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Der Gasmann – Rheingas Halle-Saalegas Die Rheingas Halle–Saalegas GmbH ist ein Unternehmen im Verbund der Rheingas. Das Vertriebsgebiet umfasst Mitteldeutschland. Der Gasmann ist der kompetente Ansprechpartner in Sachen dezentraler Energieversorgung. Rheingas ist spezialisiert für dezentrale Energieversorgungen und einer der führenden Anbieter von Flüssiggas. Zum umfangreichen Produkt- und Leistungsportfolio des Gasmannes zählen neben dem Vertrieb von Flaschengas vor allem die Errichtung und der Betrieb von Flüssiggastanks und lokalen Gasnetzen, welche einzelne Häuser oder auch komplette Wohnsiedlungen mit Energie versorgen. Darüber hinaus stehen bei dem Unternehmen technische allround-Dienstleistungen für Flüssiggas und zu alternativen und innovativen Energien im Mittelpunkt: Der Gasmann liefert nicht nur Flüssiggas, Autogas, Erdgas und Strom, sondern plant, entwirft, baut und betreibt Energieversorgungsanlagen für jeden Bedarf. Für Gewerbe und Industrie entwickeln die geschulten und erfahrenen Rheingas-Ingenieure genau auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmten und energiesparenden Anwendungen. Ein weiteres erfolgreiches Geschäftsfeld ist der Bereich Autogas. Hier ist Rheingas führend bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Autogas-Tankstellen. Mit mehr als 250 Mitarbeitern ist die dezentral organisierte Rheingas-Gruppe deutschlandweit mit fünf Vertriebsgesellschaften vertreten. Als eine dieser Beteiligungsgesellschaften ist die Rheingas Halle-Saalegas GmbH seit mehr als 25 Jahren in Mitteldeutschland engagiert und hat sich in dieser Zeit zu einem soliden, expandierenden Unternehmen entwickelt.
EVO ist einer der führenden Hersteller und Großhändler von hochwertigen Elektroheizungen sowie Anbieter von PV-/ PVT-Anlagen, Energiespeichern und Wärmepumpen. Jahrelange Erfahrung mit Elektroheizungen, eine Vielzahl an Patenten, die rasche Anpassung an Fortschritt und Technik kombiniert mit der optimalen Betreuung der Kunden, haben EVO zu einem der Marktführer gemacht. • EVO gibt auf alle Heizkörper 30 Jahre Garantie. Dies zeichnet die hohe Qualität der Heizungen wieder. • Alle Heizungen werden regelmäßig durch den TÜV und den VDE geprüft, um die Qualität sicherzustellen. • Bei EVO bekommen Sie alles aus einer Hand: EVO bietet eine unverbindliche und unentgeltliche Fachberatung und ein Rundum-Sorglos-Paket mit dem kompetenten Kundenservice. EVO ist im gesamten Bundesgebiet mit eigenem Außendienst und eigenen Montageteams präsent. • PV-Anlage und Energiespeicher von EVO machen Ihr Zuhause zum Eigenstrom-Erzeuger. Koppeln Sie Ihre Elektroheizung mit der PV-Anlage, heizen Sie evtl. zum „ Nulltarif“. • Mit der Kombination aus PVT-Anlage und hochwertiger Wärmepumpe nutzen Sie die saubere Sonnenenergie für eine ökonomische und unabhängige Versorgung mit Strom und Wärme.
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LUCHT LHZ ist das innovative Unternehmen im Bereich zukunftsorientierter, emissionsfreier und zuverlässiger Elektro-Raumwärmetechnologie „Made in Germany“. Unsere Produkte erfüllen alle nationalen und internationalen Bedingungen moderner Heizungsanlagen. Die einfache Kopplungsmöglichkeit mit Strom aus erneuerbarer Energie, sowie unsere Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung sichern, dass unsere Top-Produkte ganz vorn sind. Das dürfen unsere Kunden weltweit erwarten. Seit 30 Jahren. Heute & Morgen. Jeden Tag. Die Firma Lucht LHZ Elektroheizung GmbH & Co. KG ist ein 1987 in Friedberg gegründetes, mittelständiges Familienunternehmen. Die Fertigung und der Vertrieb von elektrisch betriebenen Heizsystemen erfolgt seit 1995 in Hartmannsdorf/Burgstädt. Die LHZ Firmengruppe beliefert mehr als 140 Fachhändler in über 32 Ländern. Zum Produktportfolio zählen u.a. Flächen-Speicherheizungen, Designheizungen, Badheizkörper, Wandkonvektoren und Infrarotheizungen. Die Fertigung unserer Produkte erfolgt an unseren Standorten Hartmannsdorf und Burgstädt. Videos zur Firma und den Produkten finden Sie unter https://www.youtube.com/channel/UCKaJIpwxYn83zLd0_jTapvQ
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Besonderheiten für Ihre Heizung in Falkenstein/Harz
Für eine neue Heizung in Falkenstein/Harz spielen Denkmalschutz, Gasnetz und die laufende Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Gerade im Umfeld von Baudenkmälern wie Burg Falkenstein sind Eingriffe in Gebäudehülle oder Erscheinungsbild streng geregelt.
Ist Ihr Wohnhaus als Kulturdenkmal eingestuft, benötigen Sie für viele Heizungsmaßnahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Harz in Halberstadt. Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz Sachsen‐Anhalt; die Behörde prüft unter anderem die Sichtbarkeit von Außengeräten einer Wärmepumpe, neuen Schornsteinen oder Pelletlagern.
Für den Antrag verlangt der Landkreis typischerweise einen Lageplan im Maßstab 1:500, Bestands- und Bauzeichnungen (1:100), eine genaue Beschreibung der Heizungsmaßnahme mit Materialien sowie Leitungspläne für Heizung und ggf. Lüftung. Fotos des Bestands helfen dabei, die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild zu bewerten.
Beim Betrieb einer Gasheizung ist in Falkenstein/Harz der regionale Gasnetzbetreiber maßgeblich. Im Netzgebiet von Harz Energie liegen die veröffentlichten Arbeitspreise in der Ersatzversorgung (0–6.000 kWh) bei rund 12,77 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis bei 7,14 Euro pro Monat (Stand: 2026) – ein wichtiger Faktor, wenn Sie Brennstoffkosten kalkulieren und mit alternativen Heizsystemen vergleichen.
Welche Kosten entstehen für eine neue Heizung in Falkenstein/Harz?
Für Heizungsprojekte in Falkenstein/Harz existieren keine eigenen kommunalen Preislisten. Zur Orientierung können Sie bundesweite Durchschnittswerte (Stand 2024–2026) heranziehen, die die typischen Gesamtkosten inklusive Einbau für ein Einfamilienhaus abbilden.
Welche Variante für Ihre Heizung in Falkenstein/Harz sinnvoll ist, hängt von Gebäudezustand, vorhandenen Leitungen und den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ab. Zusätzlich zu diesen Investitionskosten kommen lokal Anschlussgebühren des Gasnetzbetreibers, mögliche Schornsteinsanierungen, der hydraulische Abgleich sowie Prüf- und Abnahmegebühren durch den Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Harz hinzu. Lassen Sie sich in Angeboten immer getrennt ausweisen, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Förderprogramme für den Heizungstausch in Falkenstein/Harz
Für Hauseigentümer:innen in Falkenstein/Harz gibt es keine eigenen städtischen Heizungszuschüsse, aber Sie können regionale und bundesweite Programme kombinieren, um die Kosten einer neuen Heizung zu senken.
HarzEnergie‐Modernisierungsprämie: Der regionale Versorger im Harzgebiet bietet zeitlich begrenzte Modernisierungsprämien, zum Beispiel eine Aktion 2026 mit bis zu 1.000 Euro Zuschuss für registrierte Wärmepumpen‐ und PV‐Projekte. Solche Boni gelten für Kund:innen im HarzEnergie‐Versorgungsgebiet und müssen innerhalb der angegebenen Fristen beantragt werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“: Für den Austausch einer alten Heizung gegen ein klimafreundliches System erhalten Sie eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Boni kann der Zuschuss auf bis zu 70 % steigen; als Orientierungswert werden bei Einfamilienhäusern förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro je Gebäude angesetzt. Voraussetzung ist eine Bestätigung zum Antrag durch eine Energieeffizienz‐Expert:in oder ein fachkundiges Unternehmen vor Maßnahmenbeginn.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Heizungsoptimierung (BEG Einzelmaßnahmen): Für Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich, Hocheffizienzpumpen oder verbesserte Regelungstechnik an bestehenden Heizungen gibt es in der Regel einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Auch hier gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie die Arbeiten an Ihrer Heizung im Haus in Falkenstein/Harz beauftragen.
Genehmigungen und Vorschriften rund um Heizungen in Falkenstein/Harz
Wer eine Heizung in Falkenstein/Harz erneuert oder neu installiert, muss neben technischen Fragen auch Bau‐ und Umweltrecht beachten. Mehrere Ebenen sind für Ihr Projekt relevant.
Bauaufsicht Landkreis Harz: Die Bauaufsichtsbehörde in Halberstadt ist für Baugenehmigungen zuständig. Größere Heizungszentralen, neue Schornsteine oder Brennstofflager können nach §71 der Bauordnung des Landes Sachsen‐Anhalt (BauO LSA) genehmigungspflichtig sein.
BauO LSA und Feuerungsanlagen: §41 BauO LSA regelt Anforderungen an Feuerungsanlagen, Abgasanlagen und Brennstoffversorgung. Für Sie bedeutet das, dass Aufstellung, Brandschutz und Abgasführung Ihrer neuen Heizung den landesrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG gilt bundesweit und schreibt bei vielen neuen Heizungen einen hohen Anteil erneuerbarer Energien vor. Diese energetischen Anforderungen fließen in die Planung und die Nachweise für Ihr Gebäude in Falkenstein/Harz ein.
Emissionsschutz (1. BImSchV / 44. BImSchV): Kleine und mittlere Heizkessel unterliegen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes. Sie regelt Emissionsgrenzwerte und Messpflichten, die der zuständige Bezirksschornsteinfeger überwacht. Größere Anlagen können zusätzlich unter die 44. BImSchV fallen und müssen angezeigt oder registriert werden.
Denkmalschutz: Steht Ihr Haus unter Schutz, ist vor Änderungen an Heizung, Leitungen, Schornstein oder Außengeräten eine denkmalrechtliche Genehmigung nach §14 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen‐Anhalt nötig. Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Harz verlangt dazu Lageplan, Bauzeichnungen, technische Heizungs‐ und Leitungspläne sowie aussagekräftige Fotos.
Wie läuft die Planung einer Heizungsmodernisierung in Falkenstein/Harz ab?
Klären Sie mit Energieberater:in oder Heizungsbauer, welche Technik (zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärmeanschluss) zu Ihrem Haus und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes passt.
Fragen Sie bei der Stadt Falkenstein/Harz oder direkt beim Bauordnungsamt des Landkreises Harz nach, ob für Ihre Maßnahme eine Baugenehmigung oder Anzeige erforderlich ist.
Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude als Denkmal eingetragen ist. Falls ja, bereitet Ihr Planungsbüro die Unterlagen für die Untere Denkmalschutzbehörde vor – inklusive Lageplan 1:500, Zeichnungen 1:100, textlicher Baubeschreibung und Heizungs‐/Leitungsplan.
Reichen Sie einen vollständigen Bauantrag mit den landesweit vorgesehenen Formularen ein. Der Baubeginn ist erst zulässig, wenn Genehmigung oder Freistellungsbestätigung vorliegt.
Nehmen Sie früh Kontakt zum zuständigen Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Harz auf, um Abgasanlage, Aufstellort und spätere Abnahme der Feuerstätte abzustimmen.
Lassen Sie die neue Heizung durch einen Fachbetrieb installieren, inklusive Demontage der Altanlage, Rohrführung, Dämmung und hydraulischem Abgleich. Nach der Inbetriebnahme erfolgen Messungen und Abnahme; die Protokolle sollten Sie für spätere Nachweise aufbewahren.
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