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Was prägt Angebot und Nachfrage in Böel aktuell?

Böel ist eine kleine Gemeinde im Kreis Schleswig‑Flensburg, in der der Immobilienverkauf von einem überschaubaren, stark regional geprägten Markt abhängt. Für Sie als Eigentümer:in bedeutet das, dass die richtige Ansprache von Kaufinteressent:innen im Umland besonders wichtig ist.

  • Gemeindegröße: Mit rund 700 Einwohner:innen auf gut 13 Quadratkilometern ist Böel ein kleiner Markt, in dem nur wenige Objekte gleichzeitig angeboten werden. Das kann die Vermarktungsdauer und die Verhandlungsspielräume beeinflussen.

  • Lage im Kreis: Böel gehört zum Kreis Schleswig‑Flensburg und wird verwaltungstechnisch über das Amt Süderbrarup betreut. Für Verkaufsfragen rund um Bauakten, Baulasten oder Auskünfte zu Grundstücken sind in der Regel Behörden im Kreis zuständig.

  • Käuferkreis: In solchen Gemeinden interessieren sich häufig Haushalte, die Ruhe und viel Platz suchen. Wenn Sie verkaufen möchten, sollten Sie daher Zielgruppen aus Böel und den umliegenden Orten im Blick haben.

  • Rolle von Makler:innen: Regionale Immobilienmakler:innen kennen typische Käuferprofile und die Nachfrage im Kreisgebiet und können einschätzen, wie Ihr Objekt im Vergleich zu anderen Angeboten dasteht.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Böel?

Neben der allgemeinen Marktlage im Kreis Schleswig‑Flensburg entscheiden objektbezogene Merkmale darüber, wie gut sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Böel vermarkten lässt. Wer diese Faktoren frühzeitig berücksichtigt, kann den Immobilienverkauf gezielt steuern.

  • Mikrolage: Straßenlage, Ausrichtung, Umfeld und Abstand zur Nachbarbebauung spielen in einem Dorf wie Böel eine große Rolle. Ein freier Ausblick oder eine ruhige Lage können ein starkes Verkaufsargument sein.

  • Grundstück und Bodenwert: Für bebaute und unbebaute Grundstücke in Böel existieren Bodenrichtwerte, die vom zuständigen Gutachterausschuss im Kreis ermittelt werden. Sie bieten eine Orientierung für den Grundstücksanteil im Angebotspreis.

  • Gebäudezustand: Baujahr, Instandhaltung und energetische Qualität beeinflussen Nachfrage und erzielbaren Preis. Ein aktueller, günstiger Energiekennwert im Energieausweis kann Interessent:innen überzeugen.

  • Nutzungsmöglichkeiten: Ausbaureserven, Anbaumöglichkeiten oder eine mögliche Teilbarkeit größerer Flächen steigern die Attraktivität. Welche Änderungen zulässig sind, hängt vom geltenden Baurecht für das Grundstück in Böel ab.

  • Zins- und Finanzierungsumfeld: Steigende Finanzierungskosten machen Käufer:innen preissensibler. Eine realistische Preisfindung und vollständige Unterlagen erleichtern die Kreditprüfung und beschleunigen den Abschluss.

Wie läuft der Verkauf einer Immobilie in Böel typischerweise ab?

Der Ablauf eines Immobilienverkaufs ist bundesweit ähnlich, wird in Böel aber durch die Zuständigkeiten im Kreis Schleswig‑Flensburg geprägt. Wenn Sie strukturiert vorgehen, behalten Sie Zeitplan und Schritte besser im Griff.

  1. Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung und Nachweise zu Modernisierungen beschaffen. Baulasten und planungsrechtliche Informationen betreffen die zuständige Bauaufsicht für Böel.

  2. Energieausweis prüfen oder neu beauftragen, sofern der vorhandene Ausweis älter als zehn Jahre ist oder nicht mehr zur aktuellen Gebäudesituation passt.

  3. Bewertung und Preisstrategie festlegen, zum Beispiel mit Unterstützung von Immobilienmakler:innen oder Sachverständigen, die Markt und Bodenrichtwerte im Kreis kennen.

  4. Exposé und Fotos erstellen, Vermarktung über Online‑Portale, regionale Medien und Interessent:innenkontakte starten und Besichtigungen organisieren – bei Bedarf auch digital.

  5. Kaufinteresse prüfen, Finanzierungsbestätigungen einholen und über den Kaufpreis verhandeln, bis Einigkeit mit den Käufer:innen besteht.

  6. Notar auswählen, Kaufvertragsentwurf abstimmen, Beurkundung durchführen und im Anschluss die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen organisieren.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Böel kennen?

Beim Immobilienverkauf in Böel gelten bundesweite Regelungen, ergänzt um einzelne kommunale Besonderheiten. Wenn Sie die wichtigsten Pflichten kennen, vermeiden Sie Verzögerungen und rechtliche Risiken.

  • Energieausweis: Beim Verkauf besteht Ausweispflicht. Spätestens zur Besichtigung müssen Sie den Energieausweis vorlegen, und wesentliche Kennwerte gehören in Anzeigen und Exposé.

  • Spekulationsfrist: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre, kann ein Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Ausnahmen gibt es unter anderem, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

  • Notar und Grundbuch: Jeder Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung und später die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

  • Zweitwohnungssteuer: In Böel gilt eine Zweitwohnungssteuersatzung. Für Käufer:innen, die das Objekt als Zweitwohnsitz nutzen möchten, entstehen dadurch zusätzliche laufende Kosten, die bei der Vermarktung angesprochen werden sollten.

  • Gewerbliche Nutzungen: Für gewerbliche Immobilien spielt der Gewerbesteuerhebesatz von 380 Prozent in Böel eine Rolle. Dies ist für Käufer:innen wichtig, die den Standort betrieblich nutzen wollen.

Gelten besondere baurechtliche Vorgaben in Böel?

Für Grundstücke und Gebäude in Böel greifen die landesweiten Bauvorschriften Schleswig‑Holsteins sowie kommunale Regelungen. Diese sind vor allem dann relevant, wenn Käufer:innen Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten planen.

  • Landesbauordnung Schleswig‑Holstein: Sie legt zentrale Anforderungen an Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen und Stellplätze fest. Ob bestimmte Umbauten an Ihrem Haus in Böel genehmigungspflichtig sind, richtet sich nach diesen Vorgaben.

  • Bauaufsichtsbehörde: Für Bauvorhaben, Bauvoranfragen und Auskünfte zu Baulasten auf Grundstücken in Böel ist die zuständige untere Bauaufsicht im Kreisgebiet Ansprechpartnerin. Deren Einschätzung ist für Käufer:innen mit Umbauplänen entscheidend.

  • Bodenrichtwerte und Marktinformationen: Für Böel werden Bodenrichtwerte kreisweit bereitgestellt, die bei der Bewertung von Baugrundstücken helfen und im Rahmen des Immobilienverkaufs als Orientierung dienen.

  • Bauvorlagen und Verfahren: In Schleswig‑Holstein ist die elektronische Einreichung von Bauunterlagen möglich. Das erleichtert Käufer:innen spätere Anträge für größere Umbauten oder Anbauten.

  • Gebäudeenergiegesetz: Es regelt energetische Mindestanforderungen und Pflichten zum Energieausweis. Ein nicht mehr zeitgemäßer energetischer Zustand kann zusätzlichen Sanierungsbedarf und damit Gesprächsbedarf im Verkaufsgespräch bedeuten.

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