Entsiegelung von Flächen, Bau von Balkonen, Treppen und Parkplätzen)

Neue Perspektive für alte Gewerbeflächen

Das neue Förderprogramm soll ungenutzte Potenziale aktivieren. „Mit unserem neuen Förderprogramm 'Gewerbe zu Wohnen' geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohnimmobilien eine zweite Chance“, erklärt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen.“

Wer den Zuschuss nutzen möchte, muss den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW einreichen. Da der Umbau und die Umnutzung in der Regel eine Baugenehmigung erfordern, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt.

Fachwerkhaus mit Baugerüst
Sie wollen energetisch sanieren?
Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie!