Braucht man für eine Terrasse eine Baugenehmigung?
Eine Terrasse ist oft genehmigungsfrei, sofern sie keine große Überdachung oder hohe Sichtschutzwände hat. Je nach örtlichem Baurecht und in Gewerbe- und Industriegebieten können strengere Regeln gelten. Erfahren Sie, wann Sie in Ihrem Bundesland eine Terrasse ohne Baugenehmigung bauen dürfen.
Wann ist eine Terrasse genehmigungspflichtig?
Eine Terrasse kann genehmigungspflichtig sein, wenn sie
im Außengebiet, also außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und Bebauungspläne errichtet wird,
wenn sie höher als einen Meter über der Geländeoberfläche liegt,
wenn sie eine Terrassenüberdachung ab einer bestimmten Größe aufweist,
wenn auf ihr Terrassentrennwände oder Zäune über 2 m Höhe errichtet werden,
wenn das örtliche Baurecht eine Baugenehmigung für die Terrasse erfordert.
Ob Sie für Ihre Terrasse eine Baugenehmigung brauchen, hängt von Ihrem Bebauungsplan und den Regelungen in Ihrem Bundesland ab.
Übersicht der Terrassen-Baugenehmigungen der Bundesländer
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung. Darin finden Sie die Vorgaben, wann eine Terrasse ohne Genehmigung errichtet werden darf. Die Vorgaben betreffen z. B. in Baden-Württemberg, Bremen oder Hessen die Größe oder Höhe der Terrasse. In den meisten Bundesländern sind Baugenehmigungen für Terrassenüberdachungen ab einer bestimmten Größe erforderlich. Außerdem sind oft Einfriedungen, also Zäune, Mauern oder auch Terrassentrennwände, ab zwei Metern Höhe genehmigungspflichtig.
Die Tabelle zeigt eine Übersicht der Bauordnungen der Bundesländer sowie die jeweiligen Regelungen zu genehmigungsfreien Terrassen.
Liegt für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan (B-Plan) vor, müssen Sie sich in erster Linie an die darin enthaltenen Vorgaben halten. Je nach örtlichem Baurecht kann es lockere oder strengere Vorgaben dazu geben, wann eine Terrasse genehmigungspflichtig ist.
Bevor Sie mit dem Terrassenbau starten, sollten Sie sich bei Ihrer Baubehörde nach den für Sie geltenden Vorgaben erkundigen. Auch regionale Fachfirmen für Landschafts- und Gartenbau kennen sich aus und können Sie beraten.
Wie weit muss die Terrasse vom Nachbarn entfernt sein?
In vielen Fällen muss die Terrasse einen Grenzabstand zwischen 2 und 3 Metern einhalten, sofern sie mehr als 1 Meter über der Geländeoberfläche liegt, überdacht oder unterkellert ist. Maßgeblich sind der örtliche Bebauungsplan, die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes.
Einige Terrassen dürfen aber auch ohne Mindestabstand zum Nachbargrundstück gebaut werden. Dies kann beispielsweise bei Terrassen von Doppel- oder Reihenhäusern der Fall sein. Auch Terrassen, die baurechtlich als unbedeutende Anlagen definiert sind, können von der Abstandsflächenregelung ausgenommen sein. Dazu können beispielsweise ebenerdige Terrassen ohne Überdachung oder ein Wintergarten gehören.
Das müssen Sie über den Bauantrag für Ihre Terrasse wissen
Wer genehmigt eine Terrasse?
Die Baugenehmigung für Ihre Terrasse erhalten Sie beim örtlichen Bauamt oder bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes werden Terrassen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt.
Was braucht man für einen Bauantrag für eine Terrasse?
Welche Unterlagen Sie für den Bauantrag einer Terrasse einreichen müssen, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es können z. B. folgende Bauvorlagen erforderlich sein:
Antragsformular: Online oder vor Ort bei Ihrer Baubehörde erhältlich.
Auszug aus der Liegenschaftskarte: Beim Vermessungsamt oder einer Katasterbehörde erhältlich.
Lageplan: Beim Vermessungsamt oder einer Katasterbehörde erhältlich.
Baubeschreibung: Erläuterung des Bauvorhabens und der Nutzung.
Bauzeichnung: Wird vom zugelassenen Bauvorlagenberechtigten erstellt, z.B. von Architekt:innen oder der Baufirma.
Ggfs. Weitere Bauvorlagen: Zur Standsicherheit, Brandschutz, Denkmalpflege etc.
Wenn Sie Hilfe beim Bauantrag für Ihre Terrasse benötigen, wenden Sie sich an Ihre Fachfirma. Viele Fachfirmen bieten einen Bauantragsservice an. Dabei übernehmen die Expert:innen die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und helfen bei der Einreichung beim zuständigen Bauamt. Das spart Ihnen Zeit und minimiert das Risiko von Fehlern oder Verzögerungen.
Was kostet ein Bauantrag für eine Terrasse?
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren kostet der Bauantrag für eine Terrasse oft nur die Mindestgebühr. Diese liegt zwischen 30 und 150 Euro. Die genaue Höhe der Gebühr wird anhand der Kosten der Terrasse bemessen. Wenn die Gebühr beispielsweise bei einem Prozent liegt und die Terrasse 10.000 Euro gekostet hat, müssen Sie 100 Euro zahlen.
Welche Strafe droht beim Bau einer Terrasse ohne Baugenehmigung?
Wenn Sie keine Baugenehmigung einholen, obwohl Ihre Terrasse genehmigungspflichtig ist, können Sie den Bauantrag gegebenenfalls nachträglich stellen. Dann müssen Sie zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von wenigen Hundert bis mehreren Tausend Euro rechnen. Verstößt die Terrasse gegen baurechtliche Auflagen, droht Ihnen als Strafe der Rückbau. Die Baubehörde kann anordnen, dass Sie den ursprünglichen Zustand des Grundstücks innerhalb weniger Wochen wiederherstellen.
Teure Fehler oder Versäumnisse beim Terrassenbau können Sie vermeiden, indem Sie die Umsetzung einer Fachfirma überlassen. Mit Aroundhome finden Sie schnell und einfach passende Fachfirmen aus Ihrer Region.
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Häufig gestellte Fragen
Ist für eine erhöhte Terrasse eine Baugenehmigung erforderlich?
Ja, in vielen Fällen ist für eine Terrasse ab 1 Meter Höhe eine Baugenehmigung erforderlich. Auch Terrassen auf der Garage sowie Dachterrassen sind genehmigungspflichtig.
Wie viele Terrassen darf man haben?
Die Anzahl der Terrassen, die auf einem Grundstück erlaubt sind, ist in der Regel nicht beschränkt. Ausnahmen kann es im örtlichen Bebauungsplan geben.
Wann ist eine Terrasse eine bauliche Anlage?
Eine Terrasse wird als bauliche Anlage behandelt, wenn sie gebäudeähnlich wirksam ist. Je nach Landesbaurecht heißt das zum Beispiel, dass die Terrasse einen Meter über der Geländeoberfläche liegt, eine Terrassenüberdachung ab einer bestimmten Größe aufweist, einen über 2 Meter hohen Zaun oder Sichtschutz hat oder unterkellert ist.