- 500.000+ Aufträge
pro Jahr erfolgreich an Fachfirmen vermittelt
- 17 Jahre
Markterfahrung in verschiedensten Branchen
- 40+ Services
und Dienstleistungen rund ums Eigenheim
Immobilienmakler in Gera und Umgebung
Die Firma Poltsch-Immobilien wurde 1997 von dem Inhaber Jan Poltsch in Gera gegründet und steht für Immobilienkompetenz und Erfahrung. Fundierte Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes werden zu einem umfangreichen Dienstleistungsportfolio im Bereich Verkauf und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zusammengefasst. Attraktive Immobilien im Raum Gera, Altenburg, Zeitz, Jena und Leipzig setzen einen Schwerpunkt im Angebot des Unternehmens. Poltsch-Immobilien ist Bankenpartner der HypoVereinsbank, Commerzbank und der Deutschen Bank.
Bisher ist alles bestens und ein Auftrag an die Fa. Poltsch ist bereits ergangen.
Super Beratung 👍
• Gewerbevideo https://vimeo.com/209367222
So funktioniert Aroundhome
- Kostenlos & unverbindlich
- Persönliche Beratung
- Regionale Fachfirmen
Das sagen Aroundhome-Kundinnen und -Kunden
Wie ist der Immobilienmarkt in Gera für Eigentümer:innen aufgestellt?
Für einen geplanten Immobilienverkauf in Gera spielen die sehr unterschiedlichen Lagen und der hohe Anteil denkmalgeschützter Gebäude eine zentrale Rolle. Gerade bei Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern sollten Sie Markt- und Rahmenbedingungen frühzeitig einordnen.
Stadtbild und Objektarten: Gera vereint gewachsene Altbauquartiere mit zahlreichen Kulturdenkmalen und klassische Wohngebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Für Sie bedeutet das: Zwischen innerstädtischen Bestandsbauten und ruhigeren Wohnlagen unterscheiden sich Käuferzielgruppen und Nutzungskonzepte deutlich.
Denkmalbestand: Die Stadt führt eine eigene Denkmalliste, parallel stellt das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eine landesweite Denkmalliste bereit. Wenn Ihr Haus historisch wirkt, sollten Sie vor dem Immobilienverkauf prüfen, ob es als Denkmal geführt wird, da dies Modernisierung, Vermarktung und Käuferkreis beeinflusst.
Bodenrichtwerte: Für Gera liegen Bodenrichtwerte mit Stichtag 1. Januar 2024 vor; Wohnbauflächen sind in über 170 Zonen mit Werten von etwa 5 bis 168 Euro pro Quadratmeter erfasst, der Median liegt bei rund 68 Euro. Die große Spannbreite zeigt, wie stark sich Lagen im Stadtgebiet unterscheiden und warum eine zonenscharfe Einordnung für die Preisfindung wichtig ist.
Gera im regionalen Vergleich: Der Gutachterausschuss weist durchschnittliche Preise in der Stadt Gera aus, die über denen der umliegenden Landkreise liegen. Das deutet auf eine vergleichsweise stärkere Nachfrage im Stadtgebiet hin, während Objekte in randlichen oder strukturell schwächeren Lagen tendenziell längere Vermarktungszeiten haben können.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Gera?
Neben der allgemeinen Marktlage entscheidet eine Reihe objektspezifischer Merkmale darüber, wie gut sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Gera verkaufen lässt. Gerade bei Bestandsgebäuden gewinnen rechtliche und energetische Aspekte zunehmend an Bedeutung für den Preis.
Mikrolage: Erreichbarkeit von ÖPNV, Schulen, Nahversorgung und größeren Arbeitgebern im Stadtgebiet wirken sich auf Käuferinteresse und Zahl der Besichtigungsanfragen aus. Innerstädtische Altbauten sprechen andere Zielgruppen an als ruhig gelegene Einfamilienhäuser in Wohngebieten.
Bauzustand und Energieeffizienz: Der technische Zustand, der Sanierungsstand von Dach, Fassade und Haustechnik sowie der Kennwert im Energieausweis beeinflussen die Positionierung. Energetisch modernisierte Häuser lassen sich meist besser vermarkten, insbesondere bei gestiegenen Energiekosten.
Denkmal- und Planungsstatus: Für denkmalgeschützte Immobilien in Gera sind Umbauten genehmigungspflichtig, was sowohl Chancen (architektonischer Charakter) als auch Einschränkungen für Käufer:innen mit sich bringt. Auch eine Lage in Sanierungsgebieten oder besondere Festsetzungen aus Bebauungsplänen können Ausbaureserven und Nutzungsideen begrenzen oder ermöglichen.
Bodenrichtwerte und Vergleichskäufe: Die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte und ausgewerteten Kaufverträge dienen als Orientierung, ersetzen aber keine objektspezifische Bewertung. Wer Zustand, Lage und Vergleichsverkäufe sorgfältig abgleicht, vermeidet eine Über- oder Unterforderung beim Angebotspreis.
Vermarktung und Maklerwahl: Regionale Immobilienmakler:innen mit Erfahrung im Geraer Markt, insbesondere mit Altbauten oder denkmalgeschützten Objekten, können Reichweite und Vermarktungsdauer deutlich beeinflussen. Vermittlungsplattformen wie Aroundhome können Ihnen dafür passende regionale Makler:innen vorschlagen.
Wie läuft ein Immobilienverkauf in Gera typischerweise ab?
Der Ablauf eines Immobilienverkaufs in Gera folgt bundesrechtlichen Vorgaben, wird aber durch lokale Zuständigkeiten bei Stadtverwaltung und Amtsgericht geprägt. Eine strukturierte Planung hilft, Zeitverzug und Nachforderungen zu vermeiden.
Sie beschaffen einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera und klären Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Belastungen.
Über das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz lassen Sie Bauakten, frühere Baugenehmigungen und gegebenenfalls Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis prüfen, um die bauliche Situation rechtssicher zu dokumentieren.
Sie beauftragen eine:n qualifizierte:n Energieexpert:in mit der Erstellung eines Energieausweises; dieser wird bei der bundesweiten Registrierstelle angemeldet und ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Bei älteren oder historisch anmutenden Gebäuden klären Sie mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und gegebenenfalls über die Thüringer Denkmalliste, ob Denkmalschutz besteht und welche Auflagen für Umbauten gelten.
Auf Basis der Unterlagen und einer marktgerechten Bewertung erstellen Sie Exposé und Anzeige; bei vorhandenem Energieausweis sind darin die gesetzlichen Pflichtangaben zum energetischen Zustand zu nennen.
Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlungen führen Sie eigenständig oder mit Unterstützung regionaler Immobilienmakler:innen durch, bis eine Einigung mit Käufer:innen erzielt ist.
Ein:e Notar:in in Gera entwirft den Kaufvertrag, beurkundet diesen nach § 311b BGB und leitet die notwendigen Anträge zur Eigentumsumschreibung an das Grundbuchamt weiter.
Nach Kaufpreiszahlung organisieren Sie Schlüsselübergabe und Zählerstände und melden Versicherungen sowie Versorger um, damit der Eigentumsübergang auch praktisch vollzogen ist.
Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Gera kennen?
Beim Immobilienverkauf in Gera greifen bundesweite Vorschriften, ergänzt um landesspezifische Steuersätze und lokale Zuständigkeiten. Wenn Sie diese Rahmenbedingungen kennen, reduzieren Sie rechtliche Risiken und zeitliche Verzögerungen.
Energieausweis-Pflicht: Beim Verkauf ist ein Energieausweis verpflichtend, mit wenigen Ausnahmen (z. B. bestimmte denkmalgeschützte Gebäude). Er ist zehn Jahre gültig; fehlende oder unzutreffende Angaben können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden, zudem müssen wesentliche Kennwerte bereits in Anzeigen genannt werden.
Notar und Grundbuch: Kaufverträge über Grundstücke und Häuser müssen nach § 311b BGB notariell beurkundet werden. Der Notar beantragt anschließend die Umschreibung beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera, wofür öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich sind.
Grunderwerbsteuer in Thüringen: Seit 1. Januar 2024 beträgt der Grunderwerbsteuersatz landesweit 5,0 Prozent. Üblicherweise trägt die Käuferseite diese Steuer, vertragliche Abweichungen sind aber möglich und beeinflussen Ihre Nettoerlöse indirekt.
Spekulationsbesteuerung: Gewinne aus einem Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung können als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig sein. Steuerfrei bleibt der Verkauf häufig dann, wenn die Immobilie im gesamten Zeitraum oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Haftung für versteckte Mängel: Käufer:innen können Ansprüche wegen arglistig verschwiegener oder verdeckter Mängel bis zu fünf Jahre nach Übergabe geltend machen. Wenn Sie bekannte Schäden, Feuchtigkeit oder nicht genehmigte Umbauten offenlegen und mit Unterlagen belegen, senken Sie Ihr Haftungsrisiko deutlich.
Dokumentationspflichten: Für den Verkauf in Gera sollten Sie Grundbuchauszug, aktuelle Grundrisse, Bauunterlagen, Energieausweis und Informationen zu bestehenden Hypotheken bereithalten; bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu. Diese Unterlagen werden vom Notar und von Kaufinteressent:innen regelmäßig erwartet.
Bewertungsrisiko: Bodenrichtwerte und Durchschnittszahlen sind Stichtagswerte und ersetzen keinen individuellen Verkehrswert. Wenn Sie ausschließlich auf diese Orientierungswerte vertrauen, kann Ihr Angebotspreis vom tatsächlich erzielbaren Marktwert im jeweiligen Geraer Stadtteil deutlich abweichen.
Gelten besondere baurechtliche Vorgaben oder Denkmalschutzauflagen in Gera?
Neben allgemeinen Bau- und Energieregeln gibt es in Gera spezifische Abläufe für Denkmalschutz und Baugenehmigungen, die für Verkäufer:innen relevant werden, etwa bei anstehenden Sanierungen vor dem Immobilienverkauf.
Denkmalliste und Auskünfte: Die Untere Denkmalschutzbehörde in Gera führt die städtische Denkmalliste und erteilt verbindliche Auskünfte zur Denkmaleigenschaft. Ergänzend stellt das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eine landesweite Denkmalliste bereit, über die Sie Ihr Objekt nach Kreis, Gemarkung oder Flurstück recherchieren können.
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse: Bauliche Veränderungen an Kulturdenkmalen erfordern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, teilweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Wenn Sie vor dem Verkauf noch sanieren oder umbauen möchten, sollten Sie diese Genehmigung frühzeitig einplanen.
Baugenehmigung und Gebühren: Zuständig für Baugenehmigungen ist das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Gera. Im vereinfachten Verfahren wird bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von bis zu drei Monaten entschieden, eine Verlängerung um zwei Monate ist möglich; eine erteilte Genehmigung gilt in der Regel drei Jahre. Die Gebühren beginnen bei einer Mindestgebühr von 75 Euro, im vereinfachten Verfahren werden etwa 6 Euro je 1.000 Euro Bauwert, im regulären Verfahren etwa 7 Euro je 1.000 Euro Bauwert angesetzt.
Bauakten und Baulasten: Bauakten werden von der Stadt Gera dauerhaft aufbewahrt; Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Einsicht in Bauakten erhalten Sie auf Antrag bei berechtigtem Interesse. Diese Informationen helfen, gegenüber Käufer:innen die Genehmigungslage und eventuelle Nutzungseinschränkungen transparent darzustellen.
Geo- und Bodenrichtwertinformationen: Über das kommunale GeoPortal lassen sich Flurstücke, Luftbilder und Bauleitpläne einsehen, was insbesondere bei Grundstücksverkäufen nützlich ist. Schriftliche, verbindliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten sind gebührenpflichtig (etwa 30 Euro für das erste Objekt, 15 Euro für weitere) und können für Kaufverhandlungen und Gutachten im Rahmen des Verkaufs genutzt werden.
Weitere Ratgeber zum Thema: Immobilienverkauf
Weitere Hausprojekte in Gera
Lokale Immobilienmakler in der Nähe
- Immobilienmakler Jena
- Immobilienmakler Braunsbedra
- Immobilienmakler Mücheln (Geiseltal)
- Immobilienmakler Weimar
- Immobilienmakler Leipzig
- Immobilienmakler Chemnitz
- Immobilienmakler Brandis
- Immobilienmakler Halle (Saale)
- Immobilienmakler Erfurt
- Immobilienmakler Sandersdorf-Brehna
- Immobilienmakler Laußig
- Immobilienmakler Bitterfeld-Wolfen
- Immobilienmakler Reinsberg
- Immobilienmakler Raguhn-Jeßnitz
- Immobilienmakler Gräfenhainichen
- Immobilienmakler Wilsdruff
- Immobilienmakler Dessau-Roßlau
- Immobilienmakler Wittenberg
- Immobilienmakler Dresden
- Immobilienmakler Altenberg
